WKStA will unbedingte Strafe
Im Wöginger-Prozess
(24.04.2026) Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Freitag Schuldsprüche verlangt. Für sie hat es im Zusammenhang mit Ämterkorruption "noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau". Eine rein bedingte Strafe komme daher nicht infrage. Die Verteidiger forderten hingegen Freisprüche.
Die Angeklagten sollen zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf den Besetzungsprozess für den Vorstand des Finanzamts Braunau genommen haben. Wöginger soll beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, für seinen Parteifreund interveniert haben. Die beiden Finanzbeamten saßen in der Hearingkommission. Zuletzt war immer öfter Thema im Prozess, ob es nicht schon bei einer früheren Personalentscheidung - dem Vorstand im Finanzamt Freistadt - Versuche gegeben habe, den Bürgermeister in ein Amt zu hieven.
Erst Freistadt, dann Braunau
Der Bürgermeister hatte sich zuerst für den Vorstandsjob im Finanzamt Freistadt beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Als er sich wenig später für den Chefposten im Finanzamt Braunau bewarb, habe er Wöginger gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen, hat er selbst zugegeben. Wögnger sagte, er habe die Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung an Schmid weitergegeben. Der Klubobmann sprach von einem "Bürgeranliegen", die WKStA von "Postenkorruption."
Wögingers Anwalt Michael Rohregger streute Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Thomas Schmid. Dieser habe verschwiegen, dass er in die Besetzung Freistadt involviert gewesen sei. Für die WKStA sind die Angaben des Kronzeugen hingegen "völlig nachvollziehbar und glaubhaft", daran "vermag auch die Anzeigenerstattung durch an diesem Verfahren völlig unbeteiligte Personen (Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, Anm.) nichts zu ändern". Hintergrund der Anzeige: Schmid hatte ausgesagt, er habe mit der Besetzung in Freistadt nichts zu tun gehabt, Zeugen widersprachen dem aber.
WKStA vermutet Interventionsversuche aus Oberösterreich
Ein Oberstaatsanwalt beleuchtete in diesem Zusammenhang auch die Rolle des ehemaligen Sektionschef K., der aussagte, dass ihm Schmid Ende 2017 die Weisung gegeben habe, den Erstgereihten von Freistadt anzurufen und ihm zu sagen, er möge doch verzichten. Das Geschilderte habe aber vom Zeitablauf her gar nicht zusammengepasst. Dass es grundsätzlich auch schon bei Freistadt Interventionen für den Bürgermeister gegeben habe, sei aber evident - auch wenn nicht klar sei, über welche Schiene, so die WKStA. Sie vermutet, über die oberösterreichische ÖVP. Nachdem das nichts gefruchtet habe, sei es "naheliegend, dass für Braunau über größere Player nachgebessert werden musste". Es bestehe auch "kein Zweifel", dass bei der Zusammenstellung der Hearingkommission für Braunau bewusst eine Beamtin, die in Freistadt den Bürgermeister kritisch bewertet hatte, außen vor gelassen wurde.
Rohregger kam auf den angeblichen Anruf an den Freistadt-Bestgereihten zurück. Er bemühte für seine Argumentation auch die Liveticker der Medien - die das Gericht zwischenzeitlich auf Antrag eines anderen Verteidigers verboten hatte - um die Aussagen mehrerer Zeugen zu dem Vorfall im Detail vorzulesen. Sein Fazit: Die Sache "passt in allen Details zusammen, das ist nicht zu widerlegen", außer es hätten sich mehrere Zeugen zu einem "Komplott" zusammengeschlossen. Für ihn ist damit klar, dass Schmid eine "eigene Agenda" verfolgt habe und Wöginger "die Sache in die Schuhe schiebt". Für die WKStA ist es hingegen unklar, warum Schmid lügen und seinen Kronzeugenstatus gefährden solle.
"Der Bürgermeister schuldet dir was!"
Die WKStA ließ noch einmal die Chats der Angeklagten Revue passieren: Der Zweitangeklagte schrieb aus dem Hearing an Schmid: "Hi! mit bauchweh - aber:" und ergänzte ein Daumen-hoch-Emoji. Der Ex-Generalsekretär ließ wiederum Wöginger wissen: "Der Bürgermeister schuldet dir was!", worauf Wöginger "total happy" gewesen sei. "Schreibt so jemand, der nur Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet hat?" fragte der Oberstaatsanwalt und antwortet sich selbst: "Nein".
Verteidiger fordern auch Freisprüche
"Mein Mandant hätte es mit seinem Gewissen nie vereinbaren können, dass er eine strafbare Handlung begeht und er hat das auch nicht getan", forderte Rohregger einen Freispruch für Wöginger. Der Verteidiger des Erstangeklagten tat das auch. Sein Mandant - Vorsitzender der Hearingkommission - habe seine Bewertungen "nach besten Wissen und Gewissen" vorgenommen. Die unterlegene Bewerberin Christa Scharf "war bei ihrem Hearing nicht gut", der Bürgermeister sei der Beste gewesen. Der Erstangeklagte sei ÖVP-nahe, aber das habe im Berufsleben kaum eine Rolle gespielt. "Er hat kein Motiv und es gab keinen Vorsatz."
Der Verteidiger des Zweitangeklagten plädierte ebenfalls auf Freispruch. Schmid habe bei seinem Mandanten interveniert, aber dieser sei dem nicht nachgekommen Er habe den Bürgermeister nicht als besten bewertet, sondern eine andere Bewerberin - die WKStA hatte allerdings darauf hingewiesen, dass er sie nur um 0,1 Prozent besser bewertet habe und die Punktezahl die gleiche wie beim Bürgermeister gewesen sei. Dass er Schmid im Glauben gelassen habe, er hätte seinen Wünschen entsprochen, sei "ein Fehler in der Kommunikation" gewesen. Schmids Aussagen erklärt er sich damit, dass diese als Kronzeuge der WKStA etwas bieten müssen.
Urteil am 4. Mai
Die WKStA hält eine Strafe im ersten Drittel des Strafrahmens (sechs Monate bis fünf Jahre Haft) für angemessen. Es müsse aber einen unbedingten Teil geben, etwa eine Geldstrafe in der ungefähren Höhe der Geldbußen bei der gekippten Diversion (44.000 Euro für Wöginger, 22.000 bzw. 17.000 Euro für die anderen).
Wöginger blieb in seinen Schlussworten beim Bisherigen: "Ich habe dieses Sprechtagsanliegen an Mag. Schmid weitergeleitet, weil er im Kabinett tätig war. Ich habe nichts dazugedichtet und nichts weggetan. Ich habe gesagt: 'Schaut euch das an, ich halte den für geeignet'. Es war nie meine Intention, dass irgendjemand eine strafbare Handlung auslöst." Dass Schmid "die Unwahrheit sagt", sei durch fünf Zeugenaussagen klar geworden. Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden.
(APA/JuF)