SPÖ will Spitzensteuersatz
55 % ab 500.000 Euro?
(28.09.2026) Die SPÖ bringt im Zuge der geplanten Sozialhilfereform eine deutliche Änderung bei der Einkommensteuer ins Spiel: Der österreichische Spitzensteuersatz von 55 Prozent soll künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro pro Jahr gelten. Derzeit greift die höchste Tarifstufe erst oberhalb von einer Million Euro. Gleichzeitig soll die bisher vorgesehene Befristung des 55-Prozent-Satzes bis Ende 2029 gestrichen werden. Der Vorschlag ist allerdings noch nicht beschlossen – insbesondere ÖVP und NEOS äußerten bereits Ablehnung.
55 Prozent ab 500.000 Euro: Was das tatsächlich bedeutet
Wichtig dabei: Die 55 Prozent würden nicht auf das gesamte Jahreseinkommen fällig. Es handelt sich um einen Grenzsteuersatz, der ausschließlich jenen Einkommensteil betrifft, der über der jeweiligen Grenze liegt.
Nach dem geltenden Tarif 2026 werden Einkommensteile oberhalb von 104.859 Euro bis zu einer Million Euro mit 50 Prozent besteuert. Erst der Teil über einer Million Euro fällt derzeit unter den 55-Prozent-Spitzensteuersatz. Die Millionengrenze wird im Gegensatz zu den niedrigeren Tarifstufen nicht jährlich an die Inflation angepasst.
Nach dem SPÖ-Vorschlag würde sich daher vor allem die Besteuerung des Bereichs zwischen 500.000 und einer Million Euro verändern: Dort würden künftig 55 statt 50 Prozent Grenzsteuer anfallen.
So viel mehr Steuer könnte das bedeuten
Rein rechnerisch ergäbe sich gegenüber dem derzeitigen Tarif – ohne individuelle Abzüge und andere steuerliche Besonderheiten – folgende zusätzliche Einkommensteuer:
- Bei 550.000 Euro Einkommen: rund 2.500 Euro mehr pro Jahr
- Bei 600.000 Euro: rund 5.000 Euro mehr
- Bei 750.000 Euro: rund 12.500 Euro mehr
- Bei 1 Million Euro oder mehr: maximal rund 25.000 Euro mehr pro Jahr durch die abgesenkte Grenze
Oberhalb einer Million Euro würde sich am Steuersatz selbst nichts ändern, weil dieser Einkommensteil bereits heute mit 55 Prozent besteuert wird. Entscheidend ist zudem das steuerlich relevante Einkommen, nicht einfach das Bruttogehalt auf einer Gehaltsabrechnung.
Damit soll der Kindermehrbetrag auf 1.000 Euro steigen
Hinter dem Vorschlag steht eine weitere geplante Änderung: Der Kindermehrbetrag soll ab 2027 von derzeit 700 auf 1.000 Euro jährlich pro Kind steigen. Diese zusätzliche Unterstützung richtet sich an Menschen mit keinem oder nur niedrigem Einkommen, bei denen der Familienbonus Plus aufgrund einer zu geringen Einkommensteuer nicht oder nicht vollständig genutzt werden kann.
Der Familienbonus Plus beträgt derzeit für Kinder bis zum 18. Geburtstag maximal 2.000 Euro pro Jahr. Für volljährige Kinder, für die weiterhin Familienbeihilfe bezogen wird, beträgt er aktuell bis zu 700 Euro jährlich. Der Kindermehrbetrag soll dagegen insbesondere Familien zugutekommen, deren Steuerleistung nicht hoch genug ist, um den Familienbonus vollständig auszuschöpfen.
In den Erläuterungen wird die geplante Erhöhung mit den hohen Belastungen einkommensschwächerer Familien bei Wohnen, Energie, Lebensmitteln, Betreuung und Bildung begründet. Auch im Regierungsprogramm hat sich die Bundesregierung grundsätzlich das Ziel gesetzt, Kinderarmut bis 2030 zu halbieren.
Die Änderung des Spitzensteuersatzes soll nach den der APA vorliegenden Unterlagen aus dem SPÖ-geführten Finanzministerium stammen. Sie würde nicht direkt im neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz geregelt, sondern eine Änderung des Einkommensteuergesetzes notwendig machen. Vorgesehen wäre nach dem Entwurf ein Inkrafttreten ab 2027.
Finanzminister Markus Marterbauer hatte den derzeitigen Spitzensteuersatz zuvor bis 2029 verlängert. Das Finanzministerium kalkulierte für die bestehende 55-Prozent-Regelung oberhalb einer Million Euro mit Einnahmen von rund 50 Millionen Euro jährlich. Für die nun vorgeschlagene Absenkung der Schwelle auf 500.000 Euro liegt in den bisher öffentlich bekannten Unterlagen noch keine vergleichbar belastbare offizielle Einnahmenschätzung vor.
ÖVP und NEOS gegen SPÖ-Vorstoß
Innerhalb der Dreierkoalition ist der Vorschlag damit noch keineswegs ausverhandelt. ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl erklärte, die Forderung entspreche nicht den Vorstellungen seiner Partei. Auch ÖVP-Generalsekretär Markus Gstöttner wandte sich gegen eine Verknüpfung der Sozialhilfereform mit zusätzlichen Steuerforderungen.
Auch NEOS-Klubchef Yannick Shetty reagierte ablehnend und kritisierte Überlegungen, die Steuerquote weiter anzuheben. Gleichzeitig kündigten sowohl ÖVP als auch NEOS an, sich den Vorschlag inhaltlich anzusehen.
SPÖ-Klubobmann Philipp Kucher verteidigte dagegen die Überlegung. Das Finanzministerium verwies auf das Regierungsprogramm und das Ziel, Maßnahmen gegen Kinderarmut zu finanzieren. Für die Gegenfinanzierung gebe es jedoch mehrere Möglichkeiten – die nun diskutierte Verschiebung des Spitzensteuersatzes ist damit auch aus Sicht des Ministeriums noch kein endgültig festgelegtes Modell.
IV dagegen, ÖGB unterstützt den Vorschlag
Auch die Sozialpartner bewerten das Vorhaben unterschiedlich. Die Industriellenvereinigung lehnt eine zusätzliche Belastung hoher Einkommen ab und fordert stattdessen strukturelle Reformen auf der Ausgabenseite. Der ÖGB unterstützt hingegen eine stärkere Beteiligung sehr hoher Einkommen an der Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen.
Damit beginnt innerhalb der Regierung eine neue Steuerdebatte: Zur Diskussion steht nicht die Einführung eines völlig neuen Steuersatzes, sondern eine Halbierung der Einkommensgrenze, ab der die bestehenden 55 Prozent greifen – von einer Million auf 500.000 Euro. Ob diese Änderung tatsächlich ab 2027 kommt, muss nun zwischen SPÖ, ÖVP und NEOS verhandelt werden.
(fd/apa)