Wasserentnahmeregister kommt
Regierung präsentiert Idee
(02.10.2026) Ein digitales Register soll den Überblick über die Wasserentnahmen im Land verbessern und präziser analysierbar machen, etwa um für Dürreperioden konkreter planen zu können. Der Verordnungsentwurf zum im Regierungsprogramm angekündigten Wasserentnahmeregister geht jetzt in Begutachtung, so Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Freitagvormittag bei einer Pressekonferenz in Wien. Erste verpflichtende Einmeldungen sind für 2029 geplant. NGOs fordern mehr Tempo.
Österreich ist eines der wasserreichsten Länder Europas. Nach den diesjährigen Hitzerekorden - erstmals über 41 Grad - und einem Niederschlagsdefizit fiel die Wasserbilanz im Sommer allerdings deutlich negativ aus. Erstmals in der Messgeschichte hätten "90 Prozent der Gemeinden einen niedrigen oder sehr niedrigen Grundwasserstand" verzeichnet, sagt NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard. Auch die Landwirtschaft ist laut Totschnig "massiv betroffen", mit Dürreschäden in Höhe von circa einer Milliarde Euro.
Statistiken zum Wasserverbrauch seien in Österreich bisher "noch nicht ausreichend" gewesen, so Julia Herr von der SPÖ. Oberste Priorität habe dabei das Trinkwasser und das Register könne helfen, es "auch in Zukunft zu garantieren". "Wir haben in Österreich bisher die wirklich komfortable Situation gehabt, dass es einfach genügend Wasser gibt", sagte der Umweltminister. Es sei nun aber notwendig, sich auf Engpässe vorzubereiten.
Fahrplan für Wasserentnahmeregister
Mit den gesammelten Daten soll es einfacher werden, festzustellen, wer im Land wie viel Wasser aus der Umwelt verbraucht und wann. Totschnig sieht darin ein "langfristiges Planungsinstrument". Wer etwa eine neue Wasserstoffproduktion oder ein Datenzentrum errichten will, wisse dadurch, ob das notwendige Wasser zur Verfügung stehe. Bisher sei in Österreich zwar bekannt gewesen, "wie viel darf man entnehmen", so NEOS-Sprecher Bernhard, aber nicht "wie viel wurde tatsächlich entnommen".
Beginnend mit 1. Juli 2029 müssen der Verordnung nach solche Betriebe ihre Einmeldungen einreichen, die mehr als 150.000 Kubikmeter (m3) Wasser pro Jahr entnehmen. Ab dem 1. Jänner 2032 sind auch Wasserentnahmen ab 40.000 m3 pro Jahr zu melden. Die Einmeldungen müssen laut Umweltminister einmal jährlich gemacht werden. Gleichzeitig will man alle relevanten Informationen in historischen Wasserbüchern und weiteren Bescheiden aus den Bezirken digitalisieren und zentralisieren.
Aufbauen soll das digitale Register nun das Landwirtschaftsministerium (BMLUK). "In weiterer Folge werden die Bundesländer die bestehenden Informationen aus den wasserrechtlichen Bewilligungen aufbereiten und in das Wasserentnahmeregister einspielen", erklärte der Ressortchef. Kleinere Entnahmen etwa aus Hausbrunnen betreffe die Maßnahme nicht.
(mt/apa)