Teurer Kebab-Transport

275 Euro Strafe für Mitfahrt

(21.08.2026) Dass das Essen in öffentlichen Verkehrsmitteln verboten ist, ist seit Längerem kein Geheimnis mehr. Dabei geht es primär um die Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste und auch in den Beförderungsbedingungen ist das in der Regel festgeschrieben. Dem Flachgauer Markus S. wird das zum Verhängnis.

Als er nach Mitternacht mit dem Nachtbus in eine Salzburger Umlandgemeinde heimfahren wollte, hatte er sein Abendessen, ein Kebab-Sandwich, deswegen säuberlich in Alufolie und Plastiksackerl eingepackt. Der Busfahrerin schmeckte der Kebab-Transport aber überhaupt nicht.

Mitfahrt verweigert

Sie forderte den Fahrgast auf, das Sackerl vorne im Bus beim Lenkerbereich zu deponieren, sodass ein Verzehr während der Fahrt nicht möglich wäre. Der Flachgauer lehnte die Anweisung ab, daraufhin wurde ihm die Mitfahrt verweigert. Nachdem er nicht bereit dazu war, den Bus zu verlassen, wurde er von sechs Polizeibeamten aus dem Bus gezerrt, die Weiterfahrt verzögerte sich um 13 Minuten.

Wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ erhielt der junge Mann nun einen Bescheid der Polizeidirektion mit einer genannten Strafe von 275€. Dagegen legte er Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein, leider ohne Erfolg.

„Grundsätzlich können im Bus verpackte Lebensmittel natürlich mitgeführt werden – wenn andere Personen dadurch nicht gestört oder belästigt werden" so Johannes Gfrerer, Geschäftsführer des Salzburger Verkehrsverbunds.

(MG)

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