Vorsicht in Graz!
Mann entblößt sich vor Kindern
(11.09.2026) Die Polizei in Graz fahndet nach einem bislang unbekannten Mann, der sich im Grünangerpark im Bezirk Liebenau vor zwei neunjährigen Mädchen entblößt haben soll. Besonders auffällig: Nach dem Vorfall flüchtete der Gesuchte mit einem lilafarbenen E-Scooter in Richtung Puntigamer Brücke. Bereits Ende August soll es am selben Ort einen sehr ähnlichen Vorfall mit einem weiteren neunjährigen Mädchen gegeben haben.
Unbekannter entblößt sich vor zwei neunjährigen Mädchen
Der jüngste Vorfall ereignete sich zu Wochenbeginn gegen 14.30 Uhr am Spielplatz im Grünangerpark. Laut Anzeige soll der Mann vor den beiden Kindern seine Hose heruntergezogen und kurz sein Geschlechtsteil gezeigt haben. Danach stieg er auf einen E-Scooter und flüchtete in Richtung Puntigamer Brücke. Eine unmittelbar eingeleitete Fahndung der Grazer Polizei blieb ohne Erfolg.
Ähnlicher Vorfall bereits Ende August
Besonders beunruhigend: Bereits am 25. August 2026 gegen 16.30 Uhr soll sich im selben Bereich ein ähnlicher Vorfall ereignet haben. Damals soll ein unbekannter Mann ein ebenfalls neunjähriges Mädchen gefragt haben, ob es „etwas sehen“ möchte. Anschließend habe er seine Hose heruntergezogen und sich kurz entblößt. Danach lief er davon. Zu weiteren Annäherungsversuchen gegenüber dem Kind kam es nach Angaben der Polizei nicht. Der Vorfall wurde erst einige Tage später angezeigt.
Ob hinter beiden Vorfällen derselbe Mann steckt, ist bislang nicht geklärt. Auffällig sind allerdings Ähnlichkeiten in den Personenbeschreibungen: In beiden Fällen wurde ein ungefähr 30 Jahre alter Mann mit dunklen beziehungsweise schwarzen Haaren und kurzem dunklem Bart beschrieben.
Polizei veröffentlicht Beschreibung des gesuchten Mannes
Im jüngsten Fall wird der Unbekannte auf etwa 30 bis 35 Jahre geschätzt. Er soll dunkle Haare und einen kurzen schwarzen Bart haben und eine umgedrehte Kappe, ein graues T-Shirt sowie eine grün-schwarze kurze Hose getragen haben. Besonders markant war der lilafarbene E-Scooter, mit dem er vom Grünangerpark wegfuhr.
Beim Vorfall vom 25. August wurde der Mann als etwa 30 Jahre alt mit schwarzen Haaren und kurzem dunklem Bart beschrieben. Damals soll er eine Brille, ein schwarzes T-Shirt und eine kirschfarbene Hose getragen haben. Ob die ähnlichen Beschreibungen tatsächlich auf dieselbe Person hindeuten, können die Ermittler derzeit nicht bestätigen.
Mehr Polizeistreifen im Grünangerpark in Graz
Nach den beiden Vorfällen hat die Polizei ihre Streifentätigkeit im Bereich Grünangerpark verstärkt. Die Ermittlungen laufen, gleichzeitig werden mögliche Zeugen gesucht. Personen, die den beschriebenen Mann gesehen haben oder Angaben zu einem der beiden Vorfälle machen können, sollen sich bei der Polizeiinspektion Graz-Liebenau unter 059133/6588 melden.
Bei aktuellen verdächtigen Beobachtungen – insbesondere wenn Kinder betroffen sein könnten – ersucht die Polizei darum, nicht abzuwarten, sondern sofort den Polizeinotruf 133 zu verständigen.
So sollten sich Kinder und Eltern verhalten
Kinder sollten in einer solchen Situation sofort Abstand halten, den Ort verlassen und möglichst schnell zu einer Vertrauensperson, anderen Erwachsenen oder an einen belebten Ort gehen. Sie sollten dem Unbekannten weder folgen noch sich auf ein Gespräch einlassen. Wenn möglich, können sie sich auffällige Merkmale wie Kleidung, Fahrzeug, Haarfarbe oder Fluchtrichtung merken – ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen.
Eltern sollten ihr Kind ernst nehmen, ruhig zuhören und keinen Druck ausüben. Wichtig ist, die Schilderung möglichst zeitnah mit den eigenen Worten des Kindes zu dokumentieren und die Polizei zu verständigen. Von einer eigenständigen Konfrontation oder Verfolgung eines Verdächtigen ist abzuraten. Bei einer aktuellen verdächtigen Situation oder unmittelbaren Gefahr sollte sofort der Polizeinotruf 133 beziehungsweise der Euro-Notruf 112 gewählt werden.
Hilfreich ist außerdem, mit Kindern vorab einfache Regeln zu besprechen: Nicht mit Fremden mitgehen, Abstand halten, laut „Nein“ sagen und Hilfe holen. Entscheidend ist, dass Kinder wissen, dass sie unangenehme oder beängstigende Situationen jederzeit einem Erwachsenen erzählen dürfen.
(fd/apa)