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(14.11.2020) Was wir jetzt schon wissen:
In Österreich tritt ab Dienstag eine deutliche Verschärfung des derzeit aufrechten "Lockdowns" in Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen gelten laut einem Verordnungs-Entwurf dann ganztags, auch bringt der "harte Lockdown" verschärfte Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur mehr Treffen mit dem Lebenspartner, "einzelnen engsten Angehörigen" bzw. "einzelnen wichtigen Bezugspersonen". Der Handel muss mit wenigen Ausnahmen zusperren, die Schulen wechseln komplett auf Fernunterricht.
DAUER
Die Maßnahmen treten am Dienstag, 17. November in Kraft und bleiben (vorerst) bis 6. Dezember aufrecht.
AUSGANGSBESCHRÄNKUNGEN
Den eigenen privaten Wohnbereich darf man nun nur mehr aus bestimmten Gründen verlassen, und zwar rund um die Uhr. Erlaubt bleibt die Fahrt in die Arbeit, der Einkauf von "Grundgütern" und der Gang zur medizinischen Versorgung. Auch der Aufenthalt im Freien zur "körperlichen und psychischen Erholung" ist gestattet, etwa Spaziergänge oder Individualsport. Auch die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt unter die Ausnahmen, ebenso der Friedhofsgang, der Besuch religiöser Einrichtungen oder die Versorgung von Tieren. Raus darf man auch zur Abwendung von unmittelbaren Gefahren für Leib, Leben und Eigentum.
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Deutlich verschärft werden die Regeln hinsichtlich Treffen mit nicht haushaltszugehörigen Personen. Zu Treffen darf man nur mehr dann hinaus, sofern es sich um Kontakte mit dem Lebenspartner handelt oder um Kontakte "mit einzelnen engsten Angehörigen" bzw. "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird". Die Regierung versteht darunter dem Vernehmen nach, dass sich ein Haushalt jeweils nur mehr mit einer einzelnen haushaltsfremden Person treffen darf.
ABSTANDSREGELN, MASKENPFLICHT
Weiter aufrecht bleibt die 1 Meter-Abstandsregel im öffentlichen Raum zu nicht haushaltszugehörigen Personen. In geschlossenen öffentlichen Räumen gilt weiter die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz (MNS), Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind weiterhin ausgenommen.
HANDEL
Der Handel wird bis auf Ausnahmen geschlossen. Weiter offen hat der gesamte Lebensmittelhandel sowie der Gesundheitsbereich, der Agrar- und Tierfutterhandel, Tankstellen, Banken, die Post, Handyshops, Trafiken, Abfallentsorger und Fahrrad- und Kfz-Werkstätten. Die Öffnungszeiten bleiben auf 6 bis 19 Uhr limitiert.
GASTRONOMIE
Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb geschlossen. Abholung von Speisen und Getränken ist zwischen 6 und 19 Uhr gestattet. Lieferservices bleiben rund um die Uhr erlaubt.
DIENSTLEISTUNGEN
Alle "körpernahen Dienstleistungen" sind verboten, etwa auch Friseure oder Kosmetiker oder der Gang zum Masseur.
SCHULEN und KINDERGÄRTEN
Die Schulen wechseln dem Vernehmen nach komplett in den Fernunterricht - nach dem Oberstufen- nun auch der gesamte Pflichtschulbereich. Betreuung wird es aber weiterhin geben. Kindergärten bleiben wohl auch geöffnet, wobei hier wie im Frühjahr auf einen "Notbetrieb" umgestellt werden dürfte.
VERANSTALTUNGEN, TOURISMUS
Veranstaltungen bleiben weiterhin nahezu komplett untersagt, Ausnahmen gibt es u.a. für Demonstrationen, religiöse Veranstaltungen sowie Partei- und Politik-Veranstaltungen. Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es etwa für Geschäftsreisende.
SPORT
Sämtliche Sportanlagen für Amateure werden gesperrt, auch jene, bei denen es nicht zu Körperkontakt kommt. Alle Kontaktsportarten im Freizeitbereich sind untersagt, etwa auch Fußball. Individual- und Freizeitsport im Freien bleibt erlaubt, sofern es dabei zu keinem Körperkontakt kommt. Der Profi-Bereich bleibt aufrecht.
FREIZEITEINRICHTUNGEN
Sämtliche Freizeiteinrichtungen wie Fitnessstudios, Bäder, Museen und Museumsbahnen, Kinos, Theater, Konzertsäle, Kabaretts, Tierparks oder Freizeit- und Vergnügungsparks bleiben geschlossen. Auch Bibliotheken, die bisher offen waren, dürften schließen.
ARBEITSPLATZ
Wo es möglich ist, wird Home Office empfohlen. Sind weder der Ein-Meter-Abstand noch andere Schutzmaßnahmen möglich, ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.
SPITÄLER, ALTEN- und PFLEGEHEIME
In Spitälern ist nur mehr ein Besuch pro Woche und Patient möglich. Schwangere dürfen vor und nach der Geburt von einer Person begleitet werden, Minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen von zwei Personen. Mitarbeiter müssen einmal pro Woche einen Corona-Test absolvieren. Auch in Pflegeeinrichtungen ist nur ein Besuch pro Woche und Patient möglich.
BEGRÄBNISSE, RELIGION
An Begräbnissen dürfen wie bisher maximal 50 Personen teilnehmen, dabei gilt die Mindestabstandsregel und MNS-Pflicht. In Innenräumen von Religionsgemeinschaften muss jedenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. (APA/MK)