Aktivpension
von Koalition beschlossen
(23.09.2026) Der Nationalrat hat am Mittwochnachmittag die sogenannte „Aktivpension“ beschlossen. Dabei handelt es sich um eine steuerliche Begünstigung für Menschen, die auch nach Erreichen des Pensionsalters weiterarbeiten.
Die FPÖ kritisierte einige Punkte der Regelung. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch bezeichnete sie als „handwerklich schlecht gemacht“. Auch die Grünen äußerten Kritik: Sozialsprecher Markus Koza sprach von einem „Zwei-Klassen-Steuersystem“.
Höhe und Voraussetzungen des Bonus
Der Bonus kann bis zu 1.250 Euro pro Monat betragen. Voraussetzung dafür ist grundsätzlich, dass eine Person das 65. Lebensjahr erreicht hat und insgesamt 40 Versicherungsjahre vorweisen kann.
Für Männer gelten diese Voraussetzungen bereits ab der Einführung der Aktivpension. Bei Frauen wird das Pensionsantrittsalter schrittweise angehoben. Deshalb wird auch die Aktivpension für Frauen entsprechend schrittweise eingeführt.
Die Sonderregelung
Für Personen, die bereits vor dem 1. Juli dieses Jahres in Pension gegangen sind, gibt es eine Sonderregelung. Sie erhalten die Möglichkeit, weiterhin zu arbeiten und dadurch noch die notwendigen Versicherungsjahre zu sammeln, um später von der steuerlichen Begünstigung profitieren zu können.
"Eklatante Ungerechtigkeit"
Angesichts dieser Voraussetzung sieht Belakowitsch eine "massive, eklatante Ungerechtigkeit". Denn jene, die dank Langzeitversicherungspension nach 45 Jahren schon vor 65 in den Ruhestand treten, könnten vom Steuerbonus nicht profitieren. Kritisiert wird, dass das Gesetz vor allem Besserverdienende begünstige und nicht jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen, die auch im Pensionsalter noch etwas dazuverdienen möchten. SP-Sozialsprecher Josef Muchitsch widersprach dieser Kritik. Seinen Angaben zufolge arbeiten bereits rund 60.000 Menschen mit geringem Einkommen auch in der Pension weiter. Genau diese Gruppe solle von der Reform profitieren. Allerdings können auch Selbstständige den Steuerbonus in Anspruch nehmen.
Kritik gab es von der freiheitlichen Sozialsprecherin auch daran, dass der Bonus monatlich berechnet wird und nicht anhand der maximal möglichen Jahressumme von 15.000 Euro. SP-Sozialsprecher Muchitsch erklärte diese Regelung damit, dass verhindert werden solle, dass beispielsweise ein Generaldirektor nur einen Monat länger arbeitet, um dadurch steuerlich vom Bonus zu profitieren.
Grüne sehen Ungleichbehandlung
Die Grünen kritisieren, dass die Aktivpension zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung führt. Schon wenige Monate Altersunterschied könnten laut Koza einen Unterschied von fast 700 Euro netto im Monat ausmachen.
Die SPÖ und ÖVP verteidigen die Reform. Sie betonen, dass ältere Menschen weiterhin arbeiten können sollen. Beschäftigte im Pensionsalter müssen künftig keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Selbstständige zahlen nur noch einen Teil davon.
Reform der Altersvorsorge
Die NEOS konzentrierten sich in ihren Redebeiträgen vor allem auf die Reform die Altersvorsorge betreffen. Beiträge können künftig besser für die Pension veranlagt werden. Außerdem können Arbeitnehmer ihre Abfertigung kostenlos in eine Pensionskasse übertragen. NEOS-Sozialsprecher Johannes Gasser bezeichnete die Änderungen als wichtigen Fortschritt. Sein Klubkollege Christoph Pramhofer erklärte anhand eines Beispiels, dass bei Pensionsantritt dadurch bis zu 35.000 Euro zusätzlich zur Verfügung stehen könnten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig selbst entscheiden, ob sie die Abfertigung liegen lassen, bis sie die Inflation auffresse oder das Geld "endlich" arbeiten lassen.
Außerdem wurden Dürrehilfen für die Landwirtschaft in das Gesetzespaket aufgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten dabei eine Entlastung, indem ihnen zwei Monatsbeiträge zur Sozialversicherung erlassen werden.
Mehr Geld für die berufliche Integration
Einstimmig wurde auch eine Änderung des Behinderteneinstellungsgesetzes beschlossen. Dadurch erhält der Ausgleichstaxfonds von 2026 bis 2029 zusätzliche Mittel vom Bund. Das Geld soll für Maßnahmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen eingesetzt werden.
Geplant sind dafür 2026 rund 65 Millionen Euro, 2027 45,1 Millionen Euro, 2028 24,4 Millionen Euro und ab 2029 jährlich 14,4 Millionen Euro. Damit sollen bestehende Unterstützungsangebote weitergeführt werden.
Sozialministerin Schumann betonte, dass berufliche Teilhabe mehr bedeute als nur einen Arbeitsplatz zu haben. Da Menschen mit Behinderungen häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen sind, sei es wichtig, ihren Zugang zum Arbeitsmarkt zu sichern. Trotz der angespannten finanziellen Lage stelle der Bund dafür zusätzliche Mittel bereit. Dadurch sollen bestehende Finanzierungslücken geschlossen und langfristige Planungssicherheit geschaffen werden.
(APA/ME)