Wöginger-Prozess in Linz
Es geht um Amtsmissbrauch
(11.02.2026) Nachdem das Oberlandesgericht Linz die Diversion gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte in der "Postenschacher-Affäre" gekippt hat, wird ab Mittwoch im Landesgericht weiter verhandelt. Wöginger muss sich wegen Amtsmissbrauchs verantworten. Er soll 2017 beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben, damit ein ÖVP-Bürgermeister den Posten als Leiter des Finanzamtes Braunau erhält.
Bereits eine Stunde vor Prozessbeginn warteten zahlreiche Medienvertreter auf den Klubchef und seinen Anwalt. Das Landesgericht hatte ein eigenes Leitsystem eingerichtet, das einen geordneten Zugang zum Saal gewährleisten sollte. Der Klubchef wurde für kurz nach 9.00 Uhr erwartet und wollte sich noch kurz den Journalisten stellen. Um 9.30 Uhr startet der Prozess.
Republik fordert 5.000 Euro
Die Republik Österreich wird sich als Privatbeteiligte dem Strafverfahren gegen Wöginger anschließen. Sie fordert 5.000 Euro Schadenersatz. Das ist jener Betrag, der aufgrund des mutmaßlichen Postenschachers der nicht zum Zug gekommenen Bewerberin um die Leitung des Finanzamts Braunau zugesprochen wurde. 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht der Kandidatin diese Summe wegen Diskriminierung zugesprochen, die die Republik zu zahlen hatte.
Die beiden Mitangeklagten dürften als Mitglied bzw. Vorsitzender der Begutachtungskommission den Bürgermeister an die erste Stelle gereiht haben, somit bekam die besser qualifizierte Kandidatin nicht den Job. Für den 5. März ist die ausgebremste Bewerberin als Zeugin geladen, Schmid für den 9. März. Ein Urteil ist für den 21. April vorgesehen. Auf Amtsmissbrauch stehen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft. Den beiden Finanzbeamten droht zudem der Amtsverlust, wenn die Strafhöhe entweder mindestens sechs Monate unbedingt oder ein Jahr bedingt beträgt.
(apa/mc)