ÖGK bittet zur Kasse

E-Card-Gebühr für Pensionisten

(16.10.2026) Für Millionen Pensionisten in Österreich gibt es ab November 2026 eine finanzielle Änderung. Erstmals wird auch ihnen die jährliche E-Card-Gebühr verrechnet. Insgesamt werden 26,85 Euro automatisch von der Pension abgezogen. Allerdings müssen nicht alle Betroffenen bezahlen – für bestimmte Personengruppen gelten weiterhin Ausnahmen.

E-Card-Gebühr: Ab November

Ab November 2026 müssen sich zahlreiche Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich auf einen Abzug bei ihrer Pension einstellen. Grund dafür ist eine Änderung beim E-Card-Serviceentgelt, die im Rahmen der Budgetmaßnahmen der Bundesregierung beschlossen wurde.

Bisher waren Pensionisten grundsätzlich von der jährlichen Gebühr befreit. Diese Sonderregelung läuft nun aus. Damit werden erstmals auch mehr als zwei Millionen Pensionisten von der neuen Kostenregelung erfasst, wobei weiterhin Ausnahmen gelten.

Die Gebühr beträgt 26,85 Euro und wird automatisch von der Pensionsleistung einbehalten. Ein eigener Antrag oder eine Überweisung ist dafür nicht notwendig.

E-Card wird deutlich teurer: 26,85 Euro statt 13,80 Euro

Neben der Ausweitung auf Pensionisten ist auch die deutliche Erhöhung der Gebühr relevant. Während das E-Card-Serviceentgelt 2025 noch 13,80 Euro betrug, müssen Versicherte für das Kalenderjahr 2027 bereits 26,85 Euro bezahlen.

Damit hat sich die jährliche Belastung innerhalb kurzer Zeit nahezu verdoppelt. Schon für 2026 wurde die Gebühr auf 25 Euro angehoben. Die aktuelle Erhöhung auf 26,85 Euro wird mit der jährlichen gesetzlichen Anpassung begründet.

Wichtig ist dabei: Die 26,85 Euro werden nur einmal jährlich abgezogen. Es handelt sich nicht um eine monatliche Kürzung der Pension. Der offizielle Stichtag für die Einhebung ist der 15. November 2026. Bezahlt wird das Serviceentgelt bereits im Voraus für das Kalenderjahr 2027.

Diese Pensionisten müssen keine E-Card-Gebühr bezahlen

Nicht alle Pensionisten sind von der neuen Regelung betroffen. Menschen mit besonders niedrigen Einkommen bleiben unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von der Zahlung befreit.

Das betrifft insbesondere Pensionisten mit Ausgleichszulage. Diese staatliche Leistung sorgt dafür, dass niedrige Pensionen bis zu einem gesetzlich festgelegten Mindestbetrag aufgestockt werden. Wer eine solche Zulage erhält, muss grundsätzlich kein E-Card-Serviceentgelt bezahlen.

Auch Personen, die aufgrund besonderer sozialer Schutzbedürftigkeit von der Rezeptgebühr befreit sind, müssen die jährliche E-Card-Gebühr nicht entrichten.

Befreiung von der E-Card-Gebühr

Auch Pensionisten ohne Ausgleichszulage können unter bestimmten Voraussetzungen von der Gebühr befreit werden. Entscheidend sind dabei vor allem das Einkommen und die persönliche finanzielle Situation.

Für eine Rezeptgebührenbefreiung auf Antrag gelten 2026 folgende monatliche Netto-Einkommensgrenzen:

  • Alleinstehende: 1.308,39 Euro
  • Ehepaare oder Lebensgemeinschaften: 2.064,12 Euro
  • Alleinstehende mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 1.504,65 Euro
  • Paare mit erhöhtem Medikamentenbedarf: 2.373,74 Euro

Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eine entsprechende Befreiung beantragen. Eine anerkannte Befreiung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit gilt grundsätzlich sowohl für die Rezeptgebühr als auch für das E-Card-Serviceentgelt.

Was Pensionisten jetzt wissen sollten

Die neue Regelung betrifft Pensionisten in ganz Österreich und tritt bei der Einhebung im November 2026 erstmals in Kraft. Wer nicht unter eine der gesetzlichen Ausnahmen fällt, muss die 26,85 Euro jährlich bezahlen.

Der Betrag wird automatisch einbehalten, sodass Pensionisten selbst nichts überweisen müssen. Wer hingegen nur eine niedrige Pension bezieht oder bereits von der Rezeptgebühr befreit ist, sollte prüfen, ob auch eine Befreiung von der E-Card-Gebühr besteht.

Fest steht: Mit der Änderung fällt eine bisherige Vergünstigung für Pensionisten weg. Für viele ältere Menschen bedeutet das im November erstmals eine zusätzliche jährliche Belastung.

(fd/krone)

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