Verfahren gegen AfD
EU leitet Ermittlungen ein
(07.07.2026) Das Europäische Parlament hat ein Prüfverfahren gegen die europäische Parteienfamilie der AfD eingeleitet. Im Fokus steht die Partei Europa Souveräner Nationen (ESN), der unter anderem die AfD angehört. Sollte die zuständige Aufsichtsbehörde am Ende des Verfahrens einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Grundwerte der Europäischen Union feststellen, könnte der ESN die EU-Finanzierung entzogen werden.
Worum geht es?
Mit großer Mehrheit stimmten die EU-Abgeordneten in Straßburg dafür, ein offizielles Verfahren einzuleiten. 414 Abgeordnete votierten dafür, 224 dagegen, 18 enthielten sich.
Wichtig dabei: Das Verfahren richtet sich nicht gegen die ESN-Fraktion im Europaparlament, sondern gegen die europäische Partei ESN. Die AfD-Abgeordneten im EU-Parlament verlieren dadurch vorerst weder ihre Mandate noch ihre Fraktionszugehörigkeit.
Bis zu zwei Millionen Euro Förderung
Seit 2025 erhalten europäische Parteien Fördergelder nur dann, wenn sie die in den EU-Verträgen festgeschriebenen Grundwerte achten. Dazu zählen unter anderem:
- Menschenwürde
- Freiheit
- Demokratie
- Gleichstellung
- Rechtsstaatlichkeit
- Schutz von Minderheiten
Sollte die ESN gegen diese Grundsätze verstoßen haben, könnte ihr die jährliche EU-Förderung von bis zu knapp zwei Millionen Euro entzogen werden. Das Geld wird unter anderem für Parteitage und Wahlkämpfe verwendet.
Darum wird ermittelt
Auslöser ist eine mehr als 250 Seiten umfassende Akte der europäischen Parteienaufsicht (APPF). Darin wird unter anderem auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln verwiesen, wonach die AfD zwar vorläufig nicht insgesamt als gesichert rechtsextrem eingestuft werden darf, ihr aber Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zugeschrieben werden.
Außerdem enthält die Akte zahlreiche Äußerungen von Politikern der ESN-Mitgliedsparteien. Dabei geht es unter anderem um abwertende Aussagen über Migranten und queere Menschen. Besonders im Fokus steht die bulgarische Partei Wasraschdane, der eine Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin nachgesagt wird.
ESN weist Vorwürfe zurück
Die ESN spricht von einem politisch motivierten Vorgehen. In einer Stellungnahme erklärte die Partei, politische Meinungsverschiedenheiten gehörten an die Wahlurne und nicht in Verwaltungsverfahren. Der AfD-Europaabgeordnete René Aust bezeichnete das Verfahren als einen "verzweifelten, undemokratischen Schritt".
Entscheidung fällt erst in mehreren Monaten
Das Verfahren wird nun mehrere Monate dauern. Zunächst erhält die ESN Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Anschließend erstellt ein unabhängiges Expertengremium eine Empfehlung. Erst danach entscheidet die Aufsichtsbehörde, ob tatsächlich ein offensichtlicher und schwerwiegender Verstoß gegen die EU-Grundwerte vorliegt.
Sollte dies der Fall sein und weder das Europäische Parlament noch der Rat Einspruch erheben, könnte die ESN aus dem Register europäischer Parteien gestrichen werden. Damit würde sie ihre EU-Finanzierung verlieren. Verboten wäre die Partei dadurch allerdings nicht.
Reaktionen aus Österreich
ÖVP-EU-Delegationsleiter Reinhold Lopatka begrüßte die Untersuchung. Es müsse geprüft werden, ob die ESN die europäischen Grundwerte tatsächlich einhalte.
SPÖ-EU-Delegationsleiter Andreas Schieder erklärte, EU-Gelder dürften nicht an Parteien fließen, die gegen die Europäische Union arbeiteten oder deren Werte infrage stellten.
NEOS-Europaabgeordneter Helmut Brandstätter verwies darauf, dass rechtsextreme Parteien regelmäßig gegen europäische Werte stimmten. Er sprach sich dafür aus, die Finanzierung der ESN genau zu überprüfen, und verwies in diesem Zusammenhang auch auf das Abstimmungsverhalten der FPÖ im Europaparlament.
(fd/apa)