Abfertigung Neu

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(25.09.2026) Für Millionen Arbeitnehmer in Österreich ändert sich die Abfertigung Neu grundlegend. Ab 2028 sollen Beschäftigte selbst entscheiden können, ob ihre Abfertigungsbeiträge weiterhin im bisherigen Modell mit Kapitalgarantie veranlagt werden oder ob sie in eine neue, stärker kapitalmarktorientierte Variante wechseln. Diese soll langfristig höhere Erträge ermöglichen – dafür gibt es keine Garantie mehr, dass zumindest das eingezahlte Kapital erhalten bleibt. Der Nationalrat hat die Reform am 23. September 2026 beschlossen.

So funktioniert die Abfertigung Neu bisher

Arbeitgeber zahlen derzeit 1,53 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts inklusive Sonderzahlungen für ihre Beschäftigten in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Dieses Geld wird am Kapitalmarkt veranlagt und bildet die Abfertigung der Arbeitnehmer. Das System gilt grundsätzlich für seit 2003 neu begonnene Arbeitsverhältnisse.
Von der Reform sind laut Angaben im Parlament mehr als vier Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Bisher ist die Veranlagung aufgrund der Kapitalgarantie vergleichsweise defensiv ausgerichtet.

Neue Variante ohne Kapitalgarantie ab 2028

Künftig muss jede Vorsorgekasse zusätzlich zur klassischen Abfertigung eine sogenannte Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) anbieten. Arbeitnehmer können freiwillig in dieses Modell wechseln. Das Geld kann dort langfristiger und mit einem höheren Risiko investiert werden, wodurch auch ein größerer Aktienanteil möglich wird.
Der Preis für die höheren Renditechancen: Die Kapitalgarantie entfällt. Zudem kann das Geld in dieser Variante bei einem normalen Jobwechsel grundsätzlich nicht mehr vorzeitig herausgenommen werden. Es soll bis zum Pensionsantritt investiert bleiben. Ausnahmen sind für Härtefälle, etwa bei schwerer Erkrankung oder Langzeitarbeitslosigkeit, vorgesehen.

Aus 60.000 könnten 95.000 Euro werden

NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer geht davon aus, dass ohne Kapitalgarantie und vorzeitige Auszahlung langfristig durchschnittlich etwa vier Prozent Rendite statt rund zwei Prozent möglich sein könnten. Er rechnete vor: Bei einem monatlichen Beitrag von 40 Euro würden bei zwei Prozent Performance bis zum Ende des Arbeitslebens rund 60.000 Euro, bei vier Prozent hingegen etwa 95.000 Euro zusammenkommen. Dabei handelt es sich um eine Modellrechnung und nicht um eine garantierte Auszahlung.
Der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen hält bei einer stärker aktienorientierten Veranlagung auch Größenordnungen um fünf Prozent jährlich für möglich. Zum Vergleich: Österreichs Pensionskassen erreichten laut Branchenbericht langfristig eine durchschnittliche Performance von rund 5,02 Prozent. Künftige Renditen können daraus allerdings nicht garantiert werden.

Kosten der Vorsorgekassen sinken

Zusätzlich werden die maximalen Vermögensverwaltungskosten der betrieblichen Vorsorgekassen von derzeit 0,8 auf 0,6 Prozent des veranlagten Vermögens reduziert. Auch mehrere bei unterschiedlichen Vorsorgekassen liegende Konten sollen künftig automatisch zusammengeführt werden können. Damit soll verhindert werden, dass ehemalige Abfertigungskonten über Jahre verstreut bei unterschiedlichen Anbietern liegen.

Abfertigung kann zur lebenslangen Zusatzpension werden

Eine weitere große Änderung betrifft den Pensionsantritt. Künftig sollen alle Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf erhalten, ihre angesparte Abfertigung kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen – auch wenn ihr Arbeitgeber selbst bisher keinen Pensionskassenvertrag angeboten hat. Dort kann das Kapital anschließend als lebenslange Zusatzpension ausbezahlt werden. Bisher hatten laut Parlament nur rund 25 Prozent der Beschäftigten Zugang zu einer solchen betrieblichen Pensionskassenlösung.
Wer sich die klassische Abfertigung stattdessen als Kapitalbetrag auszahlen lässt, muss wie bisher sechs Prozent Lohnsteuer bezahlen. Bei einer Übertragung in eine Pensionskasse fällt auf die Übertragung selbst keine entsprechende Lohnsteuer an.

Arbeitnehmer können wählen

Die bisherige Abfertigung mit Kapitalgarantie bleibt bestehen. Niemand muss in die riskantere Variante wechseln. Sozialministerin Korinna Schumann betonte im Nationalrat ausdrücklich, dass das neue Vorsorgemodell freiwillig sein soll. Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl sieht darin eine Stärkung der zweiten Säule der Altersvorsorge, während die SPÖ hervorhebt, dass die betriebliche Vorsorge die gesetzliche Pension lediglich ergänzen soll.
Damit entsteht ab 2028 eine klare Wahl: mehr Sicherheit und jederzeitige Flexibilität im bisherigen Modell – oder größere langfristige Renditechancen mit höherem Verlustrisiko und gebundenem Kapital bis zur Pension. Die Reform wurde vom Nationalrat beschlossen; mit Stand 25. September 2026 befindet sich das Gesetzespaket noch im parlamentarischen Verfahren des Bundesrates.

(fd/apa)

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