Ö: Kind (4) ertrunken!
Familienurlaub in Italien
(19.07.2026) Tragischer Urlaubsunfall an der italienischen Adriaküste: Eine vierjährige Urlauberin aus Österreich ist nach einem Badeunfall in einem Hotelpool im Badeort Milano Marittima gestorben. Erst nach dem Unglück begannen die italienischen Behörden mit umfangreichen Ermittlungen.
Kind verschwindet während kurzer Abwesenheit des Vaters
Die österreichische Familie verbrachte ihren Urlaub in einem Hotel in Milano Marittima. Nach einem gemeinsamen Mittagessen ging die Mutter mit den beiden älteren Schwestern auf das Hotelzimmer. Der Vater blieb zunächst mit der Vierjährigen im Aufenthaltsbereich mit Kinderspielen.
Als er laut bisherigen Erkenntnissen für rund zehn Minuten ebenfalls auf das Zimmer ging und seine Tochter bat, auf ihn zu warten, verließ das Mädchen den Bereich. Überwachungskameras zeigen, wie die Vierjährige die Treppe zur Poolanlage hinuntergeht und den Zugang zum Schwimmbecken erreicht. Was danach geschah, ist auf den Aufnahmen nicht mehr zu sehen.
Hotelgäste entdecken regungsloses Mädchen im Wasser
Rund zehn Minuten später betraten zwei Hotelgäste den Poolbereich, um schwimmen zu gehen. Dabei bemerkten sie das regungslose Kind im Wasser. Sie zogen die Vierjährige aus dem Becken und alarmierten sofort den Notruf.
Ein Arzt, der sich unter den Hotelgästen befand, begann umgehend mit Wiederbelebungsmaßnahmen. Diese wurden anschließend von den Rettungskräften fortgesetzt. Das Mädchen wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es später seinen schweren Verletzungen erlag. Italienische Medien berichten, dass der Pool zum Zeitpunkt des Unglücks eigentlich geschlossen gewesen sein soll.
Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Nach dem tödlichen Unfall hat die Staatsanwaltschaft in Ravenna Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Der Hotelpool wurde beschlagnahmt, außerdem soll eine Obduktion die genaue Todesursache klären. Die Ermittler werten Überwachungsvideos aus und rekonstruieren den genauen Ablauf des Unglücks.
Pool soll trotz Schließung zugänglich gewesen sein
Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht die Frage, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Nach bisherigen Erkenntnissen war der Pool geschlossen und es befand sich kein Bademeister im Dienst.
Besonders brisant: Die Ermittler stellten fest, dass die drei Zugangstore zur Poolanlage laut Vorschriften verschlossen hätten sein müssen. Bei der Kontrolle seien sie jedoch geöffnet gewesen. Unklar ist weiterhin, ob das Mädchen ins Wasser stürzte oder selbst in das Becken stieg. Das Schwimmbecken weist eine Wassertiefe zwischen etwa 70 und 150 Zentimetern auf.
Mehrere Personen könnten ins Visier der Justiz geraten
Nach Berichten italienischer Medien könnten neben dem Hotelbetreiber auch der für die Poolanlage verantwortliche Mitarbeiter sowie der Vater des Kindes in das Ermittlungsverfahren einbezogen werden. Das ist nach italienischem Recht bei derartigen Fällen üblich und dient zunächst der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts sowie der Wahrung der Verteidigungsrechte aller Beteiligten.
(fd/apa)