Kopftuchverbot an Schulen

Problemfälle vor allem in Wien

(11.09.2026) Das neue Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren sorgt nach der ersten Schulwoche in Österreich für ein gemischtes Bild. Während die Umsetzung in Niederösterreich und im Burgenland laut Lehrervertretung weitgehend ruhig verlief, wurden an Wiener Pflichtschulen bereits mehrere Konflikt- und Härtefälle gemeldet. Gleichzeitig registriert die Gleichbehandlungsanwaltschaft vermehrt Hinweise auf mögliche rassistische Diskriminierung von Schülerinnen.

Wiener Schulen melden Konflikte wegen Kopftuchverbot

Besonders in Wien beschäftigt die neue Regelung bereits zahlreiche Schulen. Thomas Krebs von der Lehrervertretung berichtete nach einer Blitzumfrage unter den rund 550 Wiener Volks-, Mittel- und Sonderschulen von zumindest einzelnen Problemfällen in unterschiedlichen Teilen der Stadt. Konflikte gebe es bereits in Volksschulen, häufiger allerdings in der Sekundarstufe.

Mehrere Mädchen seien bereits gemeinsam mit ihren Eltern zu Gesprächen mit den Schulleitungen geladen worden, nachdem sie ihr islamisches Kopftuch trotz Aufforderung einer Lehrkraft nicht ablegen wollten. Nach den bisherigen Rückmeldungen konnte ungefähr die Hälfte dieser Situationen im Gespräch geklärt werden – etwa weil Familien über die neue Rechtslage nicht ausreichend informiert gewesen seien.

Bis zu 800 Euro Strafe für Eltern möglich

Seit September 2026 verbietet § 43a des Schulunterrichtsgesetzes Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag auf dem Schulgelände das Tragen von Kopfbedeckungen, die das Haupt nach islamischer Tradition verhüllen. Das Verbot gilt sowohl an öffentlichen Schulen als auch an Privatschulen.

Entfernt eine Schülerin das Kopftuch nach Aufforderung nicht, muss der Fall zunächst an die Schulleitung gemeldet werden. Es folgen Gespräche mit dem Mädchen und den Erziehungsberechtigten. Bei weiteren Verstößen wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. In letzter Konsequenz können gegen Eltern Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro verhängt werden.

Für Lehrerinnen und Lehrer besteht dabei nur wenig Ermessensspielraum: Das Bildungsministerium hatte bereits vor Inkrafttreten klargestellt, dass festgestellte Verstöße gemeldet werden müssen. Lehrervertreter hatten diese Vorgabe schon im Frühjahr als besonders streng kritisiert.

Niederösterreich und Burgenland bisher weitgehend ruhig

Anders stellt sich die Situation bislang in Niederösterreich und im Burgenland dar. Dort wurden aus Sicht der Lehrervertretung während der ersten Unterrichtstage keine vergleichbaren größeren Konflikte bekannt. Schon vor Schulbeginn hatte die burgenländische Bildungsdirektion erklärt, man rechne bei der Umsetzung des Kopftuchverbots mit keinen größeren Schwierigkeiten.

Auch österreichweit waren die ersten Rückmeldungen zum Schulstart zunächst überwiegend ruhig. Lehrervertreter berichteten allerdings schon am ersten Unterrichtstag von einzelnen Fällen, bei denen Mädchen trotz des Verbots mit Kopftuch erschienen waren – teilweise offenbar aus Unwissen über die neue Regelung.

Gleichbehandlungsanwaltschaft meldet Diskriminierungsfälle

Brisant sind Meldungen bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft. Nach deren Angaben haben Anfragen an Rechtsberatung und Hotline sowie Berichte über rassistische Diskriminierung an Schulen in den vergangenen Tagen deutlich zugenommen.

Demnach soll das Kopftuchverbot in einzelnen Schulen teilweise überschießend umgesetzt worden sein. Mädchen, die ihr Kopftuch nach einem Gespräch nicht abnahmen, sollen etwa auf den Gang geschickt worden sein oder gemeinsam vor der Direktion gewartet haben, bis ihre Eltern sie abholten. In einem besonders drastischen gemeldeten Fall soll einer Schülerin gesagt worden sein, sie müsse Österreich verlassen, wenn sie sich weiterhin verhülle. Bei diesen Angaben handelt es sich um an die Gleichbehandlungsanwaltschaft herangetragene Berichte; eine abschließende rechtliche Bewertung der einzelnen Vorfälle liegt damit nicht automatisch vor.

Die Schulen seien zwar verpflichtet, das neue Gesetz umzusetzen. Die Umsetzung dürfe jedoch nicht dazu führen, dass Schülerinnen wegen ihrer Religion oder Herkunft rassistisch diskriminiert werden.

Lehrerin fordert stärkeren Fokus auf Burschen

Eine andere Schwerpunktsetzung fordert Irini Tzaferis von der sozialdemokratischen AHS-Lehrervertretung. An den Wiener Gymnasien seien Verstöße gegen das Kopftuchverbot bislang offenbar kein flächendeckendes Problem. Für den Schutz von Mädchen vor Fremdbestimmung sei nach ihrer Einschätzung allerdings nicht allein das Kopftuch entscheidend.

Sie fordert stattdessen deutlich mehr Burschenarbeit an Schulen. Problematische Einstellungen gebe es nicht nur bei islamistisch beeinflussten Jugendlichen, sondern auch bei Burschen, die sich in frauenfeindlichen „Manosphere“-Online-Netzwerken bewegten oder rechtsextremen Vorstellungen zuneigten. Dafür brauche es ein umfassenderes Maßnahmenpaket. Das Kopftuchverbot sorgt sogar international für Beachtung.

Kopftuchverbot könnte erneut den VfGH beschäftigen

Juristisch ist das Kopftuchverbot in Österreich weiterhin umstritten. Ein früheres Verbot für Volksschülerinnen war vom Verfassungsgerichtshof im Dezember 2020 aufgehoben worden. Der VfGH sah damals einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die Religionsfreiheit, weil die Regelung faktisch ausschließlich muslimische Mädchen traf.

Gegen das neue Gesetz wurden bereits vor seinem Inkrafttreten Anträge eingebracht. Der VfGH wies diese im Juli 2026 aus formalen Gründen zurück, weil das Verbot damals noch nicht in Kraft war. Über die inhaltliche Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung wurde damit ausdrücklich noch nicht entschieden. Nach dem Inkrafttreten sind daher weitere juristische Verfahren möglich.

Erste Schulwoche wird zum Praxistest

Damit zeigt sich nach wenigen Tagen ein deutliches regionales Gefälle: Während das Kopftuchverbot in Niederösterreich und im Burgenland bislang relativ geräuschlos umgesetzt wird, treten insbesondere an Wiener Pflichtschulen erste Konflikte auf. Neben der Frage, wie Schulen mit Mädchen umgehen, die das Kopftuch nicht abnehmen wollen, dürfte nun vor allem beobachtet werden, ob bei der Durchsetzung des Gesetzes die Grenze zur Diskriminierung muslimischer Schülerinnen überschritten wird.

(fd/apa)

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