Hund unter Hammer
Versteigerung von Haustier
(25.08.2026) Ein Ex-Paar in Deutschland streitet sich um die gemeinsam angeschaffte Berner-Sennenhündin. Weil sie sich nicht einigen können, landet der Fall vor Gericht. Jetzt soll es eine Versteigerung um das Tier geben.
Langer Prozess
Seit bereits zwei Jahren verhandelt das Ex-Paar vor Gericht um den Verbleib ihrer Hündin. 2024 wurde zunächst einmal festgestellt, dass sie beide Miteigentümer des Haustiers sind. Daraufhin sollten sich die beiden mit der Aufsicht abwechseln. Ähnlich wie bei Kindern nach der Scheidung der Eltern.
Kurioses Urteil
2025 änderte das Landgericht Koblenz dann zweitinstanzlich das Urteil. Eine Teilung des gemeinsamen Eigentums sei demnach bei diesem Lebewesen nicht möglich. Außerdem belastete das Wechselmodell die Hündin stark, weil das Ex-Paar bei den Übergaben übermäßig viel gestritten haben soll.
Deshalb soll es jetzt eine Versteigerung zwischen den beiden beteiligten Personen geben. Wer das höchste Gebot abgibt, hat das alleinige Eigentum über die Berner-Sennenhündin. Das Kuriose daran: Keiner der beiden wollte das. Jetzt wurde Revision eingelegt und der Bundesgerichtshof wird nun über das finale Urteil entscheiden.
(LP)