Meinl-Reisinger vs. FPÖ

"Geldkoffer"-Prozess

(17.06.2026) Nachdem Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) bereits medienrechtlich gegen die FPÖ in erster Instanz gewonnen hatte, folgte jetzt das Urteil im zivilrechtlichen Verfahren gegen den freiheitlichen Generalsekretär Christian Hafenecker wegen Rufschädigung. Es ging um die Behauptung, Meinl-Reisinger würde mit Geldkoffern in die Ukraine reisen, um Steuergeld in bar zu übergeben. Gemäß einer einstweiligen Verfügung muss Hafenecker dies öffentlich widerrufen.

Die Behauptung war von den Freiheitlichen auf verschiedenen Kanälen verbreitet worden. In einer Pressekonferenz am 24. Februar, dem Jahrestag der russischen Invasion in der Ukraine, führte Hafenecker die falschen Vorwürfe erneut aus. Meinl-Reisinger entschied sich laut Außenministerium daraufhin, rechtlich dagegen vorzugehen und erhob Klage wegen Rufschädigung.

Widerruf in Pressekonferenz

Die Verhandlung im zivilrechtlichen Verfahren gegen Hafenecker fand bereits am 21. Mai am Landesgericht St. Pölten statt, am Dienstag erging nun das schriftliche Urteil. Demnach darf der FPÖ-Generalsekretär aufgrund einer einstweiligen Verfügung die unwahren Behauptungen nicht mehr verbreiten, muss sie öffentlich in einer Pressekonferenz und per Aussendung widerrufen und zudem die gesamten Verfahrenskosten tragen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Aus dem freiheitlichen Parlamentsklub hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme, dass man Berufung einlegen werde. Die Aussage mit den Geldkoffern sei als Metapher gedacht gewesen, weil Österreich bisher mehr als 2 Mrd. Euro direkt oder indirekt an die Ukraine bezahlt habe. Daneben wies der Klub darauf hin, dass man aktuell rechtlich gegen den NEOS-Abgeordneten Douglas Hoyos vorgehe, weil dieser behauptet habe, die FPÖ werde von Russland finanziert.

Verfahren gegen FPÖ

Abseits davon ist laut Außenministerium auch das zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ noch anhängig, die Verhandlung findet im Herbst vor dem Handelsgericht Wien statt. Die Weiterverbreitung der Behauptung wurde aber bereits mittels einstweiliger Verfügung untersagt.

(APA/KS)

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