Mädchen verhungert!

Eltern als Täter!

(21.07.2026) Ein Fall, der selbst erfahrene Richter sprachlos machte: Die kleine Ashley wurde nur vier Monate alt. Nach Überzeugung des Landgerichts Itzehoe ließen ihre Eltern ihr Baby in ihrer Wohnung in Brunsbüttel über Wochen verhungern. Am Dienstag verurteilte das Gericht die heute 24 Jahre alte Mutter Vanessa H. und den ebenfalls 24-jährigen Vater Kim Ole H. wegen Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu lebenslanger Haft. Für den Vorsitzenden Richter Johann Lohmann lasse der Fall einen „fassungslos zurück“.

Baby starb nach wochenlanger Vernachlässigung

Die Tragödie spielte sich in Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen ab. Am Nachmittag des 26. September 2025 alarmierten die Eltern den Rettungsdienst. Als Notarzt und Polizei in der Wohnung eintrafen, kam für die vier Monate alte Ashley jede Hilfe zu spät.

Die spätere Obduktion ergab, dass das Mädchen an den Folgen schwerster Unterversorgung gestorben war. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war Ashley über Wochen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt worden. Das kleine Mädchen habe dadurch einen langen Leidensweg ertragen müssen, ehe es starb.

Gericht sieht Mord durch Unterlassen

Für das Landgericht stand nach monatelanger Beweisaufnahme fest, dass beide Eltern ihre Fürsorgepflicht in schwerster Weise verletzt hatten. Obwohl sich der Gesundheitszustand ihrer Tochter immer weiter verschlechterte, holten sie keine rechtzeitige medizinische Hilfe.

Die Richter werteten dieses Verhalten als gemeinschaftlichen Mord durch Unterlassen in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen. Nach Auffassung des Gerichts nahmen beide den Tod ihrer Tochter zumindest billigend in Kauf.

Mit dem Urteil folgte die Strafkammer der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagte lebenslange Freiheitsstrafen beantragt hatte. Die Verteidigung hatte dagegen lediglich auf fahrlässige Tötung plädiert.

Eltern schildern Überforderung im Alltag

Während des Prozesses beschrieben beide Angeklagte ihre familiäre Situation als völlig überfordernd. Neben Ashley kümmerten sie sich auch um damals drei Jahre alte Zwillinge.

Der Vater erklärte vor Gericht, er leide unter psychischen Problemen und könne sich an die letzten Wochen vor dem Tod seiner Tochter nur bruchstückhaft erinnern. Die Mutter sagte aus, sie habe den massiven Gewichtsverlust des Babys zwar bemerkt, die Entwicklung aber zunächst falsch eingeschätzt. Vereinbarte Arzttermine seien versäumt worden.

Das Gericht folgte diesen Erklärungen jedoch nicht. Nach Überzeugung der Richter hätten beide jederzeit erkennen können, dass sich ihre Tochter in akuter Lebensgefahr befand. Hilfe wäre jederzeit möglich gewesen.

Ermittlungen nach dem Tod des Babys

Bereits einen Tag nach dem Tod des Mädchens wurden Mutter und Vater einer Haftrichterin vorgeführt. Seitdem befanden sich beide in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen. Als Mordmerkmal führte sie insbesondere die Grausamkeit an. Ashley sei über einen längeren Zeitraum schwer unterversorgt gewesen und schließlich an den Folgen gestorben.

Im März 2026 begann schließlich der Prozess vor dem Landgericht Itzehoe. Zahlreiche Zeugen, Sachverständige und Ermittler wurden gehört. Auch medizinische Gutachten spielten im Verfahren eine zentrale Rolle.

Jugendamt stand ebenfalls im Fokus

Während des Prozesses wurde auch die Rolle des Jugendamts beleuchtet. Die Familie war bereits mehrfach besucht worden. Nach Angaben der Behörde hatten sich dabei zunächst keine Hinweise auf eine akute Kindeswohlgefährdung ergeben. Die Wohnverhältnisse seien als angemessen bewertet worden.

Nach dem Tod des Babys leitete die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamts sowie gegen Personen aus dem Umfeld der Familie ein. Diese Verfahren wurden später jedoch eingestellt, da sich kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachweisen ließ.

Blumen und Kerzen vor dem Wohnhaus

Der Tod der kleinen Ashley sorgte weit über Schleswig-Holstein hinaus für Entsetzen. Nach Bekanntwerden des Falls legten Nachbarn Blumen, Stofftiere und Kerzen vor dem Wohnhaus der Familie in Brunsbüttel nieder. Viele Menschen zeigten sich erschüttert darüber, dass ein so junges Kind unter den Augen seiner Eltern sterben musste.

Der Fall löste zugleich eine Debatte darüber aus, ob Warnsignale früher hätten erkannt werden können und welche Möglichkeiten Behörden haben, gefährdete Kinder besser zu schützen.

Lebenslange Haft für beide Eltern

Mit dem Urteil endet einer der aufsehenerregendsten Kinderschutzprozesse der vergangenen Monate in Deutschland. Das Landgericht Itzehoe machte deutlich, dass Eltern eine besondere Verantwortung für das Leben ihrer Kinder tragen. Wer diese Pflicht in einer Weise verletze, die zum Tod eines hilflosen Säuglings führe, müsse mit der höchstmöglichen Strafe rechnen.

(fd)

Lebenslange Haft für Vater

Wien: Mordversuch an Tochter

Basketball-Glücksfund

89.000 Dollar für Jacke

Hoffnung nach Tagen der Angst

Waldbrand bei Madrid eingedämmt

Fahrschülerin (16) ist tot!

Am Bike von LKW überrollt

Ausschreitungen nach WM-Finale

Jetzt drohen Konsequenzen!

Asylanträge brechen ein

Karner mit Bilanz

12 € für ein Packerl Tschick?

EU-Mindeststeuersatz?

Tate-Brüder verhaftet

Gerichtstermin am Montag