Amoklauf in Aarau!

40 Schüsse aus Kalaschnikow

(02.09.2026) Nach den tödlichen Schüssen bei einem Rave im Schweizer Aarau ist die Lage für die Ermittler klarer: Die Polizei spricht von einem Amoklauf. Ein 43-jähriger Schweizer soll mit einer Kalaschnikow wahllos auf Menschen geschossen haben. Eine 22-jährige Italienerin mit Wohnsitz in der Schweiz wurde getötet, mehrere weitere Personen verletzt.

Rund 40 Schüsse aus Kalaschnikow

Die Tat ereignete sich in der Nacht auf Sonntag, 30. August, auf dem Gelände der Pferderennbahn im Aarauer Schachen. Gegen 2.30 Uhr fielen nach Polizeiangaben rund 40 Schüsse.

Als Tatwaffe wurde nach bisherigen Erkenntnissen ein Sturmgewehr vom Typ Kalaschnikow verwendet. Insgesamt stellten die Ermittler drei Waffen sicher.

Opfer offenbar zufällig ausgewählt

Entscheidend für die Einstufung als Amoktat ist, dass es nach aktuellem Ermittlungsstand keine erkennbare persönliche Beziehung zwischen dem mutmaßlichen Täter und den Opfern gab.

Auch Hinweise auf ein religiöses, terroristisches oder gezielt gegen bestimmte Personen gerichtetes Motiv wurden bislang nicht bekannt. Die Polizei geht vielmehr davon aus, dass der Mann wahllos auf Besucher geschossen hat.

22-Jährige stirbt am Tatort

Eine 22-jährige Italienerin wurde tödlich getroffen und starb noch vor Ort. Mehrere weitere Menschen erlitten Verletzungen, darunter laut Medienberichten auch eine deutsche Staatsbürgerin.

Zum Zeitpunkt der Schüsse war die Techno-Veranstaltung bereits beendet, viele Besucher hatten das Gelände schon verlassen. Zuvor hatten rund 2000 Menschen an dem Rave teilgenommen.

Verdächtiger stellt sich der Polizei

Nach der Tat lief eine groß angelegte Fahndung. Der mutmaßliche Schütze stellte sich später im Kanton Jura der Polizei und wurde festgenommen.

Der 43-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft. Hinweise auf weitere Täter gibt es derzeit nicht.

Kein Hinweis auf gezielte Abrechnung

Die Ermittler prüfen weiter das Umfeld des Verdächtigen und den genauen Ablauf. Nach dem bisherigen Stand deutet jedoch nichts auf eine gezielte Abrechnung, ein religiös motiviertes Attentat oder eine persönliche Fehde hin. Die Tat wird deshalb als Amoklauf mit offenbar zufällig ausgewählten Opfern eingeordnet.

(fd/apa)

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