Mutter setzt Sohn im Wald aus!
Nackt im Erzgebirge bei 0 Grad
(26.08.2026) Eine 41-jährige Mutter aus Sachsen hat ihren achtjährigen Sohn im Osterzgebirge bei Dunkelheit, Regen und Temperaturen um den Gefrierpunkt nackt in einem Waldstück zurückgelassen. Der Junge wurde schwer verletzt. Nun verurteilte das Gericht die Frau wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Monaten Haft auf Bewährung.
Der Fall ereignete sich am 30. November 2025 bei Sadisdorf in Sachsen. Nach Medienberichten zwang die Mutter ihren Sohn nach einem Streit, sich auszuziehen und das Auto zu verlassen. Anschließend verriegelte sie die Türen und fuhr los. Der Achtjährige versuchte offenbar, sich am Fahrzeug festzuhalten. Dabei stürzte er und schlug mit dem Kopf auf dem Boden auf. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma sowie Prellungen und Schürfwunden. Berichte nennen außerdem vorübergehende Erinnerungslücken.
Achtjähriger musste mehrere Tage ins Krankenhaus
Nach dem Sturz nahm die Mutter ihren Sohn wieder mit. Medizinische Hilfe wurde verständigt, der Junge musste mehrere Tage stationär behandelt werden. Zur genauen Dauer gibt es unterschiedliche Angaben: Einige Medien berichten von drei, andere von vier Tagen. Nach dem Vorfall wurde der Achtjährige aus dem Haushalt der Mutter genommen und fremduntergebracht. Berichten zufolge lebt er inzwischen in einem Kinderheim in Sachsen.
Mutter spricht vor Gericht von Überforderung
Die 41-Jährige, eine gelernte Erzieherin, gestand die Tat. Sie erklärte jedoch, sie habe ihrem Sohn nicht vorsätzlich schaden wollen und sprach von einer einmaligen Ausnahmesituation. Vor Gericht wurde zudem bekannt, dass sie derzeit nicht als Erzieherin arbeitet, krankgeschrieben ist und sich in therapeutischer Behandlung befindet.
Die Verteidigung plädierte dafür, von einer zusätzlichen Strafe abzusehen. Die Mutter sei durch die Trennung von ihrem Sohn und die Folgen des Falls bereits schwer belastet.
Neun Monate Haft auf Bewährung
Das Gericht folgte der Verteidigung nicht und verurteilte die Frau wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Richter Xaver Seitz hob laut Medienberichten besonders die psychische Belastung des Kindes hervor. Der Junge habe bei Dunkelheit, Kälte und Regen nicht wissen können, ob seine Mutter tatsächlich davonfahren und ihn nackt im Wald zurücklassen würde.
Misshandlung von Schutzbefohlenen ist in Deutschland in Paragraph 5 Strafgesetzbuch geregelt. Der Strafrahmen reicht grundsätzlich von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.
(fd)