Totes Baby in Nickelsdorf

Mama (17) als Täterin?

(21.10.2026) Ein erschütternder Fall beschäftigt die österreichische Justiz: Neun Monate nachdem am Grenzübergang Nickelsdorf im Burgenland ein totes Neugeborenes gefunden wurde, stehen jetzt fünf Familienmitglieder vor Gericht. Die damals erst 17-jährige Mutter soll ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben. Ihre Angehörigen sollen dabei geholfen und Spuren beseitigt haben. Besonders auffällig: Während der jungen Frau maximal zweieinhalb Jahre Haft drohen, könnten mehrere ihrer Verwandten sogar lebenslang ins Gefängnis kommen.

Baby kommt während Fahrt von Rumänien nach Deutschland

Am Mittwoch, 21. Oktober 2026, begann am Landesgericht Eisenstadt der Prozess gegen die mittlerweile 18-jährige Mutter und vier ihrer Angehörigen. Angeklagt sind neben der jungen Frau auch ihre Mutter, ihre Schwester, ihr Bruder und ihr Schwager.

Laut Staatsanwaltschaft war die Familie im Jänner gemeinsam in einem Kleinbus von Rumänien nach Deutschland unterwegs. Als bei der damals 17-Jährigen die Wehen einsetzten, hielt der Wagen auf dem Parkplatz einer Tankstelle beim Grenzübergang Nickelsdorf im Bezirk Neusiedl am See.

Dort soll die Jugendliche ihr Mädchen im Fahrzeug zur Welt gebracht haben. Die Anklage wirft ihr vor, das lebend geborene Kind noch unter dem Einfluss des Geburtsvorgangs gewürgt und durch Gewalteinwirkung gegen den Kopf getötet zu haben.

Überwachungskamera zeigt Frau mit Tasche

Eine wichtige Rolle im Prozess spielen Aufnahmen einer Überwachungskamera. Laut Staatsanwaltschaft ist darauf zu sehen, wie die junge Mutter den Kleinbus kurz nach 22 Uhr mit einer Tasche verlässt.

Ihre eigene Mutter soll sie anschließend zu einer Trafostation geführt haben. Hinter dieser wurde das tote Neugeborene am 18. Jänner 2026 von zwei Zeugen entdeckt.

Die Ermittler gehen davon aus, dass weitere Familienmitglieder während der Geburt aufgepasst und die junge Frau abgeschirmt haben sollen. Auf den Videoaufnahmen seien die Angehörigen später auch beim Entsorgen einer blutigen Matratze zu sehen.

Obduktion: Neugeborenes lebte mehrere Minuten

Besonders schwer wiegen die Ergebnisse der gerichtsmedizinischen Untersuchung. Laut Obduktion war das Mädchen gesund und vollständig entwickelt und wurde lebend geboren.

Das Baby dürfte noch zumindest einige Minuten gelebt haben. Als Todesursache stellten die Gerichtsmediziner ein schweres Schädel-Hirn-Trauma fest. Unter anderem wurden ein Schädelbruch und Einblutungen im Gehirn festgestellt.

Diese Ergebnisse sind ein wesentlicher Bestandteil der Anklage. Sie stehen im Widerspruch zur Darstellung der jungen Mutter, wonach das Kind bereits tot zur Welt gekommen sei.

Familie bestreitet Vorwürfe vor Gericht

Alle fünf Angeklagten bekannten sich zum Prozessauftakt nicht schuldig. Die junge Frau erklärte, sie habe ihre Schwangerschaft vor ihren Angehörigen verheimlicht und das Baby alleine im Kleinbus zur Welt gebracht.

Ihre Familienmitglieder wollen weder von der Schwangerschaft noch von der Geburt etwas bemerkt haben. Das Blut im Fahrzeug hätten sie sich mit einer besonders starken Regelblutung erklärt.

Die junge Mutter gab außerdem an, das Baby sei bereits bei der Geburt tot gewesen. Die Verletzungen am Kopf seien entstanden, als ihr der Säugling beim Ablegen aus der Hand gefallen sei.

Die Staatsanwältin wies diese Darstellung entschieden zurück und bezeichnete das geschilderte Szenario als „denkunmöglich“.

Warum drohen der Mutter nur zweieinhalb Jahre Haft?

Für Diskussionen sorgt auch die unterschiedliche rechtliche Beurteilung. Die Mutter ist wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt angeklagt. Dieser besondere Straftatbestand berücksichtigt die außergewöhnliche körperliche und psychische Situation einer Frau während oder unmittelbar nach einer Entbindung.

Da die Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Bei einer Verurteilung drohen ihr deshalb höchstens zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe.

Ihre vier Angehörigen sind hingegen wegen Beteiligung an einem Mord angeklagt. Ihnen drohen bei einer Verurteilung deutlich strengere Strafen von zehn bis 20 Jahren Haft. Für die erwachsenen Mitangeklagten kommt auch lebenslange Haft infrage. Für den 20-jährigen Bruder ist diese Höchststrafe aufgrund der jugendstrafrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen.

Fünfter Mann im Kleinbus noch nicht ausgeforscht

Eine weitere offene Frage betrifft einen älteren Mann, der laut Staatsanwaltschaft ebenfalls auf den Überwachungsaufnahmen im Kleinbus zu erkennen sein soll.

Seine Identität konnte bislang nicht geklärt werden. Welche Rolle er während des Aufenthalts am Grenzübergang gespielt haben könnte, ist deshalb weiterhin offen.

Die fünf Angeklagten befinden sich seit ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Sie waren im Zuge internationaler Ermittlungen in Deutschland und Rumänien ausgeforscht worden.

Urteil bereits am Donnerstag möglich

Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt ist vorerst für zwei Verhandlungstage angesetzt. Bereits am Donnerstag, 22. Oktober 2026, könnte eine Entscheidung fallen.

Ob tatsächlich schon ein Urteil verkündet wird, hängt vom Verlauf der Beweisaufnahme und den weiteren Aussagen vor Gericht ab.

Für alle fünf Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

(fd/apa)

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