Tod am Großglockner: Prozess

Freund des Opfers vor Gericht

(19.02.2026) Nach dem Erfrierungstod seiner 33-jährigen Freundin am Großglockner im Jänner 2025 muss sich ein 37-jähriger Salzburger am Donnerstag vor dem Innsbrucker Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm als Führer der Tour vor, die Frau "schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert" nur 50 Meter unter dem Gipfel zurückgelassen zu haben. Der Mann bestritt im Vorfeld die Vorwürfe. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.

Die Staatsanwaltschaft legte im Dezember des Vorjahres eine umfangreiche Anklageschrift vor, in der sie zahlreiche Vorwürfe ins Treffen führte. Die Anklagebehörde nahm dabei etwa die Tourenplanung, die mangelhafte (Notfall-)Ausrüstung der beiden sowie eine fehlende Hilfeleistung ins Visier. Zudem soll der Alpinist nicht rechtzeitig den Notruf abgesetzt und auf Rettungsversuche der Alpinpolizei nicht bzw. zu spät reagiert haben. Erst gegen 3.30 Uhr soll er die Einsatzkräfte verständigt haben, nachdem er die Salzburgerin alleine gelassen hatte. Die Frau wurde am nächsten Tag tot von der Bergrettung von Österreichs höchstem Berg geborgen.

Ob es am Donnerstag bereits ein Urteil geben wird, war indes unklar. Neben zwei Gutachtern waren nämlich 15 Zeugen geladen, daher könnte der Prozess vertagt werden. Es wurde mit großem Andrang gerechnet: 50 Medienvertreter hatten sich angekündigt.

(apa/mc)

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