Werden wir im Stich gelassen?

ME/CFS und Long Covid

(08.05.2025) Das zahlt man ein Leben lang hohe Beträge in das System ein und hui, siehe da, nach einem Jahr Krankenstand kannst du betteln gehen. Geld gibts sonst keines mehr. Betroffene von chronischen Krankheiten, die länger als ein Jahr im Krankenstand sind, fallen in der Regel aus dem Netz der Krankenversicherung und müssen sich für einen weiteren Leistungsbezug an deren Pensionsversicherungen wie die PVA wenden. Für Betroffene ist das oft mit hohen Hürden verbunden oder ohne Aussicht auf Erfolg, wie eine Erhebung von APA, ORF und dossier.at zu ME/CFS- und Post-Covid-Patienten aufzeigte.

Krankengeld bekommt man als Arbeitnehmer grundsätzlich bis zu 26 Wochen lang. War man innerhalb der letzten zwölf Monate vor Krankheitsbeginn mindestens sechs Monate krankenversichert, dann verlängert sich die Maximaldauer auf insgesamt 52 Wochen. In Einzelfällen kann das Krankengeld seitens der ÖGK über die Dauer von einem Jahr hinaus bis zu 78 Wochen weiter gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine Begutachtung durch den Chefarzt der Krankenversicherung ergibt, dass die betroffene Person im Verlängerungszeitraum wieder die Arbeitsfähigkeit erlangt.

"Aussteuerung"

Endet der Bezug des Krankenstandsgeldes, so muss die Kasse die betroffene Person sechs Wochen vor dieser Höchstanspruchsdauer des Krankengeldes informieren. Bevor oder sobald man "ausgesteuert", also der Bezug von Krankengeld eingestellt wird, kann man einen Antrag auf Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension stellen. Auch während der Prüfung des Anspruchs ist man finanziell abgesichert (sofern man die entsprechenden Anträge stellt).

Personen, die weiterhin krank sind und nicht arbeiten können, können als Arbeiter bzw. Angestellte bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) einen Antrag auf Invaliditätspension bzw. Berufsunfähigkeitspension (IP/BUP) stellen. Dieser Antrag gilt auch als Antrag auf (das nur befristet gewährte) Rehabilitationsgeld. Ob und welche Leistung zusteht, wird durch die PVA per Bescheid festgestellt - mittels Begutachtung durch von der PVA beauftragten Gutachterinnen und Gutachtern. Selbstständige und Bauern können bei deren Versicherung - der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) - einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension stellen.

Rehabilitationsgeld, Umschulungsgeld

Bei all jenen Betroffenen, die ab dem 1. Jänner 1964 geboren sind, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob anstelle der Pension Rehabilitationsgeld zusteht. Dieses erhält man, wenn man als nicht dauerhaft, sondern vorübergehend (mindestens sechs Monate) invalide bzw. berufsunfähig eingestuft wird. Sofern eine berufliche Umschulung "sinnvoll" und "zumutbar" ist, erhält man ein sogenanntes "Umschulungsgeld" vom Arbeitsmarktservice (AMS).

Wird seitens der PVA der Antrag auf Pension oder Rehageld nicht gewährt, kann man dagegen gerichtlich vorgehen. Sofern man dann noch ein aufrechtes Arbeitsverhältnis hat, sollte man sofort nach Erhalt des negativen Bescheides der PVA einen Antrag auf "Sonderkrankengeld" bei der Gesundheitskasse stellen, um finanziell abgesichert zu bleiben. Das Sonderkrankengeld endet mit dem Abschluss des Gerichtsverfahrens bzw. mit dem Ende des Krankenstandes.

Pflegegeld

Zuständig ist grundsätzlich jener Versicherungsträger, der auch für die Pension bzw. Rente zuständig ist, bei Arbeitern und Angestellten ist dies ebenfalls die PVA. Bei dieser Stelle wird auch der Antrag auf Pflegegeld gestellt. Ob Anspruch auf die Geldleistung vorliegt, richtet sich nach dem Pflegebedarf. Dieser wird ebenfalls mittels einer Begutachtung bei der Pensionsversicherungsanstalt gestellt - ebenso die allfällige Höhe der Geldleistung, die sich nach dem Pflegebedarf nach Stunden richtet. Pflegegeld gibt es ab einem festgestellten Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden pro Monat. In Stufe 1 beträgt die Leistung aktuell 200,80 Euro. In der schwersten Stufe 7 derzeit 2.156,60 Euro, dazu sind ein Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden sowie zahlreiche weitere Einschränkungen Voraussetzung.

Weiterführende Informationen: Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension: https://go.apa.at/p0xJ6wfw - Informationen der AK für Arbeiter und Angestellte: https://go.apa.at/m8aIy0JX - Informationen für Selbstständige und Bauern: https://go.apa.at/d0fzJXwS - Informationen zum Pflegegeld: https://go.apa.at/yGNdjBxy

(fd/apa)

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