E-Moped-Regeln ab Oktober

ÖAMTC: „faktisch ein Verbot“

(14.09.2026) Ab 1. Oktober 2026 ändern sich die Regeln für viele E-Mopeds in Österreich grundlegend. Fahrzeuge, die bisher rechtlich wie Fahrräder behandelt wurden, gelten künftig als Kraftfahrzeuge. Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ) spricht von einem „gewaltigen Schritt für die Verkehrssicherheit“. Der ÖAMTC warnt hingegen, dass Tausende bereits gekaufte Fahrzeuge künftig praktisch nicht mehr legal genutzt werden könnten.

Radweg-Verbot und Führerscheinpflicht

Mit Oktober dürfen betroffene E-Mopeds nicht mehr auf Radwegen fahren. Stattdessen müssen sie auf die Straße. Zusätzlich gelten künftig Helmpflicht, Zulassung, Kennzeichen, Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige §57a-Überprüfungen. Außerdem braucht es zumindest eine entsprechende Moped-Lenkberechtigung.

Hanke begründet die Reform damit, dass Fahrzeuge, die wie Mopeds aussehen, ähnlich schwer sind und auch entsprechend genutzt werden, rechtlich nicht länger als Fahrräder behandelt werden sollten.

ÖAMTC sieht Tausende Fahrzeuge vor dem Aus

Der größte Streitpunkt ist die Zulassung bestehender E-Mopeds. Laut ÖAMTC fehlen bei vielen Fahrzeugen jene Unterlagen und technischen Nachweise, die für eine reguläre Zulassung notwendig wären. In manchen Fällen könnten zusätzliche Prüfungen oder sogar Einzelgenehmigungen erforderlich werden.

Der Mobilitätsclub spricht deshalb von einem „faktischen Verbot“ für zahlreiche bisher legal genutzte Fahrzeuge. Mindestens 20.000 Privatpersonen könnten österreichweit betroffen sein. Besonders häufig würden solche E-Mopeds von älteren Menschen oder Personen genutzt, die damit kurze Alltagswege zurücklegen.

Forderung nach vereinfachter Zulassung

Der ÖAMTC fordert deshalb eine rasche Sonderlösung für bereits vorhandene Fahrzeuge. Vorgeschlagen wird eine vereinfachte Zulassung, damit Besitzer ihre E-Mopeds auch nach dem 1. Oktober legal weiterverwenden können.

Ohne eine solche Regelung könnten laut Mobilitätsclub Tausende Fahrzeuge praktisch wertlos werden, obwohl sie beim Kauf noch völlig legal als Fahrrad eingestuft waren.

Lieferdienste müssen umstellen

Besonders betroffen sind auch Essenszusteller. Viele Lieferfahrer nutzen derzeit E-Mopeds in Städten wie Wien, Graz oder Linz. Das Verkehrsministerium rechnet damit, dass künftig mehr Zusteller auf Fahrräder und E-Bikes wechseln.

Für Fahrer sollen zusätzlich Verkehrssicherheitstrainings angeboten werden. Plattformen wie Foodora, Lieferando und Wolt wollen diese Kurse unterstützen.

Viele Fahrer kennen neue Regeln noch nicht genau

Eine Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) zeigt zudem Informationslücken. Rund jeder Sechste der befragten E-Moped-Fahrer fühlte sich schlecht oder sehr schlecht über die neuen Regeln informiert. Besonders wenig bekannt waren das kommende Radweg-Verbot und die Pflicht zu regelmäßigen technischen Überprüfungen.

Ab 1. Oktober wird es ernst

Für Besitzer eines E-Mopeds wird die Zeit knapp. Wer sein Fahrzeug ab 1. Oktober 2026 weiter nutzen will, sollte jetzt prüfen, ob es unter die neuen Regeln fällt und ob eine Zulassung überhaupt möglich ist.

Während das Verkehrsministerium auf mehr Verkehrssicherheit verweist, bleibt die zentrale Frage offen: Was passiert mit Tausenden bisher legalen E-Mopeds, die die neuen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen können?

(fd/apa)

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