Arbeiten trotz Einschränkung?
Arbeitslose 50+
(02.11.2026) Wer gesundheitlich nicht mehr voll arbeiten kann, gilt in Österreich bislang oft entweder als arbeitsfähig oder als arbeitsunfähig. Genau dieses Schwarz-Weiß-System wollen die NEOS ändern. Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, fordert NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser eine neue Teilarbeitsfähigkeit. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen könnten dadurch künftig weniger Stunden arbeiten und einen finanziellen Ausgleich erhalten, anstatt vollständig aus dem Erwerbsleben auszuscheiden.
NEOS wollen Zwischenstufe bei der Arbeitsfähigkeit
Der Vorschlag richtet sich besonders an Menschen, die nach vielen Jahren körperlicher Arbeit zwar nicht mehr voll belastbar, aber auch nicht vollständig arbeitsunfähig sind.
Gasser verweist laut „Krone“ darauf, dass nach Angaben der NEOS 41 Prozent der arbeitslosen Über-50-Jährigen gesundheitliche Einschränkungen hätten. Bei Menschen ab 55 Jahren seien es sogar 45 Prozent. Sein Argument: Strafzahlungen für Unternehmen würden gesundheitliche Probleme älterer Beschäftigter nicht lösen.
Stattdessen soll eine Zwischenstufe geschaffen werden. Wer beispielsweise aufgrund von Rückenproblemen, chronischen Erkrankungen oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen keine Vollzeitbeschäftigung mehr schafft, könnte nach den Vorstellungen der NEOS mit reduzierter Arbeitszeit weiterarbeiten und zusätzlich finanziell unterstützt werden.
Was könnte Teilarbeitsfähigkeit für Betroffene bedeuten?
Für Betroffene könnte eine solche Reform einen grundlegenden Unterschied machen. Derzeit kann die Frage, ob jemand als arbeitsfähig oder arbeitsunfähig gilt, darüber entscheiden, welches System überhaupt zuständig ist.
Wer für Zwecke des AMS als arbeitsunfähig eingestuft wird, kann grundsätzlich nicht wie ein gewöhnlicher Arbeitsloser vermittelt werden. Bei länger dauernder gesundheitlicher Einschränkung kommen stattdessen unter bestimmten Voraussetzungen Rehabilitationsgeld, berufliche Rehabilitation oder eine Invaliditäts- beziehungsweise Berufsunfähigkeitspension infrage. Das österreichische System kennt derzeit jedoch keine allgemeine Teilarbeitsfähigkeit als eigene Zwischenstufe.
Genau hier soll die Reform ansetzen.
Arbeitsfähigkeit könnte künftig genauer abgestuft werden
Im Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS ist ausdrücklich vorgesehen, die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit flexibler zu gestalten. Genannt werden dabei „Zwischenstufen“ und „Teilarbeitsfähigkeit“ bei gesundheitlichen Einschränkungen.
Das könnte beispielsweise bedeuten, dass bei einer medizinischen Begutachtung künftig nicht mehr ausschließlich festgestellt wird, ob jemand vollständig arbeitsfähig oder vollständig arbeitsunfähig ist.
Stattdessen könnte stärker beurteilt werden, in welchem Ausmaß eine Person noch arbeiten kann – etwa hinsichtlich Arbeitszeit, körperlicher Belastbarkeit oder bestimmter Tätigkeiten.
Wie diese Abstufungen konkret aussehen sollen, ist allerdings noch offen. Es gibt derzeit weder gesetzlich festgelegte Prozentwerte noch eine verbindliche Regel, wonach jemand beispielsweise als „50 Prozent arbeitsfähig“ eingestuft würde.
Neue Untersuchungen und Begutachtungen denkbar
Eine solche Reform würde voraussichtlich auch Änderungen bei der medizinischen Begutachtung der Arbeitsfähigkeit notwendig machen.
Schon heute spielen Gutachten eine zentrale Rolle, wenn geklärt wird, ob Invalidität oder Berufsunfähigkeit vorliegt. Die entsprechenden medizinischen, berufskundlichen und arbeitsmarktbezogenen Beurteilungen erfolgen über das Kompetenzzentrum Begutachtung. Dabei gilt grundsätzlich der Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“.
Das Regierungsprogramm sieht zusätzlich eine einheitliche Beurteilungsstelle vor. Auch das könnte dazu führen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen künftig detaillierter danach beurteilt werden, welche Tätigkeiten und welches Arbeitsausmaß für sie noch möglich sind.
Für Betroffene könnte eine Reform daher durchaus bedeuten, dass ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit genauer überprüft und regelmäßig neu beurteilt wird. Wie oft solche Begutachtungen stattfinden würden und nach welchen medizinischen Kriterien, steht derzeit aber noch nicht fest.
Rehageld soll ebenfalls reformiert werden
Besonders relevant ist die Diskussion für Menschen, die derzeit Rehabilitationsgeld beziehen.
Das Regierungsprogramm sieht ausdrücklich eine Reform des Rehageldes sowie der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension vor. Unter anderem soll geprüft werden, wie Menschen während des Bezugs stärker rehabilitiert und anschließend wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
NEOS-Sozialsprecher Gasser hatte dazu bereits im Nationalrat argumentiert, das Rehageld dürfe nicht zu einer dauerhaften Zwischenstation auf dem Weg in eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension werden. Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollten vielmehr entsprechend ihrer tatsächlich vorhandenen Leistungsfähigkeit wieder arbeiten können.
AMS könnte stärkere Rolle bekommen
Auch das AMS soll laut Regierungsprogramm stärker eingebunden werden. Vorgesehen ist unter anderem, das Arbeitsmarktservice intensiver bei der Wiedereingliederung einzusetzen und Umschulungen während des Leistungsbezugs zu forcieren. Das AMS könnte zudem eine zentralere Rolle zwischen Pensionssystem und Arbeitsmarkt übernehmen.
Für Betroffene könnte das bedeuten, dass neben medizinischer Rehabilitation künftig stärker geprüft wird, ob ein Wechsel in einen körperlich weniger belastenden Beruf, eine Umschulung oder eine Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit möglich ist.
Ein Bauarbeiter mit schweren Rückenproblemen müsste dann beispielsweise nicht zwingend entweder wieder Vollzeit auf den Bau zurückkehren oder vollständig aus dem Arbeitsleben ausscheiden. Denkbar wäre stattdessen eine Umschulung, eine weniger belastende Tätigkeit oder eine reduzierte Arbeitszeit mit zusätzlicher Absicherung.
Weniger arbeiten und finanziellen Zuschuss erhalten
Genau diese Kombination nennt auch die „Krone“ als Kernidee der NEOS: Wer nach Jahrzehnten in einem körperlich belastenden Beruf keine Vollzeitstelle mehr schafft, soll weniger arbeiten können und dafür einen finanziellen Zuschuss bekommen.
Noch nicht geklärt ist allerdings, wer diesen Zuschuss zahlen würde, wie hoch er wäre und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten.
Auch die Frage, wie sich eine Teilarbeitsfähigkeit auf Arbeitslosengeld, Rehageld, Krankenversicherung, Pension oder andere Sozialleistungen auswirken würde, muss erst gesetzlich geregelt werden.
Nicht automatisch weniger Pension oder Rehageld
Für Betroffene besonders wichtig: Die derzeit diskutierte Teilarbeitsfähigkeit bedeutet noch keine automatische Kürzung bestehender Leistungen.
Bis eine entsprechende gesetzliche Reform beschlossen wird, gelten weiterhin die bestehenden Regeln für Arbeitslosengeld, Rehabilitationsgeld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.
Das Regierungsprogramm enthält zwar einen klaren politischen Auftrag für Zwischenstufen bei der Erwerbsfähigkeit, legt aber noch kein fertiges Modell und keine konkreten Leistungshöhen fest.
Regierung arbeitet bereits an Reform
Das Thema befindet sich nicht mehr ausschließlich auf Ebene politischer Forderungen. Sozialministerin Korinna Schumann erklärte bereits im Nationalrat, dass eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von ÖGK, PVA, AMS und Sozialministeriumservice an der Materie arbeitet.
Schumann bestätigte dabei ausdrücklich, dass Österreich bislang keine Teilarbeitsfähigkeit kennt und dass Rehageld sowie Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension überprüft werden sollen.
Auch Gasser kündigte im Parlament weitere Reformschritte an und nannte die Einführung einer Teilarbeitsfähigkeit ausdrücklich als eines der Projekte.
Streit über Umgang mit älteren Arbeitnehmern
Politisch steht hinter der Debatte auch die Frage, wie ältere Menschen länger im Berufsleben gehalten werden können.
Arbeiterkammer und ÖGB drängen auf ein Bonus-Malus-System für Unternehmen, bei dem Betriebe je nach Beschäftigung älterer Arbeitnehmer finanziell belohnt oder belastet werden könnten. Die NEOS lehnen diesen Ansatz laut „Krone“ ab und setzen stattdessen auf gesundheitliche Rehabilitation, Umschulung und die neue Teilarbeitsfähigkeit.
Für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen könnte die Reform damit langfristig einen dritten Weg schaffen: nicht mehr vollständig arbeitsfähig, aber auch nicht vollständig aus dem Arbeitsmarkt ausgeschieden.
Wann dieses Modell kommt, wie die Arbeitsfähigkeit künftig konkret festgestellt wird und welche finanziellen Leistungen damit verbunden sein werden, ist derzeit allerdings noch Gegenstand der politischen und fachlichen Ausarbeitung.
(fd/krone)