AMS muss "brennen"
Bis zu 2500 Euro pro Person
(01.11.2026) Für rund 250.000 Menschen in Österreich gibt es eine Nachzahlung vom Arbeitsmarktservice (AMS). Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs wurde über Jahre hinweg bei bestimmten Beziehern Arbeitslosengeld und Notstandshilfe zu niedrig berechnet. Insgesamt geht es um rund 135 Millionen Euro. Im Durchschnitt sollen Betroffene etwa 400 Euro erhalten, im Höchstfall sind laut aktuellen Angaben bis zu 2500 Euro möglich.
Drei Prozent wurden falsch berücksichtigt
Hintergrund ist die Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Menschen mit niedrigem Einkommen. Bei der Ermittlung der Leistung wurde das frühere Einkommen um einen Arbeitslosenversicherungsbeitrag von drei Prozent reduziert.
Bei Geringverdienern musste dieser Beitrag aufgrund gesetzlicher Entlastungen jedoch teilweise oder überhaupt nicht bezahlt werden. Trotzdem wurde bei der Berechnung der AMS-Leistung mit dem vollen Abzug gerechnet. Dadurch fiel das ausbezahlte Arbeitslosengeld in zahlreichen Fällen zu niedrig aus.
Betroffene Frau brachte Fall vor den Verwaltungsgerichtshof
Ins Rollen gebracht wurde die Angelegenheit durch eine Geringverdienerin aus Linz. Sie kontrollierte die Berechnung ihres Arbeitslosengeldes und stellte fest, dass ihr früheres Einkommen um drei Prozent reduziert worden war, obwohl sie den entsprechenden Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht zahlen musste.
Die Frau ging gegen die Berechnung vor. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte schließlich klar, wie die Berechnung rechtlich korrekt erfolgen muss. Das Urteil betrifft nun weit mehr Menschen als zunächst angenommen.
Im Schnitt fehlten 1,10 Euro pro Tag
Nach aktuellen Berechnungen wurden den Betroffenen durchschnittlich etwa 1,10 Euro pro Tag zu wenig ausbezahlt. Über längere Bezugszeiträume summieren sich diese vergleichsweise kleinen Tagesbeträge deutlich.
Im Durchschnitt soll eine Nachzahlung von rund 400 Euro pro Person anfallen. In besonders hohen Fällen können laut Sozialministerium und aktuellen Medienberichten bis zu 2500 Euro zurückgezahlt werden.
Rund 250.000 Menschen sollen betroffen sein
Nach den aktuellsten Angaben vom 1. November 2026 geht es um rund 250.000 Personen, denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe zu niedrig berechnet wurde. Frühere Schätzungen des AMS waren noch von mehr als 100.000 Personen ausgegangen. Die neue Zahl basiert auf dem inzwischen größeren Umfang der zu überprüfenden Fälle.
Insgesamt werden die Nachzahlungen mit rund 135 Millionen Euro beziffert. Das AMS muss diese Summe selbst aufbringen, ein eigenes Sonderbudget dafür gibt es laut aktuellen Angaben nicht.
Betroffene müssen keinen Antrag stellen
Wer Anspruch auf eine Nachzahlung hat, muss keinen eigenen Antrag stellen. Das AMS überprüft die betroffenen Fälle automatisch.
Das Arbeitsmarktservice weist ausdrücklich darauf hin, dass Betroffene derzeit nicht selbst Kontakt aufnehmen müssen. Sobald feststeht, dass zu wenig Geld ausbezahlt wurde, soll die Differenz automatisch überwiesen werden. Falls zusätzliche Angaben benötigt werden, will das AMS die betreffenden Personen selbst kontaktieren.
Diese Jahre werden rückwirkend überprüft
Beim Arbeitslosengeld berücksichtigt das AMS Bezüge ab dem 22. September 2023. Damit erfolgt eine Nachzahlung maximal drei Jahre rückwirkend.
Auch die Notstandshilfe wird automatisch neu berechnet, wenn innerhalb dieses Zeitraums Arbeitslosengeld bezogen wurde. Liegt der letzte Arbeitslosengeldbezug bereits länger zurück, kann die Notstandshilfe laut AMS nicht aufgrund dieser Entscheidung neu berechnet werden.
Die falsche Berechnung wurde nach aktuellen Angaben zwar rund 18 Jahre lang angewendet, wegen der dreijährigen Verjährungsfrist können jedoch nicht sämtliche früheren Fälle rückwirkend ausgeglichen werden. Die Fristen ruhen seit 22. September 2026, dem Tag, an dem die maßgebliche Gerichtsentscheidung beim AMS einlangte.
Nachzahlungen sollen möglichst noch 2026 kommen
Das Ziel ist, möglichst viele AMS-Nachzahlungen noch im Jahr 2026 abzuwickeln. Das AMS hatte zuvor angekündigt, die automatische Überprüfung und Auszahlung spätestens bis Jänner 2027 abschließen zu wollen.
Für Betroffene bedeutet das: Wer seit September 2023 Arbeitslosengeld bezogen hat und aufgrund seines niedrigen früheren Einkommens von reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen betroffen war, kann eine automatische Nachzahlung vom AMS erhalten – ohne selbst einen Antrag stellen zu müssen.
(fd/krone)