Kein Porno ohne Ausweis
Social-Media-Verbot
(29.07.2026) Kein Porno ohne Ausweis: Wer online Pornos schauen will, muss ab 2027 das Alter nachweisen. Das berichtet das Magazin "Profil".
Medienminister Andreas Babler (SPÖ) bestätigt den Bericht. Die Änderung ist Teil des Social-Media-Verbots für unter 14-Jährige. Es sei bereits bisher festgelegt, "dass Inhalte mit grundloser Gewalt und Inhalte, die sich überwiegend auf die unreflektierte Darstellung sexueller Handlungen beschränken, für Minderjährige unzugänglich sein sollen und einer wirksamen Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation unterliegen müssen. Darunter fallen insbesondere Video-Sharing-Plattformen, die pornografische Inhalte verbreiten", heißt es im Gesetzesentwurf.
Gilt "auch für solche Plattformen"
Dieses inhaltliche Zugangsverbot für alle Personen unter 18 Jahren solle beibehalten, aber "seine Effektivität insofern gestärkt werden, als die neuen Anforderungen an die einzusetzende Altersverifikationsmethode auch für solche Plattformen gelten sollen", wird in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf betont. Wie bereits von der Regierung angekündigt, muss es ab 2027 eine "wirksame Zugangskontrolle im Wege einer Altersverifikation" für bestimmte Social-Media-Plattformen geben, also kein bloßes Anklicken eines Buttons mit dem Alter oder dergleichen.
Die staatliche ID-Austria wird eine von mehreren technischen Möglichkeiten dafür sein. Vorgeschrieben ist ein Double-Blind-Modell. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bereitsteller des Tools nicht weiß, für welche Online-Dienste die Altersverifikation genutzt wird, sowie die Plattformen im Gegenzug ausschließlich die Information erhalten, ob die geforderte Altersgrenze erreicht ist oder nicht. Neben solchen Altersverifikationssystemen seien auch "vergleichbare Maßnahmen der Zugangskontrolle" erlaubt, mit denen sichergestellt ist, dass Minderjährige diese Inhalte nicht verfolgen können, zitierte das "Profil" das Medienministerium.
Hier checkst du dir den Gesetzesentwurf www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/ME/132
(mt/apa)