Verdächtiger bleibt in U-Haft
Hipp-Rückruf
(16.06.2026) Der Verdächtige im Fall des Erpressungsversuchs gegen den deutschen Babykosthersteller Hipp bleibt weiterhin in Untersuchungshaft. Diese wurde am Dienstag bei einer Haftprüfung am Landesgericht Eisenstadt wegen Flucht-, Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr bis 17. August verlängert, teilte das Gericht auf APA-Anfrage mit. Rechtsmittel wurden nicht angemeldet.
Bei der Haftprüfung wurde nach Angaben des Landesgerichts ein dringender Tatverdacht wegen Erpressung, schwerer Körperverletzung und Urkundenfälschung bejaht. Letzteres betrifft gefälschte Gehaltszettel für einen Kredit, die der Mann, wie bereits berichtet, zugab. Der 39-Jährige bleibt bis mindestens 17. August in Untersuchungshaft.
Slowake wurde am 2. Mai festgenommen
Vergangene Woche wurde bereits das Ergebnis eines Vergleichsgutachtens bekannt. Demnach ist das im sichergestellten Hipp-Glas enthaltene Rattengift ähnlich zu jenem, das an der Wohnadresse des Verdächtigen sichergestellt wurde. Das Mittel sei "in Konzentration und Verhältnis vergleichbar", hieß es von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Ein Beweis, dass es sich um dasselbe Gift gehandelt habe, sei dies jedoch nicht.
Bei der Untersuchung des im Burgenland im April sichergestellten, manipulierten Hipp-Gläschens wurde festgestellt, dass das darin enthaltene Rattengift nicht lebensgefährlich gewesen wäre. Die Dosis war laut dem Gutachten aber hoch genug, um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verursachen. Der gebürtige Slowake war am 2. Mai im Bundesland Salzburg festgenommen worden. Er bestreitet, mit der Tat etwas zu tun zu haben.
(mt/apa)