Wehrpflicht-Reform: Einigung!
Ab 1.Jänner
(27.07.2026) Die Regierung hat sich beim Sommerministerrat auf eine Reform der Wehrpflicht geeinigt. Künftig soll der Grundwehrdienst sechs plus drei Monate dauern. Ebenfalls ausgeweitet wird der Zivildienst - und zwar auf neun plus zwei Monate. Die Verlängerung um zwei Monate soll zunächst auf freiwilliger Basis erfolgen. Falls sich jedoch zu wenige Stellungspflichtige für den Präsenzdienst melden, soll ein Mechanismus greifen und die zwei Monate obligatorisch werden.
Inkrafttreten soll die Neuregelung ab 1. Jänner des kommenden Jahres. Freilich sind dafür noch Verhandlungen mit der Opposition nötig, braucht es doch für die Verlängerung des Zivildienstes eine Zweidrittelmehrheit. Die Verlängerung um zwei Monate werde zunächst freiwillig sein und soll wissenschaftlich evaluiert werden. "Das eine (Verlängerung des Wehrdienstes; Anm.) kann ohne das andere (Verlängerung des Zivildienstes; Anm.) nicht beschlossen werden", richtete Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) in Richtung Opposition aus.
Er zeigte sich über die erzielte Lösung zufrieden. Dieser seien "sehr lange und intensive Gespräche" vorangegangen. "Leitprinzip" sei "die Stärkung des Wehrdienstes und der Landesverteidigung" gewesen. Mit dem "Stufenmodell" folge man den Empfehlungen der Wehrdienstkommission, so Stocker: "Mit diesen Maßnahmen schützen wir unser Land und die Menschen in unserem Land". Stocker dankte der Wehrdienstkommission und den Verhandlungspartnern.
(FJ/APA)