Mieten für Altbau steigen

Neuer Richtwert ab 1.4.

(22.03.2026) Nach längerer Pause dürfen die Mieten im Altbau ab April wieder steigen - vorerst aber nur minimal. Die als Basis für die Berechnung der Miete vor allem im Altbau dienenden Richtwerte werden angepasst. Sie dürfen allerdings nach dem 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) nicht in Höhe der Inflation, sondern nur um maximal ein Prozent steigen. Veröffentlicht wird der Richtwert erstmals von der Statistik Austria am 1. April 2026.

Die gesamte Miete - inklusive allfälliger Lagezuschläge - darf also 2026 um höchstens ein Prozent steigen. Für heuer gibt es noch keine offiziellen Werte für den Richtwert, der in jedem Bundesland unterschiedlich ist. Berechnungen zufolge dürfte er aber im Burgenland mit 6,15 Euro pro Quadratmeter am niedrigsten, in Vorarlberg mit 10,35 Euro am höchsten sein. In Wien wären es 6,74 Euro.

Mieter müssen rechtzeitig informiert werden

Für neu abgeschlossene Mietverträge gelten die erhöhten Beträge bereits ab April. Bei bestehenden Verträgen werden sie hingegen frühestens ab Mai wirksam. Voraussetzung ist eine Verständigung der Mieterinnen und Mieter. Diese darf erst nach dem 1. April - also nach Veröffentlichung des neuen Richtwerts durch die Statistik Austria - versendet werden, muss aber mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin eingehen.

Konkret von der im vergangenen Jahr von der Regierung beschlossenen "Mietpreisbremse" betroffen sind Mieterinnen und Mieter von Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Auch im kommenden Jahr ist die Erhöhung für diese Mieten auf zwei Prozent begrenzt. Selbst ab dem 1. April 2028 sind Mietanpassungen an die Inflation eingeschränkt: Der Anteil der Erhöhung, der über 3 Prozent liegen würde, wird halbiert.

(APA/JuF)

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