Schluss mit Bildungskarenz
Nachfolge Modell startet
(08.06.2026) Die Bildungskarenz ist Geschichte. Bereits seit dem Frühjahr 2025 sind keine Anträge mehr möglich!
Ab sofort gibt's die neue Weiterbildungszeit. Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann die Förderung jetzt beim AMS beantragen.
Ganz so einfach wie bisher ist das aber nicht mehr, die Voraussetzungen sind deutlich strenger geworden.
Das ist jetzt neu:
- Wer bereits ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium hat, muss mindestens vier Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben, um die Weiterbildungszeit in Anspruch nehmen zu können.
- Ein direkter Übergang von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit ist künftig nicht mehr möglich.
- Gefördert werden nur noch Aus- und Weiterbildungen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind. Außerdem müssen Beschäftigte mindestens ein Jahr beim aktuellen Arbeitgeber arbeiten, bevor sie die Förderung beantragen können.
- Wer mehr als rund 3.500 Euro brutto im Monat verdient, bei dem muss sich künftig auch der Arbeitgeber an den Kosten beteiligen.
Für Menschen mit geringerem Einkommen wird das neue Modell dafür attraktiver. Die Mindestförderung liegt bei knapp 1.300 Euro pro Monat.
Mit der Reform will die Regierung die Kosten deutlich senken. Während die Bildungskarenz zuletzt mehr als 500 Millionen Euro pro Jahr kostet, sind für die neue Weiterbildungszeit künftig 150 Millionen Euro jährlich vorgesehen.
(APA/MM)