Kärntnerin (4) ertrinkt in Pool!

Drama im Urlaub!

(19.10.2026) Drei Monate nach dem tragischen Tod eines vierjährigen Mädchens aus Kärnten in Italien bleiben wichtige Fragen offen. Nach dem tödlichen Badeunfall wurden mehrere Sicherheitsmängel am Hotelpool festgestellt. Die Behörden verhängten zwischenzeitlich ein Nutzungsverbot. Obwohl die Mängel inzwischen behoben sein sollen, beschäftigt der Fall weiterhin die italienische Justiz.

Kontrollen deckten Sicherheitsmängel am Hotelpool auf

Nach dem Tod der Vierjährigen aus Kärnten im italienischen Badeort Milano Marittima geriet die Sicherheit der Hotelanlage ins Zentrum der Ermittlungen. Bei Kontrollen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, die Ende Juli der Stadt Cervia gemeldet wurden. Am 17. August 2026 untersagte die Gemeinde die Nutzung des Schwimmbeckens, bis die erforderlichen Sicherheitsbedingungen wiederhergestellt waren.

Am 24. August wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Ravenna die Beschlagnahmung des Pools aufgehoben hatte. Die beanstandeten Mängel waren laut damaligen Berichten inzwischen behoben. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden dadurch jedoch nicht beendet.

Hotelpool war tiefer als ursprünglich angegeben

Bei den technischen Untersuchungen zeigte sich zudem eine Abweichung bei der Wassertiefe. Während die maximale Tiefe des Hotelpools mit 140 Zentimetern angegeben worden war, maßen die Ermittler tatsächlich 154 Zentimeter.

Auch die Zugangssicherung spielte eine entscheidende Rolle. Zum Unfallzeitpunkt am 18. Juli 2026 war der Pool offiziell geschlossen und kein Bademeister im Einsatz. Ein Zugangstor, das den Poolbereich absichern sollte, war offenbar geöffnet geblieben.

Vierjährige starb während des Familienurlaubs

Das vierjährige Mädchen verbrachte mit seiner Familie einen Urlaub an der italienischen Adriaküste. Am Tag des Unglücks hielt sich das Kind zunächst im Spielbereich des Hotels auf. Als der Vater kurz auf das Zimmer ging, verließ die Vierjährige den Bereich und gelangte zum Schwimmbecken.

Überwachungskameras dokumentierten den Weg des Kindes in Richtung Pool. Der eigentliche Sturz oder Einstieg ins Wasser wurde jedoch nicht aufgezeichnet. Zwei Jugendliche entdeckten das Mädchen wenig später regungslos im Becken und alarmierten die Rettungskräfte.

Trotz sofortiger Wiederbelebungsversuche starb die Vierjährige im Krankenhaus Bufalini in Cesena.

Ermittlungen gegen drei Personen

Im Zusammenhang mit dem tödlichen Badeunfall wurden Ermittlungen gegen insgesamt drei Personen eingeleitet. Gegen den Vater wird wegen des Verdachts auf Zurücklassen einer Minderjährigen ermittelt. Zwei Verantwortliche des Hotels stehen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung im Fokus der Justiz.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die festgestellten Sicherheitsmängel und der ungesicherte Zugang zum Pool zum Tod des Kindes beigetragen haben. Die Aufhebung der Beschlagnahmung bedeutet keine strafrechtliche Entlastung. Ein abschließendes Ergebnis der Ermittlungen oder eine Gerichtsentscheidung ist bislang nicht bestätigt. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

(fd)

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