Erzieherin quält Kleinkinder!

München: Strafe auf Bewährung?

(20.10.2026) Schläge, Demütigungen und sogar Todesdrohungen: In einer Kinderkrippe in München hat eine 58-jährige Erzieherin über ein Jahr lang kleine Kinder misshandelt. Die Opfer waren teilweise erst ein oder zwei Jahre alt. Jetzt wurde die Frau zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Besonders brisant: Trotz der Vorwürfe soll sie später noch monatelang in einer anderen Kinderbetreuungseinrichtung gearbeitet haben.

Erzieherin drohte Zweijährigem: „Ich töte dich!“

Die schockierenden Vorfälle ereigneten sich zwischen April 2024 und Juli 2025 in einer privaten Kinderkrippe in München. Die betroffenen Kinder waren zwischen einem und drei Jahren alt und wurden in der sogenannten „Seepferdchen-Gruppe“ betreut.

Laut den Feststellungen des Gerichts schlug, bedrohte und demütigte die 58-jährige Erzieherin die Kleinkinder wiederholt. Sie verweigerte ihnen Essen, beschimpfte sie und ging auch körperlich gegen sie vor.

Besonders erschütternd: Einem erst zweijährigen Buben drohte sie mit dem Tod. Gegenüber manchen Kindern äußerte sie zudem abwertende Bemerkungen wegen ihrer Herkunft oder mangelnder Deutschkenntnisse.

Kinder geschlagen, verletzt und gedemütigt

Im Prozess am Amtsgericht München wurden weitere Misshandlungen bekannt. Die Erzieherin soll Kinder an den Haaren gezogen, gestoßen und zu Boden geworfen haben. Einem Kind drückte sie einen schmutzigen Putzlappen ins Gesicht, andere mussten trotz eingenässter Kleidung weiter darin bleiben.

In einem Fall packte sie ein Kind so heftig am Handgelenk, dass dessen Ellbogen ausgerenkt wurde. Ein anderes Kind verletzte sich an der Lippe, nachdem die Frau es samt Stuhl ruckartig an einen Tisch geschoben hatte. Ein weiteres Kind schlug sie mehrfach mit der Faust in den Bauch.

Die Kinder waren teilweise noch zu jung, um ihren Eltern verständlich erklären zu können, was ihnen in der Betreuung widerfuhr.

Vater macht sich nach Misshandlungen schwere Vorwürfe

Für die betroffenen Familien waren die Enthüllungen ein schwerer Schock. Wie die BILD-Zeitung am 20. Oktober 2026 berichtet, schilderte der Vater eines misshandelten Mädchens vor Gericht, wie sehr ihn die Ereignisse belasten.

Seine Tochter habe nach den Vorfällen unter schweren Schlafstörungen gelitten. Der Vater berichtete außerdem, dass er sich Vorwürfe mache, sein Kind weiterhin jeden Tag in die Einrichtung gebracht zu haben.

Eine andere Mutter erhob weitere schwere Anschuldigungen. Ihr Sohn sei geschlagen, an eine Leine gelegt und gezwungen worden, vom Boden zu essen. Diese zusätzlichen Vorwürfe wurden allerdings nicht sämtlich zum Gegenstand einer strafrechtlichen Verurteilung.

Kolleginnen meldeten Vorfälle – ohne Konsequenzen

Besonders schwer wiegt auch die Frage, weshalb die Misshandlungen so lange unentdeckt beziehungsweise ohne ausreichende Konsequenzen blieben.

Nach den Berichten hatten Kolleginnen wiederholt auf das Verhalten der Erzieherin aufmerksam gemacht. Bei der damaligen Leitung führten diese Hinweise zunächst nicht zum notwendigen Eingreifen.

Erst nachdem sich die Vorwürfe im Sommer 2025 häuften und der Betreiber informiert wurde, folgte die Freistellung der 58-Jährigen.

Gegen die ehemalige Leiterin der Kinderkrippe wurde ebenfalls Anklage erhoben. Das Verfahren wurde jedoch gegen eine Geldauflage von 3.000 Euro vorläufig eingestellt.

Trotz Ermittlungen weiter in der Kinderbetreuung gearbeitet

Ein weiterer brisanter Umstand wurde nach dem Prozess bekannt: Nach ihrer Freistellung fand die Frau offenbar erneut eine Stelle in der Kinderbetreuung.

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, arbeitete sie trotz der bereits laufenden Ermittlungen noch etwa ein halbes Jahr mit Kindern. Erst im Mai 2026 gab sie ihre letzte Arbeitsstelle freiwillig auf.

Damit stellt sich auch die Frage, wie verhindert werden kann, dass Personen während laufender Ermittlungen wegen schwerer Vorwürfe in einer anderen Betreuungseinrichtung erneut Zugang zu kleinen Kindern erhalten.

Zwei Jahre Haft auf Bewährung und Berufsverbot

Das Amtsgericht München sprach die 58-Jährige in acht Fällen der Misshandlung von Schutzbefohlenen und drei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.

Die Erzieherin erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Sie muss somit nicht ins Gefängnis, solange sie die Bewährungsauflagen erfüllt und die Strafe nicht widerrufen wird.

Zusätzlich verhängte das Gericht ein dreijähriges Berufsverbot. Außerdem muss die Frau 5.000 Euro an den Kinderschutzbund München zahlen.

Vor Gericht gestand sie ihre Taten und entschuldigte sich bei den betroffenen Familien. Das Gericht berücksichtigte unter anderem ihr Geständnis bei der Strafzumessung.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

(fd)

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