Weitere Anklage gegen Rene Benko
Verdacht des schweren Betrugs
(12.06.2026) Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhebt im Signa-Verfahrenskomplex erneut Anklage gegen Firmengründer René Benko, der seit Jänner 2025 in U-Haft sitzt, und zwar wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida. Eine entsprechende Anklageschrift sei beim Landesgericht Innsbruck eingebracht worden, wie die WKStA am Freitag mitteilte. Die Anklage ist nicht rechtskräftig.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Benko vor, gegenüber einem Investor - es dürfte um den früheren Strabag-Chef Hans-Peter Haselsteiner gehen - bzw. Vertretern einer Familienstiftung eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und die Stiftung "betrügerisch in Höhe von rund fünf Millionen Euro" geschädigt zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung, Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe.
"Wahrheitswidrige Garantie"
Im Detail soll Benko laut WKStA Vertretungsbefugte einer Privatstiftung durch eine wahrheitswidrige Garantieerklärung dazu verleitet haben, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding zu überweisen und von der Rückforderung weiterer rund 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die Zahlung von rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieben sein soll. Insgesamt soll die Privatstiftung daher um rund 5 Mio. Euro geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.
Weiters wirft die Staatsanwaltschaft Benko in der aktuellen Anklage vor, im Rahmen der Signa-Insolvenz und seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert zu haben, indem er ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro verborgen haben soll. Dieser Vorwurf ist ein Teilaspekt des größeren Verfahrensstrangs rund um die Insolvenz von Benko. Ermittlungen zu weiteren Vorwürfen in diesem Zusammenhang seien noch anhängig.
(APA/CD)