Mädchen mit 109 Straftaten!
13-Jährige gemeingefährlich!
(14.04.2026) Ein außergewöhnlicher Kriminalfall beschäftigt derzeit die Justiz in Australien: In Melbourne steht eine erst 13-Jährige wegen insgesamt 109 Straftaten vor Gericht. Die Vorwürfe reichen von Einbruch und Diebstahl bis hin zu gefährlichem Verhalten mit Verletzungsfolge. Besonders brisant ist dabei nicht nur die hohe Anzahl der Delikte, sondern auch die Geschwindigkeit, mit der sie begangen worden sein sollen – laut Ermittlern teilweise mehr als einmal täglich.
Die Behörden gehen davon aus, dass die Jugendliche gezielt Aufmerksamkeit gesucht hat. Ein Ermittler erklärte vor Gericht, dass sie genau verfolgt habe, wie stark ihre Taten im Internet wahrgenommen wurden. Offenbar habe sie geglaubt, sich dadurch Ansehen innerhalb ihrer Gruppe zu verschaffen. Dieser Aspekt wird von den Behörden als besonders besorgniserregend eingestuft.
Schwere Vorwürfe: Radfahrer gezielt angefahren
Ein Vorfall sticht aus der Vielzahl der Anklagepunkte besonders hervor. Ende März soll die 13-Jährige mit einem gestohlenen Auto gezielt auf einen 45-jährigen Radfahrer zugefahren sein. Der Mann wurde zu Boden gestoßen und leidet laut Gericht noch immer unter gesundheitlichen Folgen wie Nackenschmerzen, Schwindel und Sprachproblemen.
Für zusätzliche Irritation sorgt, dass die Jugendliche kurz nach dem Vorfall im Internet nach möglichen Strafen für das Überfahren einer Person gesucht haben soll. Für die Ermittler ist das ein Hinweis darauf, dass die Tat nicht spontan, sondern bewusst begangen worden sein könnte.
Gericht sieht „hohes Risiko für die Gemeinschaft“
Das Jugendgericht in Melbourne hat den Antrag auf Freilassung gegen Kaution abgelehnt. Der zuständige Richter begründete dies mit einem „überwältigenden Risiko für die Gemeinschaft“. Die 13-Jährige bleibt damit vorerst in Haft und soll in wenigen Wochen erneut vor Gericht erscheinen.
Frühe Strafmündigkeit in Australien
Der Fall wirft auch ein Schlaglicht auf das Jugendstrafrecht in Australien. Dort beginnt die Strafmündigkeit bereits mit zehn Jahren. Das bedeutet, dass auch sehr junge Täter strafrechtlich verfolgt und – je nach Schwere der Tat – auch inhaftiert werden können. Gerade bei schweren oder wiederholten Delikten greifen die Gerichte entsprechend konsequent durch.
Deutlicher Unterschied zu Österreich
In Österreich wäre ein solcher Fall rechtlich ganz anders zu beurteilen. Kinder unter 14 Jahren gelten hier als nicht strafmündig und können daher nicht vor Gericht angeklagt werden. Statt strafrechtlicher Konsequenzen greifen Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, die auf Betreuung und Erziehung abzielen. Selbst bei Jugendlichen ab 14 Jahren steht im österreichischen System nicht die Bestrafung im Vordergrund, sondern die Resozialisierung. Freiheitsstrafen gelten als letztes Mittel und werden deutlich zurückhaltender eingesetzt als in vielen anderen Ländern.
Fall löst Diskussion über Jugendkriminalität aus
Der Fall aus Melbourne sorgt daher nicht nur wegen seiner Dimension für Aufsehen, sondern auch wegen der grundsätzlichen Fragen, die er aufwirft. Wie früh soll der Staat strafrechtlich eingreifen? Und wie geht man mit Jugendlichen um, die wiederholt schwere Straftaten begehen? Während Australien auf eine frühe strafrechtliche Verantwortung setzt, verfolgt Österreich einen deutlich stärker pädagogisch geprägten Ansatz. Genau dieser Unterschied rückt durch den aktuellen Fall wieder verstärkt in den Fokus.
(fd)