FPÖ-Lugner mit Diversion
160 Sozialstunden leisten
(01.09.2026) Der Wiener FPÖ-Landtagsabgeordnete Leo Lugner hat ein Diversionsangebot der Staatsanwaltschaft Wien angenommen. Gegen ihn war seit mehreren Jahren wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung ermittelt worden. Im Rahmen der Diversion muss Lugner 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommt es damit nicht.
Auslöser des Verfahrens waren laut Recherchen des „Standard“ mehrere private Chats. Ermittler sahen darin Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß gegen das Verbotsgesetz. Im Zuge des Verfahrens kam es auch zu einer Hausdurchsuchung und zur Auswertung von Chats. Die Ermittlungen hatten bereits begonnen, bevor Lugner wieder ein Mandat im Wiener Landtag innehatte.
Lugner selbst erklärte am Dienstag auf X, er habe vor neun Jahren in einem privaten Chat „unüberlegte Aussagen“ gemacht. Dazu zählte nach seinen eigenen Angaben eine Anspielung auf Eiernockerl am 20. April, den Geburtstag Adolf Hitlers. Solche Äußerungen würde er heute nicht mehr machen, erklärte der FPÖ-Politiker.
Keine Verurteilung
Juristisch wichtig ist die genaue Einordnung: Eine Diversion ist weder ein Schuldspruch noch ein Freispruch. Sie ermöglicht es, ein Strafverfahren ohne Urteil zu beenden, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist und der Beschuldigte Verantwortung für den zugrunde liegenden Sachverhalt übernimmt. Nach erfolgreicher Erfüllung der Auflagen gibt es keine Verurteilung und keinen Eintrag im Strafregister.
Lugner kündigte an, die 160 Stunden gemeinnützige Arbeit vollständig zu leisten. Gleichzeitig distanzierte er sich ausdrücklich vom Nationalsozialismus und erklärte, er verurteile die NS-Ideologie und die Verbrechen des Regimes „aufs Schärfste“.
Die Annahme der Diversion bedeutet daher nicht, dass ein Gericht Lugner wegen NS-Wiederbetätigung schuldig gesprochen hätte. Ebenso wäre es ungenau, von einer Einstellung mangels Tatverdachts zu sprechen. Nach Darstellung der österreichischen Justiz setzt eine Diversion einen hinreichend geklärten Sachverhalt und eine Verantwortungsübernahme voraus; das Verfahren wird nach Erfüllung der Auflagen ohne förmliches Urteil beendet.
Rücktritt gefordert
Politisch löste der Fall heftige Reaktionen aus. Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) erklärte, nationalsozialistisches Gedankengut, Antisemitismus und Rassismus hätten in einer demokratischen Gesellschaft keinen Platz. Die Vorwürfe müssten vollständig aufgeklärt werden.
Die Wiener Grünen-Chefin Judith Pühringer forderte Lugners sofortigen Rücktritt. Auch NEOS-Landtagsabgeordneter Thomas Weber sprach sich für einen Rückzug aus dem Wiener Landtag aus. Der ORF bestätigte die Rücktrittsforderung der Grünen sowie die laufenden Ermittlungen und das Diversionsangebot.
FPÖ unter Druck
Der Fall fällt in eine Phase, in der erneut über Verbindungen zwischen Teilen des freiheitlichen Umfelds und der Identitären Bewegung diskutiert wird. Laut „Standard“ wurden die Informationen über das Verfahren gegen Lugner im Zuge von Recherchen zu Freiheitlicher Jugend und Identitären bekannt.
Für Lugner selbst ist das Strafverfahren mit der Annahme der Diversion noch nicht automatisch endgültig abgeschlossen: Erst wenn die auferlegten 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit vollständig erbracht sind, kann die Staatsanwaltschaft endgültig von der Verfolgung zurücktreten. Werden Diversionsauflagen nicht erfüllt, kann das Strafverfahren fortgesetzt werden.
(fd/apa)