Katze brutal getötet

Burgenländer in Haft

(14.09.2026) Ein besonders schwerer Fall von Tierquälerei beschäftigt Polizei und Justiz im Burgenland. Ein 35 Jahre alter Mann soll in Rechnitz im Bezirk Oberwart seine eigene Katze mit einer Rohrzange getötet haben. Zwei Personen erstatteten am Sonntagnachmittag Anzeige und legten der Polizei Videos und Fotos vor, die der Beschuldigte laut Ermittlern selbst aufgenommen haben soll.

Mann soll Tat selbst gefilmt haben

Nach den bisherigen Ermittlungen soll der 35-Jährige die Katze zunächst mit einer Rohrzange erschlagen und anschließend versucht haben, den Kopf des bereits toten Tieres mit einem Spaten abzutrennen. Die beiden Zeugen gingen daraufhin zur Polizeiinspektion Rechnitz und übergaben den Beamten das Bild- und Videomaterial.

Polizisten suchten anschließend die Wohnadresse des Mannes auf. Dort soll er eingeräumt haben, die Katze getötet zu haben. Als Begründung gab er laut Polizei an, das Tier habe ihn gekratzt.

Katze in Misthaufen gefunden

Der Verdächtige zeigte den Beamten nach Polizeiangaben sowohl die verwendete Rohrzange und den Spaten als auch die Stelle im Garten, an der das Tier vergraben worden war. Die tote Katze wurde aus einem Misthaufen geborgen und dem zuständigen Veterinäramt übergeben.

Die mutmaßlichen Tatwerkzeuge wurden sichergestellt. Zudem wurden DNA-Spuren gesichert. Weitere Tiere auf dem Grundstück – darunter Enten und Hühner – wiesen nach bisherigen Erkenntnissen keine sichtbaren Verletzungen auf.

Alkoholtest verlief positiv

Bei dem 35-Jährigen wurde außerdem ein Alkovortest durchgeführt, der positiv ausfiel. Aufgrund der Aussagen, des vorhandenen Bildmaterials und der bisherigen Ermittlungsergebnisse wurde der Mann festgenommen.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde er in die Justizanstalt Eisenstadt gebracht. Diese ist unter anderem für den Vollzug von Untersuchungshaft im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Eisenstadt vorgesehen.

Gegen den Mann wurde außerdem ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen. Ob tatsächlich Untersuchungshaft verhängt wird, entscheidet das zuständige Gericht.

Bis zu zwei Jahre Haft wegen Tierquälerei möglich

Nach § 222 des österreichischen Strafgesetzbuches macht sich unter anderem strafbar, wer ein Tier roh misshandelt, ihm unnötige Qualen zufügt oder ein Wirbeltier mutwillig tötet. Dafür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.

Welche konkreten Tatbestände dem 35-Jährigen letztlich vorgeworfen werden und ob weitere Ermittlungen zusätzliche Vorwürfe ergeben, ist noch offen. Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

(fd/krone)

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