Amoklauf in Graz

Täter handelte allein

(12.05.2026) Mehr als ein Jahr nach dem schweren Amoklauf an einer Schule in Graz hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlossen. Demnach gibt es keine Hinweise auf Mitwisser oder Helfer des 21-jährigen Täters. Die Ermittlungen gegen unbekannte Personen wurden daher eingestellt. Bei dem Angriff am 10. Juni 2025 an der BORG Dreierschützengasse in Graz waren neun Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrerin erschossen worden. Mehrere weitere Jugendliche wurden teils schwer verletzt. Der Täter nahm sich unmittelbar nach der Tat auf einer Schultoilette selbst das Leben.

Täter soll andere School-Shooter glorifiziert haben

Wie die Staatsanwaltschaft Graz am Dienstag mitteilte, habe die Auswertung sichergestellter Datenträger und Unterlagen ergeben, dass der ehemalige Schüler die Tat über längere Zeit detailliert geplant hatte. Besonders auffällig sei laut Ermittlern gewesen, dass sich der 21-Jährige intensiv mit früheren sogenannten „School Shootings“ beschäftigt habe. Dabei soll er begonnen haben, die Täter ähnlicher Massaker zu glorifizieren und sich mit ihnen zu identifizieren. Die Behörden sehen darin das zentrale Motiv für die Tat.

Keine Hinweise auf Mitwisser oder Helfer

Monatelang hatten Ermittler geprüft, ob andere Personen in die Tatpläne eingeweiht gewesen sein könnten oder den Täter unterstützt hatten. Laut Staatsanwaltschaft ergaben sich dafür jedoch keinerlei Hinweise. In der offiziellen Aussendung heißt es, es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass andere Personen den Täter zur Tat bestimmt oder bei der Vorbereitung unterstützt hätten. Das Verfahren gegen unbekannte Täter wurde deshalb eingestellt. Damit gehen die Ermittler derzeit von einem allein handelnden Täter aus.

Waffen legal besessen

Besonders brisant bleibt der Umstand, dass der 21-Jährige die verwendeten Waffen legal besessen hatte. Laut Staatsanwaltschaft verfügte er über eine behördlich ausgestellte Waffenbesitzkarte. Für den Erhalt einer solchen Waffenbesitzkarte ist in Österreich unter anderem ein psychologisches Gutachten vorgeschrieben, das die persönliche Eignung und Verlässlichkeit im Umgang mit Waffen bestätigen soll.

Bundesheer hatte Täter zuvor als untauglich eingestuft

Im Zuge der Ermittlungen wurde auch geprüft, warum der Täter trotz psychologischer Auffälligkeiten legal Waffen besitzen durfte. Dabei wurde bekannt, dass die Stellungskommission des Bundesheeres den Mann zuvor aufgrund einer psychologischen Untersuchung als untauglich eingestuft hatte. Die Staatsanwaltschaft untersuchte deshalb, ob es bei der Ausstellung der Waffenbesitzkarte zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein könnte. Laut Behörden konnten dafür jedoch keine Hinweise gefunden werden. Auch dieses Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Einer der schwersten Amokläufe Österreichs

Der Angriff auf das BORG Dreierschützengasse zählt zu den schwersten Gewalttaten an Schulen in der Geschichte Österreichs. Die Tat hatte landesweit Entsetzen ausgelöst und eine intensive Debatte über Waffenrecht, psychologische Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen an Schulen ausgelöst.

Nach dem Amoklauf wurden mehrere politische Diskussionen über strengere Regeln für Waffenbesitzkarten und psychologische Eignungstests gestartet. Auch der Umgang mit radikalisierenden Inhalten und der Verherrlichung früherer School Shootings im Internet rückte stärker in den Fokus der Ermittlungsbehörden.

Ermittlungen offiziell beendet

Mit dem Abschlussbericht der Staatsanwaltschaft gelten die strafrechtlichen Ermittlungen rund um die Tat nun als beendet. Offen bleibt weiterhin die politische Debatte darüber, ob bestehende Kontrollmechanismen künftig verschärft werden sollen, um ähnliche Taten verhindern zu können.

(fd/apa)

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