Mädchen (12) ermordet

"Freundinnen" strafunmündig

(29.05.2026) Nach dem gewaltsamen Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat das Landgericht Koblenz der Familie insgesamt 144.000 Euro Schmerzens- und Hinterbliebenengeld zugesprochen. Weil die beiden Täterinnen zum Zeitpunkt der Tat erst 12 und 13 Jahre alt waren, galten sie als strafunmündig und konnten strafrechtlich nicht verfolgt werden. Ein Mordprozess war damit rechtlich ausgeschlossen. Für Luises Eltern blieb deshalb nur der Weg vor ein Zivilgericht, um zumindest eine juristische Anerkennung ihres Leids und finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Verbrechen erschütterte ganz Deutschland

Der Fall sorgte im März 2023 bundesweit für Entsetzen. Die zwölfjährige Luise war nach einem Treffen mit Freundinnen verschwunden. Einen Tag später fanden Einsatzkräfte ihre Leiche in einem Waldstück nahe Freudenberg an der Grenze zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Die Ermittlungen ergaben, dass zwei Mädchen aus ihrem Freundeskreis die Tat begangen hatten. Die damals 12 und 13 Jahre alten Schülerinnen gestanden später, Luise mit zahlreichen Messerstichen getötet zu haben. Laut den Ermittlungen erlitt das Mädchen insgesamt 74 Stichverletzungen.

Besonders schockierend für viele Menschen: Die Täterinnen gehörten zu Luises engstem Umfeld. Dass ein Kind von seinen eigenen Freundinnen getötet wurde, löste weit über die Region hinaus Bestürzung aus.

Warum es nie einen Strafprozess gab

Viele Menschen fragten sich nach Bekanntwerden der Tat, warum die beiden Mädchen nicht vor Gericht gestellt wurden. Der Grund liegt im deutschen Strafrecht.

Kinder unter 14 Jahren gelten als strafunmündig. Sie können daher selbst bei schwersten Straftaten nicht strafrechtlich verurteilt werden. Obwohl die Tat aufgeklärt wurde und die Täterinnen geständig waren, durfte es keinen Strafprozess geben.

Für Luises Familie war das besonders schwer. Die Eltern mussten akzeptieren, dass die Täterinnen niemals wegen Mordes vor einem Strafgericht angeklagt werden können.

Familie kämpfte vor Gericht um Gerechtigkeit

Um die Tat nicht völlig ohne juristische Folgen zu lassen, entschieden sich Luises Eltern für eine Zivilklage. Dabei ging es nicht nur um Geld, sondern auch um die offizielle Anerkennung des Leids, das die Familie bis heute begleitet.

Im Verfahren wurde unter anderem über die Folgen der Tat für die Angehörigen sowie über das Leid des Opfers vor seinem Tod gesprochen. Die Familie machte Schmerzensgeld- und Hinterbliebenenansprüche geltend.

Gericht spricht 144.000 Euro zu

Das Landgericht Koblenz gab der Familie nun weitgehend recht und sprach insgesamt 144.000 Euro zu.

Die Summe umfasst verschiedene Ansprüche, darunter Schmerzensgeld für das Opfer sowie Hinterbliebenengeld für Familienangehörige. Das Urteil gilt als außergewöhnlich, weil Fälle dieser Art aufgrund der Strafunmündigkeit der Täter nur selten vor Zivilgerichten verhandelt werden.

Geld ersetzt kein Kind

Für Luises Eltern dürfte klar sein, dass kein Urteil und kein Geldbetrag ihre Tochter zurückbringen können. Der Verlust eines Kindes lässt sich nicht aufwiegen.

Dennoch hat die Entscheidung für die Familie eine besondere Bedeutung. Weil ein Strafverfahren rechtlich ausgeschlossen war, stellt das Urteil die einzige Form juristischer Verantwortung dar, die in diesem Fall möglich war.

Fall Luise beschäftigt Deutschland bis heute

Auch mehr als drei Jahre nach der Tat bleibt der Fall eines der erschütterndsten Verbrechen der vergangenen Jahre. Immer wieder wird seitdem über die Altersgrenze der Strafmündigkeit, Jugendgewalt und die Rechte von Opferfamilien diskutiert.

Mit dem Urteil aus Koblenz ist nun ein wichtiges juristisches Kapitel abgeschlossen. Die Trauer und der Schmerz der Familie werden jedoch bleiben.

(fd)

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