Pickerl Neu!

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(07.07.2026) Österreichs Autofahrer können künftig länger auf das erste Pickerl warten. Der Nationalrat hat am Montag eine Reform der §57a-Begutachtung beschlossen. Künftig gelten längere Prüfintervalle für Pkw und Motorräder. Davon profitieren nicht nur Neuwagen, sondern auch viele bereits zugelassene Fahrzeuge. Die neuen Bestimmungen treten allerdings erst am 19. Mai 2027 in Kraft.

Erstes Pickerl erst nach vier Jahren

Bisher mussten Neuwagen erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur Pickerl-Überprüfung. Danach folgte eine Kontrolle nach zwei Jahren und anschließend jedes Jahr.

Künftig gilt stattdessen die 4:2:2:2:1-Regel:

  • Erste Pickerl-Überprüfung nach 4 Jahren
  • Danach dreimal alle 2 Jahre
  • Erst ab dem 10. Jahr jährlich

Damit müssen Fahrzeuge erst deutlich später jedes Jahr zur Begutachtung.

Auch Besitzer bereits zugelassener Autos profitieren

Die Reform gilt nicht nur für Fahrzeuge, die künftig neu zugelassen werden. Laut den Übergangsbestimmungen werden auch bereits zugelassene Fahrzeuge erfasst. Wer also in den vergangenen Jahren einen Neuwagen gekauft hat und seine erste Pickerl-Überprüfung noch vor sich hat, kann ebenfalls von den längeren Intervallen profitieren.

Beispiel: Wer sein Auto 2025 neu zugelassen hat, muss – sofern die neue Regel anwendbar ist – erstmals 2029 statt bereits 2028 zum Pickerl. Bei Bedarf können dafür auch neue Pickerl-Plaketten ausgegeben werden.

Überziehen des Pickerls ist künftig nicht mehr erlaubt

Eine wichtige Änderung betrifft auch die bisherige Möglichkeit, das Pickerl nach dem Fälligkeitstermin noch mehrere Monate zu überziehen. Diese Nachfrist fällt künftig weg.

Stattdessen dürfen Autofahrer das Pickerl bereits bis zu vier Monate vor dem eigentlichen Fälligkeitstermin machen lassen, ohne dass sich der nächste Prüftermin nach vorne verschiebt. Die Regierung will damit die Terminplanung erleichtern und Engpässe in Werkstätten entschärfen.

Inkrafttreten erst im Mai 2027

Eigentlich hätte die Reform schon im Herbst 2026 gelten sollen. Nach Einwänden von Werkstätten sowie Interessenvertretungen wie ÖAMTC und ARBÖ wurde der Start jedoch verschoben. Die neuen Pickerl-Regeln gelten deshalb erst ab 19. Mai 2027.

Grüne warnen vor Sicherheitsrisiken

Beschlossen wurde die Reform mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Grünen lehnten die Gesetzesänderung ab. Sie befürchten, dass sicherheitsrelevante Mängel durch die längeren Prüfintervalle später entdeckt werden könnten. Verkehrsminister Peter Hanke sprach dagegen von einer spürbaren Entlastung für Hunderttausende Autofahrer, ohne Einbußen bei der Verkehrssicherheit.

Sonderregel für ukrainische Fahrzeuge endet

Mit der Novelle laufen außerdem die bisherigen Sonderregelungen für Fahrzeuge ukrainischer Vertriebener aus. Künftig gelten für sie dieselben Vorschriften wie für österreichische Fahrzeuge. Dazu zählen die reguläre Zulassung in Österreich, die Pickerl-Pflicht sowie die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe und der motorbezogenen Versicherungssteuer.

(fd/apa)

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