Wölfe „präventiv“ schießen

Neue Verordnungen

(20.04.2026) Im Jahr 2026 wurden in Kärnten bereits sieben Wölfe und in Tirol drei Wölfe geschossen, noch bevor die Almsaison begonnen hat. Auch in Salzburg und Vorarlberg sind die Tiere nun zum „präventiven“ Abschuss freigegeben. Tierschutzorganisationen kritisieren dieses Vorgehen stark.

Als erstes Bundesland hat sich Salzburg dazu entschieden, die Tiere als Vorsichtsmaßnahme schießen zu lassen. Im Innergebirg zwischen Werfen und Krimml dürfen zwei Wölfe geschossen werden, auch wenn sie zuvor noch keine Weidetiere gerissen haben. Begründet wird dieses Vorgehen damit, dass es EU-konform sei und auf den Erhaltungszustand der Art abziele. Zehn Wölfe ziehen durch das Bundesland. Diese vermehren sich jährlich um knapp 30 Prozent. Somit könne man ohne schlechtes Gewissen und ohne den Arterhalt zu gefährden zwei der Wildtiere abschießen.

Auch in Vorarlberg ist es seit einer Neuregelung des Jagdgesetzes möglich, Wölfe bereits zu töten, wenn sie eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder landwirtschaftliche Nutztiere darstellen. Hintergrund ist hier die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes auf EU-Ebene.

Das Bundesland Niederösterreich hat den Wolf ebenso als jagdbare Art eingestuft. Das heißt, wenn sich ein Wolf bis auf unter 100 Meter einer Siedlung nähert, darf er geschossen werden. Kärnten ist das Bundesland in Österreich mit der höchsten Anzahl an Wolfsabschüssen. Bereits vor dem Beginn der Almsaison wurden dort sieben Tiere geschossen. In Kärnten reicht für eine Schussfreigabe aus, wenn sich ein Wolf Almen, Siedlungen oder Futterstellen bis auf 200 Meter nähert.

„Präventiver“ Abschuss als Rückschritt

Laut Kritiker:innen sei ein derart aggressives Vorgehen gegenüber den Wölfen völlig überzogen und auch rechtswidrig. Mit den neuen Verordnungen würden die Länder nämlich die europarechtlich vorgeschriebene Einzelfallüberprüfung unterlaufen. Zudem kritisiert die Geschäftsführerin des Salzburger Naturschutzbundes, Ines Eichberger, dass die Länder nicht auf Herdenschutzmaßnahmen zurückgreifen würden, welche zu 100 Prozent finanziert werden.

Besonders kritisch sieht der Salzburger Naturschutzbund das Verlagern einzelner Tierarten vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht. Der „präventive“ Abschuss der Wildtiere werde von vielen als Rückschritt im Tierschutz gesehen und eröffne die Möglichkeit, in geschützte Tierbestände eingreifen zu können.

(hb)

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