Mädchen tötet Pensionistin

Wien: Beitragstäterin gefunden

(09.09.2026) Im Fall des aufsehenerregenden Mordes am Friedhof Baumgarten in Wien-Penzing ist eine zweite 14-Jährige rechtskräftig verurteilt worden. Das Mädchen erhielt wegen Beitragstäterschaft zum Mord drei Jahre teilbedingte Haft. Ein Jahr davon ist unbedingt, zwei Jahre wurden bedingt ausgesprochen.

Chats sollen Täterin zum Mord ermutigt haben

Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Nachrichten zwischen den beiden Jugendlichen. Die spätere Mörderin hatte ihrer Freundin von ihren Mordfantasien erzählt. Diese soll sie in Chats mehrfach bestärkt haben.

Unter anderem schrieb sie Nachrichten wie „Du kannst es tun“ und „Ich glaub an dich, meine Göttin“. Auch der russische Serienmörder Alexander Bychkov wurde erwähnt: „Mach es wie Alexander“, schrieb die Jugendliche ihrer Freundin.

Die direkte Täterin sagte als Zeugin vor Gericht aus, die Nachrichten hätten ihr „Mut gegeben“. Auf die Frage, ob sie die Tat auch begangen hätte, wenn ihre Freundin am Tattag nicht geantwortet hätte, sagte sie: „Nein.“

64-Jährige war Zufallsopfer am Friedhof Baumgarten

Der Mord ereignete sich am 23. Februar auf dem Friedhof Baumgarten in Wien. Die damals 14-jährige Täterin griff eine ihr völlig unbekannte 64-jährige Pensionistin von hinten an.

Das Opfer erlitt mehr als 80 Stich- und Schnittverletzungen, vor allem im Kopf- und Halsbereich, und starb noch am Tatort. Die Jugendliche hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft.

Nach dem Mord fotografierte sie den Leichnam und verschickte die Bilder an drei Freunde – darunter auch die nun verurteilte Jugendliche. Später kehrte sie in ihre betreute Wohngemeinschaft zurück, verständigte selbst den Notruf und gestand die Tat.

Haupttäterin bereits zu acht Jahren Haft verurteilt

Die unmittelbare Täterin wurde bereits im Juni wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht ihre Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum an.

Der Fall sorgte österreichweit für großes Aufsehen, weil die Pensionistin offenbar ein reines Zufallsopfer war und keinerlei Verbindung zu der Jugendlichen hatte.

Freundin spricht von Scherzen und psychischen Problemen

Die nun verurteilte 14-Jährige erklärte vor Gericht, sie habe nicht geglaubt, dass ihre Freundin die Mordfantasien tatsächlich umsetzen würde. Sie habe gedacht, die Jugendliche mache Scherze oder könnte sich selbst etwas antun.

Als sie schließlich ein Foto der getöteten Frau erhalten habe, habe sie Panik bekommen. Sie erzählte ihrer Mutter davon und ging am nächsten Tag gemeinsam mit ihr zur Polizei.

Beide Jugendlichen hatten mit erheblichen psychischen Problemen zu kämpfen. Die spätere Täterin bezeichnete ihre Beziehung vor Gericht als „Selbstverletzungsfreundschaft“. Gemeinsam hätten sie über Selbst- und Fremdverletzungsfantasien gesprochen.

Psychotherapie, Schule und Bewährungshilfe

Neben der Haftstrafe erhielt die verurteilte Jugendliche mehrere Weisungen. Sie muss für zwei Jahre eine Psychotherapie absolvieren, regelmäßig einen Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen, ihre Medikamente einnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen.

Außerdem soll sie weiterhin die Schule besuchen oder eine Ausbildung absolvieren.

Nach dem österreichischen Jugendgerichtsgesetz (JGG) kann sie einen Strafaufschub beantragen, um ihre Ausbildung abzuschließen. Die Richterin legte ihr diese Möglichkeit ausdrücklich nahe.

Mordfall am Friedhof Baumgarten juristisch abgeschlossen

Mit dem rechtskräftigen Urteil gegen die zweite 14-Jährige ist nun auch die Rolle der Freundin juristisch bewertet. Während die eine Jugendliche wegen des eigentlichen Mordes am Friedhof Baumgarten acht Jahre Haft erhielt, wurde ihre Freundin wegen ihres psychischen Tatbeitrags zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Der Fall bleibt einer der außergewöhnlichsten Jugendstrafprozesse der vergangenen Monate in Wien und Österreich.

(fd/apa)

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