Kopftuchverbot in Österreich
Gutachten sieht Verfassungsbruch
(21.04.2026) Die Debatte um das Kopftuchverbot an Schulen in Österreich spitzt sich weiter zu. Ein neues Rechtsgutachten, in Auftrag gegeben von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), kommt zu einem klaren Ergebnis: Die aktuelle Regelung könnte erneut gegen die Verfassung verstoßen. Damit droht dem Gesetz ein ähnliches Schicksal wie einer früheren Regelung, die bereits vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben worden war.
IGGÖ zieht vor Verfassungsgerichtshof
Die IGGÖ hatte bereits unmittelbar nach dem Beschluss im Nationalrat angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Das neue Gutachten soll diese Linie nun untermauern und die Argumentation vor dem VfGH stärken.
Im Zentrum steht die Frage, ob das Verbot mit dem Gleichheitsgrundsatz und der religiösen Neutralität des Staates vereinbar ist. Genau hier sieht der Gutachter massive Probleme.
Jurist aus Linz sieht klare Ungleichbehandlung
Erstellt wurde die Analyse von Markus Vašek von der Johannes Kepler Universität Linz. Seine Prüfung konzentriert sich vor allem auf den Gleichheitssatz – also die Frage, ob bestimmte Gruppen durch das Gesetz benachteiligt werden.
Sein Befund ist deutlich: Auch die neue Regelung greife gezielt eine bestimmte religiöse Gruppe heraus. Damit werde das Gebot der Gleichbehandlung verletzt.
Kritikpunkt: Verbot trifft muslimische Mädchen
Das aktuelle Gesetz verbietet das Tragen religiös geprägter Kopfbedeckungen für Mädchen unter 14 Jahren – konkret zielt die Regelung aber weiterhin auf das islamische Kopftuch ab.
Zwar wurde die Formulierung angepasst und spricht nun von einem „Ausdruck einer ehrkulturellen Verhaltenspflicht“. Laut Gutachten ändert das jedoch nichts am Kernproblem.
Die Regelung bleibe selektiv, weil sie faktisch weiterhin eine bestimmte religiöse Praxis adressiere.
Scharfe Kritik an Begründung des Gesetzes
Besonders kritisch bewertet das Gutachten die Argumentation hinter dem Verbot. Demnach würden betroffene Schülerinnen pauschal dargestellt – als Gruppe mit angeblich eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit. Diese Sichtweise sei rechtlich problematisch, da sie individuelle Unterschiede ignoriere und stereotype Annahmen verstärke.
Erinnerung an gescheitertes Vorgängergesetz
Bereits ein früheres Kopftuchverbot für Volksschulen war vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert. Damals wurde argumentiert, dass die Regelung gezielt eine religiöse Gruppe benachteilige. Genau dieser Punkt könnte nun erneut entscheidend werden. Das aktuelle Gutachten sieht klare Parallelen zur damaligen Entscheidung.
Entscheidung des VfGH mit Spannung erwartet
Ob das neue Gesetz tatsächlich verfassungswidrig ist, wird letztlich der Verfassungsgerichtshof klären müssen. Die IGGÖ bereitet bereits eine entsprechende Anfechtung vor. Damit steht Österreich erneut vor einer Grundsatzentscheidung: Wie weit darf der Staat in religiöse Ausdrucksformen eingreifen – und wo beginnt die Grenze der Verfassung? Die Antwort darauf könnte weitreichende Auswirkungen auf Bildung, Integration und Religionsfreiheit im Land haben.
(fd/apa)