Grasser-Urteil sollte "gekippt" werden
Angriff auf Justiz
(18.08.2026) Bei der Staatsanwaltschaft Wien ist ein brisantes Ermittlungsverfahren um einen schwerwiegenden Angriff auf die unabhängige Justiz und damit den Rechtsstaat anhängig. Das belegen Unterlagen, die der APA und dem "Falter" vorliegen. Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) im März 2025 die Verurteilung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre bestätigt hatte, wurde mit fragwürdigen Methoden versucht, das rechtskräftige Urteil zu "kippen".
Zielscheibe war dabei die BUWOG-Richterin Marion Hohenecker, die von Dezember 2017 bis Dezember 2020 die Hauptverhandlung gegen Grasser und Co. geleitet hatte. Ein Schöffensenat unter ihrem Vorsitz sprach am Ende die Angeklagten schuldig, Grasser fasste wegen Untreue und Geschenkannahme letztlich vier Jahre Haft aus, sein Trauzeuge Walter Meischberger dreieinhalb Jahre, der Lobbyist Peter Hochegger drei Jahre teilbedingt.
Die rechtskräftige Verurteilung zu akzeptieren, fiel Grasser und seinen Rechtsvertretern schwer. Da traf es sich gut, dass sich Anfang April 2025 ein ehemaliger IT-Forensiker und Datenanalytiker meldete und behauptete, er könne die Befangenheit Hoheneckers nachweisen. Von ihr vor Beginn des BUWOG-Prozesses verschickte Mails und in einem Forum abgesetzte Postings würden das belegen. Sie habe diese zwar löschen lassen, sie ließen sich in den Tiefen des Internets aber noch finden und er könne sie mit einer eigenen "Truppe" auf legalem Weg wieder sichtbar machen. Billig werde das aber nicht werden. Allein für das dafür benötigte technische Equipment veranschlagte der Mann 4.500 Euro.
Die Anwälte hielten den Mann zunächst einmal nicht für unglaubwürdig. Und sie witterten wohl die Möglichkeit, die Nichtigkeit des BUWOG-Verfahrens geltend zu machen, sollten sich die Behauptungen des Mannes als wahr erweisen. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens, eine zweite Chance für Grasser schien plötzlich denkbar. Überdies hegte man auch die Hoffnung, man könnte Grasser, der am 2. Juni 2025 in der Justizanstalt (JA) Innsbruck seine Freiheitsstrafe angetreten hatte, möglichst rasch aus dem Gefängnis bekommen.
BUWOG-Richterin mit gefälschten Unterlagen desavouiert
Die Hoffnungen der Grasser-Anwälte und des ehemaligen Finanzministers erfüllten sich nicht. Die Staatsanwaltschaft Wien führt nämlich unter der Geschäftszahl 704 St 2/26z ein Verfahren gegen den früheren IT-Forensiker und Datenanalytiker. Dem 60-Jährigen wird Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Inzwischen steht nämlich fest, dass seine Unterstellungen, Hohenecker hätte den BUWOG-Prozess amtsmissbräuchlich geführt und korrupt agiert, jeder Grundlage entbehren. Von ihm den Grasser-Anwälten vorgelegte Mails, die seine Behauptungen belegen sollten, stellten sich als Fälschungen heraus. Fabriziert hatte sie der wohnungslose 60-Jährige, der nicht einmal einen eigenen PC oder Laptop besaß, großteils in der öffentlich zugänglichen Bibliothek in der Arbeiterkammer in der Wiener Prinz-Eugen-Straße.
Dort wurde der Mann auch am 19. Mai 2026 festgenommen. Bis zum 24. Juni saß der 60-Jährige in U-Haft, ehe er gegen gelindere Mittel vom Wiener Landesgericht für Strafsachen enthaftet wurde. Das Verspüren des mehrwöchigen Haftübels dürfte Eindruck auf ihn gemacht haben. In mehreren ausführlichen Beschuldigtenvernehmungen legte er ein weitgehendes Geständnis zu den ihm vorgeworfenen strafbaren Handlungen ab. Darin belastet er nicht nur sich selbst. Auch das Netzwerk um Karl-Heinz Grasser, das den Ex-Finanzminister aus dem Gefängnis boxen wollte, kommt in den Aussagen des Mannes nicht besonders gut weg.
Grasser-Anwalt Wess soll mehrere tausend Euro übergeben haben
Der mutmaßliche Schwindler behauptet etwa, er habe von Grassers Rechtsvertreter Norbert Wess bei regelmäßigen Treffen immer wieder Bargeld bekommen. Insgesamt sollen es rund 22.500 Euro gewesen sein. Der 60-Jährige schildert in seinen Beschuldigteneinvernahmen, die der APA und dem "Falter" vorliegen, auch wiederholte konspirative Treffen in der Kanzlei des ehemaligen FPÖ-Justizministers Dieter Böhmdorfer, wo das Vorgehen gegen die Grasser-Richterin besprochen und akkordiert worden sein soll. An diesen Treffen nahmen nach Angaben des 60-Jährigen neben den Grasser-Anwälten ein inzwischen pensionierter Sektionschef im Justizministerium, ein bekannter und einflussreicher Unternehmer und ein weiterer früherer FPÖ-Politiker teil. Auch mit Grassers Trauzeugen Walter Meischberger - zu diesem Zeitpunkt rechtskräftig zu dreieinhalb Jahren unbedingt verurteilt - habe er regen Kontakt gehabt und mögliche zukünftige Geschäfte besprochen, führt der mutmaßliche Schwindler an.
Am 24. Juni 2025 brachte Ex-Justizminister Böhmdorfer eine Sachverhaltsdarstellung gegen BUWOG-Richterin Hohenecker ein - ungewöhnlicherweise direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs. Auf Basis der Angaben und scheinbaren Belege des 60-Jährigen wurde Hohenecker in der Anzeige des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit verdächtigt. Es wurde insinuiert, sie hätte womöglich das BUWOG-Verfahren gezielt an sich gezogen, vor Verhandlungsbeginn die Verurteilung Grassers garantiert, entsprechend voreingenommen in Richtung einer Verurteilung verhandelt und dafür Bestechungsgelder kassiert. Verdächtigungen in Richtung einer möglichen Beitragstäterschaft richteten sich auch gegen Hoheneckers Ehemann, der als Richter am Landesgericht Korneuburg tätig ist, und zwei bekannte Wiener Rechtsanwälte, denen unterstellt wurde, sie hätten der Richterin bei der Löschung von ihre Befangenheit belegenden Postings geholfen bzw. die Bestechungssumme übermittelt.
Sozusagen garniert war die Anzeige mit einer eidesstattlichen Erklärung des 60-Jährigen, in der dieser die Vorwürfe gegen Hohenecker bekräftigte und die notariell beglaubigt wurde. "Der Text wurde mir von Dr. Böhmdorfer vorgelegt", gab dazu der mutmaßliche Schwindler später in einer Beschuldigteneinvernahme zu Protokoll. Erst nachdem in seinem Namen die Anzeige gegen Hohenecker eingebracht wurde, sei ihm klar geworden, "dass ich als Zeuge benötigt wurde". Es habe dann wieder "ein Treffen im Rahmen der größeren Runde" gegeben, bei dem ihm "anwaltlicher Beistand für den Fall der Fälle" versprochen worden sei. Der pensionierte Sektionschef sei ihm als "Vertrauensperson" empfohlen worden. Letztmalig habe er von Grasser-Anwalt Wess "circa im Oktober 2025" Geld erhalten.
Ermittlungen gegen Hohenecker inzwischen eingestellt
Die erfahrenen Anwälte und auch Grasser selbst dürften die Ausführungen des 60-Jährigen zunächst für plausibel gehalten haben. Dabei lebte der Mann von der Mindestsicherung, wurde von Verwandten und Bekannten finanziell unterstützt und war in einem Heim für Wohnungslose gemeldet. Obwohl sie nie Original-Mails zu sehen bekamen, sondern nur Ausdrucke, wurden die Anwälte offenbar nicht stutzig.
Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft Wien auf Basis der von Böhmdorfer vorgelegten Sachverhaltsdarstellung ein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin einleitete, das streng geheim als Verschlussakt geführt wurde. Dieses wurde vor kurzem - am 31. Juli 2026 - eingestellt. "Da die Ermittlungen den vorliegenden Anfangsverdacht gegen die Verdächtige keineswegs erhärteten, sondern vielmehr zum Ergebnis führten, dass die Vorwürfe auf einer Verleumdung samt gefälschten E-Mails sowie einer unrichtigen eidesstattlichen Erklärung beruhten, war das Ermittlungsverfahren aus Beweisgründen einzustellen", ist dem Beschluss zu entnehmen, der der APA und dem "Falter" vorliegt. Im Verlauf der vom zuständigen Staatsanwalt und dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) geführten Ermittlungen hatten sich zusehends die Haltlosigkeit der Anschuldigungen gegen die desavouierte Richterin und die als ihre Mitwisser bzw. Mittäter Verdächtigten gezeigt.
Ausgangspunkt des Ganzen war ein Schreiben, das der 60-Jährige, der früher als Freelancer in einer angesehenen Anwaltskanzlei beschäftigt war, am 1. April 2025 - wenige Tage nach der OGH-Entscheidung, die Grassers erstinstanzliche Verurteilung bestätigte - in der Kanzlei von Grassers langjährigem Rechtsbeistand Manfred Ainedter abgab.
Schwindler erwartete sich "angemessenes Honorar"
In dem Schreiben legte er dar, es ließe sich die Befangenheit der Richterin nachweisen, die vor Beginn der BUWOG-Verhandlung Grassers Verurteilung garantiert hätte. "Da mir klar ist, dass das Auftauchen dieser Informationen das ganze Verfahren komplett umdreht, würde ich mir anschließend im Erfolgsfall ein angemessenes Honorar erwarten", machte der Verfasser aus seinem finanziellen Motiv keinen Hehl. Das Ergebnis wäre "gerichtstauglich", versicherte er.
In weiterer Folge hätte sich mit Norbert Wess ein weiterer Grasser-Anwalt bei ihm gemeldet, schilderte der Mann dem BAK. Mit Wess hätte sich ein regelmäßiger Kontakt ergeben. Wie die Staatsanwaltschaft Wien feststellte, legte der mutmaßliche Schwindler Wess bzw. dem Netzwerk um Grasser insgesamt zwölf Ausdrucke vermeintlicher E-Mails vor, die vorgeblich Marion Hohenecker verfasst bzw. erhalten hatte und die ihre scheinbare Befangenheit zeigten. In Wahrheit handelte es sich dabei um Totalfälschungen. Die Mails dürfte - wie ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes linguistisches Gutachten nahelegt - der 60-Jährige selbst verfasst und nicht "im Internet gefunden haben", wie er zunächst dargetan hatte.
Schwindler behauptet, er sei unter Druck gesetzt worden
Offen ist, warum die Männer um Grasser nicht erkannten bzw. ob sie nicht wahrhaben wollten, dass sie einem Schwindler aufsaßen. Sie sehen sich jetzt als Opfer eines Betrügers und bestreiten, den 60-Jährigen zu krummen Geschäften angestiftet oder gar unter Druck gesetzt zu haben. Dieser behauptet nämlich in seinen Einvernahmen als Beschuldigter, er sei unter Druck gesetzt worden, weiteres Beweismaterial zu liefern: "Auf Grund des wachsenden Drucks und meiner Intention, sich Zeit zum Recherchieren zu verschaffen, (...) fasste ich den Entschluss, zunächst drei oder vier falsche E-Mails herzustellen."
Er habe dann "die Sache nicht mehr weiterverfolgen" wollen, "weil ich kein gutes Gefühl mehr hatte. Dr. Wess machte mir jedoch Mut weiterzumachen, indem er mir sagte, dass ich in besten Händen sei (...). Dr. Wess wollte in weiterer Folge weitere E-Mails haben und zwar idealerweise mitsamt Headerdaten, weil diese eine höhere Beweiskraft haben", erläuterte der mutmaßliche Betrüger dem BAK. Er habe folglich weitere "Ausdrucke von ge- bzw. verfälschten E-Mails an Dr. Wess übergeben und von diesem dafür Bargeld in Höhe von jeweils 1.500 bis 2.000 Euro bekommen."
Auf APA-Anfrage war Wess zu keiner Stellungnahme bereit, da er von der Verschwiegenheit nicht entbunden sei. Er bestreitet persönliche Geldübergaben an den mutmaßlichen Fälscher. Eine Anfrage an Ex-Justizminister Böhmdorfer blieb vorerst unbeantwortet. Wie in Erfahrung zu bringen war, wird - was die Zahlungsflüsse betrifft - von den Anwälten vehement in Abrede gestellt, dass der vom 60-Jährigen behauptete Gesamtbetrag geflossen ist. Man habe in dem Mann eine Art Privatgutachter gesehen und ihm von dritter Hand seine Auslagen in Form von jeweils ein paar hundert Euro für Fahrtkosten, einen Server oder ähnliches ersetzt, die dieser massiv eingefordert hätte.
Fälscher: War "von finanziellen Zuwendungen der Rechtsanwälte abhängig"
Der mutmaßliche Fälscher belastet in einer Passage seiner Aussage die Anwälte schwer, wobei zu beachten ist, dass er als Beschuldigter nicht zur Wahrheit verpflichtet ist. Die Anwälte und der bei einigen Besprechungen anwesende Unternehmer hätten ihm zu verstehen gegeben, "dass es ihnen eigentlich völlig egal sei, ob die vorgelegten E-Mails echt sind und wo sie herkommen. Solange nur irgendeine 'Schiene' von mir funktioniere, die Mag. Grasser zum Vorteil gereicht, wurde mir so viel Geld versprochen, dass ich nie mehr in meinem Leben arbeiten muss", deponierte der 60-Jährige nach seiner Festnahme beim BAK. Er habe "reinen Tisch" machen wollen, sei jedoch "von den finanziellen Zuwendungen der Rechtsanwälte abhängig" gewesen. Auch das wird von den Anwälten entschieden dementiert.
Die Grasser-Anwälte, die im Ermittlungsverfahren gegen den mutmaßlichen Betrüger als Zeugen befragt werden sollten, haben von ihrem in der StPO verankerten Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, das ihnen zum Berufsgeheimnisschutz zusteht. Nicht aussagen wollten auch Meischberger und der bekannte Unternehmer. In Eingaben an die Staatsanwaltschaft Wien argumentierte Ex-Justizminister Böhmdorfer damit, diese wären als "Hilfskräfte" für ihn bzw. Karl-Heinz Grasser tätig gewesen und könnten nicht von ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden werden.
Grasser bereits als Zeuge befragt
Dass Meischberger und der Unternehmer nicht als Zeugen aussagen wollten, akzeptierte der Staatsanwalt nicht. Deren Eigenschaft als anwaltliche Hilfskräfte sei "weder aufgrund des Akteninhalts offenkundig noch ausreichend glaubhaft gemacht", argumentierte er. Sollte "weiterer Aufklärungsbedarf im Hinblick auf die im Raum stehenden Betrugshandlungen bestehen", will der Staatsanwalt Meischberger und den Unternehmer erneut als Zeugen laden.
Bereits als Zeuge im Verfahren gegen den 60-Jährigen befragt wurde Karl-Heinz Grasser. Er betont, er habe das Vorbringen des Mannes zunächst für glaubwürdig und diesen für überzeugend gehalten. Die Kosten für dessen Aufwendungen habe er nicht getragen. Er sei im Privatkonkurs. Grasser hat Anfang 2026 von der JA Innsbruck die Fußfessel genehmigt bekommen und befindet sich seither an seiner Tiroler Adresse im elektronisch überwachten Hausarrest.
Die ehemalige BUWOG-Richterin Marion Hohenecker ist mittlerweile bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) tätig. Sie will sich vorerst zu den Vorgängen nicht äußern. Statements gibt es indes von ihrem Rechtsvertreter Nikolaus Rast und WKStA-Sprecher Martin Ortner.
"Meine Mandantin wurde ohne jeden tatsächlichen Anhaltspunkt in schwerwiegender und rufschädigender Weise verleumdet. Dass sich zunehmend eine Kultur haltloser Anschuldigungen, öffentlicher Diffamierung und Vorverurteilung etabliert, ist vollkommen inakzeptabel und darf von uns nicht hingenommen werden", hielt Rast gegenüber der APA fest. Deutliche Worte findet auch WKStA-Sprecher Ortner: "Der hinterhältige Angriff auf eine ehemalige Richterin und aktive Staatsanwältin ist der traurige Tiefpunkt einer Diskreditierungswelle gegen Justizmitarbeiter. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien und des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung haben diesen Täuschungsversuch rasch aufgedeckt. Die WKStA steht geschlossen hinter ihrer Kollegin."
(mt/apa)