"LGBT-Extremismus"?
Russland gegen Minderheiten
(29.06.2026) In Russland sind erstmals Haftstrafen auf Grundlage der Einstufung der sogenannten „internationalen LGBT-Bewegung“ als extremistische Organisation verhängt worden. Ein Gericht in der Stadt Orenburg verurteilte den Betreiber sowie zwei Mitarbeiter eines queeren Nachtclubs zu mehrjährigen Gefängnisstrafen.
Wie im Mittelalter
Die Entscheidung gilt als Präzedenzfall, nachdem Russlands Oberster Gerichtshof Ende 2023 die nicht näher definierte „internationale LGBT-Bürgerbewegung“ als extremistisch eingestuft hatte. Aktivistinnen vergleichen die Maßnahmen mit mittelalterlichen Hexenjagden!
Haftstrafen bis zu sieben Jahren
Nach Angaben des Gerichts wurden der Clubbesitzer, ein Administrator und ein Artdirector schuldig gesprochen, ihre Aktivitäten trotz des Verbots fortgesetzt zu haben. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe.
Der Betreiber erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren. Die beiden weiteren Angeklagten wurden zu Haftstrafen von zwei Jahren und drei Monaten beziehungsweise mehreren Jahren Gefängnis verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht an, dass der Betreiber umgerechnet rund 11.200 Euro an den Staat zahlen muss. Das Geld soll nach Ansicht des Gerichts durch die Aktivitäten des Clubs erzielt worden sein. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Grundlage ist Urteil aus dem Jahr 2023
Auslöser für das Verfahren ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands aus dem Jahr 2023. Damals wurde eine sogenannte „internationale LGBT-Bürgerbewegung“ als extremistische Organisation eingestuft. Kritiker bemängeln, dass es eine solche offiziell organisierte Bewegung nicht gibt und die Formulierung bewusst sehr weit gefasst ist.
Seitdem gehen russische Behörden verstärkt gegen sichtbare Zeichen der Unterstützung von LGBT-Personen vor. Bereits das öffentliche Zeigen von Regenbogenflaggen kann Geldstrafen nach sich ziehen. In bestimmten Fällen drohen inzwischen auch strafrechtliche Konsequenzen.
Zunehmender Druck auf Kulturszene und Verlage
Nicht nur Clubs geraten ins Visier der Behörden. Auch Verlage und Kulturschaffende stehen zunehmend unter Druck. So wurden in einer russischen Ausgabe der Biografie des italienischen Regisseurs Pier Paolo Pasolini laut Medienberichten alle Passagen entfernt oder geschwärzt, die sich mit Homosexualität befassen.
Außerdem läuft derzeit ein Strafverfahren gegen Mitarbeiter eines bekannten russischen Verlags. Ihnen wird vorgeworfen, Jugendbücher verbreitet zu haben, die nach Ansicht der Ermittler unter die neuen Extremismusbestimmungen fallen könnten.
Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik
Internationale Menschenrechtsorganisationen kritisieren das Vorgehen Russlands seit Jahren. Sie sehen in den Gesetzen eine massive Einschränkung der Meinungs-, Kunst- und Versammlungsfreiheit sowie eine zunehmende Kriminalisierung von LGBT-Personen und ihrer Unterstützer. Die russischen Behörden begründen die Maßnahmen hingegen mit dem Schutz traditioneller Werte und der öffentlichen Ordnung.
(fd/apa)