Supermarkt: Masken = Pflicht

ab Mittwoch

(30.03.2020) Supermärkte dürfen nur noch mit Schutzmasken betreten werden. Das gibt der Bundeskanzler Sebastian Kurz heute in einer Pressekonferenz bekannt. Momentan warte man noch auf die Lieferungen, aber voraussichtlich ab Mittwoch tritt die neue Regelung in Kraft.

Das bedeutet: Das Betreten von Supermärkten ist dann ausnahmslos mit den Schutzmasken (Mund-Nasen-Schutz) erlaubt. Diese werden vor den Eingängen verteilt, heißt es.

"Ziel ist, mittelfristig, sie dann auch außerhalb des Supermarktes zu tragen", wagt Kurz einen Ausblick.

Selbst produzierte Masken erlaubt

Damit soll eine leichte Ansteckung über die Luft eingedämmt werden. Selbst produzierte Masken werden ebenfalls zulässig sein: "Je weniger geniest und gehustet wird, desto weniger ist die Gefahr - hier hilft jede Form der Mundbedeckung", so Kurz.

Auch Kinder sollten den Nasen-Mundschutz tragen

Gesundheitsminister Rudolf Anschober rät auch bei Kinder und Kleinkindern nicht auf den Nasen-Mundschutz zu verzichten. Es gehe darum, zu vermeiden, dass das Virus in der Luft verbreitet wird. Mit dem Schutz des Ausatmens kann eine mögliche Ansteckung des Gegenübers verhindert werden.

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(ts)

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