Bildungskarenz: Andrang vor Aus

Kostet Staat mehr als erwartet

(13.02.2026) Der Bund hat im vergangenen Jahr mehr Geld als geplant für die Bildungskarenz ausgegeben. Laut dem vorläufigen Erfolg für 2025 zahlte der Staat für die Maßnahme (ohne Sozialversicherung) 376,3 Mio. Euro aus, das sind rund 102 Mio. Euro mehr als im Budgetvoranschlag des Finanzministeriums vorgesehen. Grund für die Mehrausgaben ist ein höherer Andrang vor dem absehbaren Aus der Maßnahme bzw. vor dem Antragsende Anfang April.

Reform wegen knappen Budgets

Die Regierung hatte die Abschaffung der Bildungskarenz im vergangenen Jahr damit argumentiert, dass das Modell im Licht der schwierigen Budgetlage zu teuer und generell nicht mehr zeitgemäß sei. Großer Kritikpunkt war, dass das Modell als Auszeit oder für eine Verlängerung der Elternkarenz missbraucht worden sei, worauf auch AMS-Vorstand Johannes Kopf verweist.

Nachfolgeregelung ab Juni

Heuer startet mit der Weiterbildungszeit ein Nachfolgemodell. Im Gegensatz zur "alten" Bildungskarenz ist die Neuregelung mehr auf Menschen mit niedrigerer formaler Bildung zugeschnitten, die Kriterien für die Inanspruchnahme wurden verschärft. Für 2026 sind im Budget 150 Mio. Euro für die Weiterbildungszeit reserviert. Anträge können voraussichtlich ab 8. Juni beim Arbeitsmarktservice (AMS) gestellt werden.

Kritik von Grünen

Gegen das Nachfolgemodell stemmten sich seit jeher die Grünen. Diese sahen sich heute in ihrer Kritik bestätigt, zumal es dann doch zu Vorzieheffekten aufgrund der Abschaffung gekommen sei: "Die Regierung hat bei Abschaffung der Bildungskarenz noch behauptet, dass kaum Vorzieheffekte zu erwarten seien, die Abschaffung aber nennenswerte Einsparungen bringen würde. Wir Grüne haben das schon damals bezweifelt - und leider recht behalten", wurde Arbeits- und Sozialsprecher Markus Koza in einer der APA übermittelten Stellungnahme zitiert.

Zahl der Bezieher ging zurück

Vergleicht man die Daten mit dem Jahr 2024, gingen die Ausgaben allerdings zurück: So bezogen im vergangenen Jahr etwa 20.000 Personen weniger das Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeitgeld, für den Staat fielen die Ausgaben damit um 64 Mio. Euro niedriger als im Jahr davor aus (440 Mio. Euro).

Einschränkung des Zuverdiensts für Arbeitslose

Neu ist seit Beginn des Jahres 2026 auch die Einschränkung des Zuverdiensts für Arbeitslose. Seither darf nurmehr in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufgestockt werden. Bei Verstößen droht der Verlust von Geldleistungen. Da bis Ende Jänner eine Übergangsphase galt, könne man dazu aber noch keine Bilanz ziehen, so das AMS gegenüber der APA.

(APA/JuF)

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