Benko wieder vor Gericht

Vorwurf: Betrügerische Krida

(02.11.2026) Da capo für René Benko: Der insolvente Signa-Gründer muss sich am Mittwoch und Donnerstag einmal mehr als Angeklagter am Innsbrucker Landesgericht verantworten - diesmal in einem Schöffenprozess wegen des Verdachts des schweren Betrugs und der betrügerischen Krida. Der schwerwiegendste Vorwurf: Benko soll die Privat- bzw. Familienstiftung des Industriellen Hans Peter Haselsteiner um rund 5 Mio. Euro betrogen haben.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft dem Tiroler Ex-Unternehmer Benko vor, gegenüber dem langjährigen Strabag-Chef bzw. Vertretern von dessen Familienstiftung am 6. November 2023 - knapp vor der Insolvenz der Signa Holding - eine "wahrheitswidrige Garantie" abgegeben und dadurch die Schädigung der Stiftung um rund 5 Mio. Euro herbeigeführt zu haben. Die Vertreter der Privatstiftung sollen dazu verleitet worden sein, rund 3,3 Mio. Euro an die Signa Holding GmbH, an der Haselsteiner beteiligt war, zu überweisen und von der Rückforderung von weiteren 1,7 Mio. Euro Abstand zu nehmen. Das Geld sollte an eine andere, in Turbulenzen befindliche Signa-Tochter fließen. Nach dem Inhalt der Garantieerklärung sei wahrheitswidrig die (Rück)-Zahlung der rund 5 Mio. Euro bis spätestens 30. Juni 2024 an die Privatstiftung zugesagt worden, was jedoch unterblieb. Insgesamt sollen die Privatstiftung daher um das Geld geschädigt und die Signa Holding und eine weitere Gesellschaft im Gegenzug unrechtmäßig bereichert worden sein.

Hintergrund des Ganzen war laut Medienberichten, dass Haselsteiner bzw. die Familien-Privatstiftung im Juni 2022 Signa-Development-Aktien im Volumen von 5 Mio. Euro erworben hatte. Der Plan war den Angaben zufolge, dass der Kaufpreis nicht fließt, sondern mit den Dividenden aufgerechnet werden sollte, die der Haselsteiner-Stiftung zugestanden wären. Doch dann sei Haselsteiner von Benko doch um die sofortige Überweisung des Geldes gebeten worden. Der Bau-Magnat sollte den Betrag spätestens Ende Juni 2024 als Dividende zurückbekommen, wozu es aber nicht kam. Benko soll auch garantiert haben, dass er persönlich einspringen werde, sollte die Haselsteiner-Stiftung den ausstehenden Dividendenbetrag nicht erhalten.

Haselsteiner als Zeuge geladen

Der 82-jährige Strabag-Gründer, Industrielle und frühere Liberales Forum-Politiker Haselsteiner ist ein langjähriger Geschäftspartner Benkos sowie Signa-Investor und Anteilseigner. Er ist für Mittwochvormittag als Zeuge geladen - es handelt sich um die erste Zeugenaussage Haselsteiners in einem Strafprozess im Rahmen der gesamten Signa- bzw. Benko-Causa. Zudem sind in dem nunmehrigen Prozess zwölf weitere Zeugen geladen, hieß es im Vorfeld gegenüber der APA. Rund die Hälfte wird am ersten Prozesstag befragt werden. Die Verhandlungen sind jeweils von 8.45 Uhr bis 20.00 Uhr angesetzt.

Krida-Vorwurf um Jagdgewehr

Indes dreht sich das Verfahren nicht nur um den Betrugsvorwurf aufgrund der Garantieerklärung, sondern auch um jenen der betrügerischen Krida. Konkret soll Benko ein Jagdgewehr im Wert von 80.000 Euro gegenüber dem Insolvenzverwalter und den Gläubigern verheimlicht bzw. verborgen haben. Dadurch soll die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert worden sein.

Benko bestreitet Vorwürfe, erster Auftritt mit Fußfessel

Benkos Anwalt Norbert Wess hatte die Vorwürfe bereits im Juni in einer Stellungnahme vehement zurückgewiesen. "Wir können die Vorwürfe in der Anklageschrift bereits in rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehen", so Wess zur APA: "Die Forderung gegenüber der Haselsteiner Privatstiftung war - vor Abgabe der Garantieerklärung - bereits überfällig und das besagte Jagdgewehr stand zu keinem Zeitpunkt im Eigentum des Herrn René Benko."

Gespannt darf man sein, ob Benko auch diesmal wieder - wie bei einem Prozess in Tirols Landeshauptstadt Ende September - zu der Anklage vor Gericht aussagen oder auf die Ausführungen seines Verteidigers verweisen wird. Letzteres wäre sein gutes Recht und war bereits in Prozessen zuvor der Fall gewesen. Die Verhandlung wird - wie die bisherigen Benko-Prozesse- wieder im Großen Schwurgerichtssaal stattfinden. Und dies unter wohl regem Interesse vor allem heimischer Medien. Es handelt es sich jedenfalls - von der Schadenssumme her - um die bisher gewichtigste Anklage gegen den Unternehmer und Immobilieninvestor. Im Falle einer Verurteilung drohten ihm bis zu zehn Jahren Haft.

Eines wird diesmal anders sein als zuletzt: Der 49-Jährige wird nicht direkt aus der Untersuchungshaft in der Innsbrucker Justizanstalt in das Landesgericht gebracht, sondern er kommt quasi von zu Hause, aus dem elektronisch überwachten Hausarrest. Denn Mitte Oktober war es zu einem Paukenschlag gekommen und Benko im Zuge einer Haftprüfungsverhandlung die Fußfessel genehmigt worden. Seitdem lebt er in einer Mietwohnung. Die seit Jänner 2025 bestehende Untersuchungshaft dauert - bei weiterem Vorliegen eines Haftgrundes - mit Fußfessel an.

Rechtskräftig verurteilt

Der Signa-Gründer war erst Ende September in einer anderen Causa in Innsbruck wegen betrügerischer Krida zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil betraf eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter sowie eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg. Es ist mittlerweile rechtskräftig. Zudem wurde zuletzt ein weiterer Krida-Schuldspruch vom Obersten Gerichtshof (OGH) bestätigt. Dabei war Benko im Dezember 2025 in seiner Heimatstadt zu 15 Monaten bedingter Haft und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 4.320 Euro verurteilt worden. Benko soll Gläubigern Uhren und Manschettenknöpfe vorenthalten haben.

Benko hatte bisher immer alle Vorwürfe vehement zurückgewiesen. Die WKStA ermittelt im Zusammenhang mit der Pleite des Signa-Immobilienkonzerns inzwischen zu 17 unterschiedlichen Sachverhalten. Benko ist allerdings keineswegs in allen Ermittlungssträngen der Beschuldigte, Vorwürfe betreffen auch andere hochrangige Signa-Funktionsträger.

(apa/mc)

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