Trevi-Brunnen: Protest!
Unterschriften gegen Eintritt
(13.02.2026) Die Einführung eines Zwei-Euro-Tickets für den Zugang zum Trevi-Brunnen in Rom stößt zunehmend auf Protest. Auf der Online-Plattform Change.org wurde eine Petition gegen die Eintrittsgebühr gestartet, die in einer Woche rund 9.000 Unterschriften sammelte. Ziel der Initiatoren ist es, innerhalb von drei Monaten 50.000 Unterschriften zu erreichen.
Die Zwei-Euro-Gebühr sei ein gefährlicher Schritt in Richtung Kommerzialisierung des kulturellen Erbes, argumentierte der Initiator der Unterschriftensammlung, der römische Unternehmer Claudio Lauretti. Der Trevi-Brunnen sei kein Museum, sondern ein öffentliches Gut. Auch für Einheimische werde durch Absperrungen die Sicht beeinträchtigt. Touristen müssten stärker für den respektvollen Umgang mit Kulturstätten sensibilisiert werden, ohne sie jedoch zur Kasse zu bitten, so Lauretti.
Kritik auch aus dem Ausland
Kritik an der Gebühr kam zuletzt auch von der britischen Zeitung "Financial Times". In einem Kommentar verwies das Blatt auf die berühmte Filmszene mit Anita Ekberg in "La Dolce Vita" von Federico Fellini und spottete, künftig müsse selbst sie zwei Euro zahlen.
Mit Eintrittsgeldern für andere Monumente wie das Kolosseum oder das Pantheon erzielt die Stadt Rom bereits seit Längerem erhebliche Einnahmen. Allein beim Kolosseum, der meistbesuchten Sehenswürdigkeit der Stadt, wurden im vergangenen Jahr rund 100 Millionen Euro bei 14,7 Millionen Besucherinnen und Besuchern eingenommen. Seit 2023 ist auch das Pantheon, eines der am besten erhaltenen Bauwerke der Antike, nicht mehr kostenlos zugänglich. Der Eintritt beträgt fünf Euro.
Andere italienische Städte haben angesichts des Massentourismus ähnliche Maßnahmen ergriffen. Venedig führte 2024 ein Eintrittsgeld für Tagesbesucher ein. Auch in diesem Jahr erhebt die Lagunenstadt an 60 Tagen zwischen Anfang April und Ende Juli eine Gebühr: Zehn Euro werden fällig, bei frühzeitiger Buchung - mindestens drei Tage im Voraus - sind es fünf Euro. Übernachtungsgäste bleiben von der Regelung ausgenommen.
(apa/mc)