Lebenslange Haft für Vater
Wien: Mordversuch an Tochter
(21.07.2026) Er wollte seine damals 15-jährige Tochter töten, weil sie gegen seinen Willen einen Freund hatte. Nun ist das Urteil rechtskräftig: Jener Afghane, der seine Tochter im November 2025 mit mehr als einem Dutzend Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte, bleibt lebenslang in Haft. Das Oberlandesgericht Wien wies seine Berufung gegen das Strafmaß am Dienstag ab.
Vater wollte geringere Strafe erreichen
Der Mann war im Mai wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Vor dem Oberlandesgericht versuchte seine Verteidigung nun, eine Strafmilderung zu erreichen.
Sein Anwalt argumentierte unter anderem, der Angeklagte sei seit mehr als zwei Jahrzehnten in Österreich, habe stets gearbeitet, sei bisher unbescholten gewesen und habe die Tat gestanden. Außerdem sei es beim Mordversuch geblieben und seine Tochter habe ihm im Prozess vergeben. Darüber berichtete die „Kronen Zeitung“.
Mehr als ein Dutzend Messerstiche
Die Bluttat ereignete sich am 24. November 2025 in Wien. Nach den Feststellungen des Gerichts griff der Familienvater seine damals 15-jährige Tochter mit einem Messer an und fügte ihr mehr als ein Dutzend Stichverletzungen zu.
Das Mädchen überlebte den Angriff nur knapp.
Laut Anklage wollte der Mann die vermeintliche „Familienehre“ wiederherstellen, weil seine Tochter gegen seinen Willen eine Beziehung führte. Das Motiv spielte bereits im erstinstanzlichen Verfahren eine zentrale Rolle.
Staatsanwaltschaft widerspricht Verteidigung
Die Oberstaatsanwältin sprach sich entschieden gegen eine Strafmilderung aus.
Sie wies den Einwand der Verteidigung zurück, das Opfer habe den Konflikt mitverursacht. Verantwortlich für die Tat sei ausschließlich der Angeklagte.
Gericht: Höchststrafe ist gerechtfertigt
Der Drei-Richterinnen-Senat bestätigte schließlich die lebenslange Freiheitsstrafe.
In der Urteilsbegründung verwies die Vorsitzende auf die besondere Brutalität der Tat. Diese sei heimtückisch, grausam und qualvoll gewesen.
Zudem erinnerte das Gericht an die Aussage eines Zeugen, der die Hilfeschreie des Mädchens miterlebt hatte. Laut dessen Schilderung habe er „nie zuvor solche Schreie gehört“. Darüber berichtete die „Krone“ aus dem Gerichtssaal.
Richterin setzt Zeichen gegen sogenannte „Ehrenmorde“
Besonders deutlich fiel die Begründung des Senats zum Tatmotiv aus. Die Richterin stellte klar, dass Tötungsdelikte zur Wiederherstellung einer vermeintlichen Familienehre in Österreich mit der höchstmöglichen Strafe geahndet werden. Neben der spezialpräventiven Wirkung habe der Fall auch eine generalpräventive Bedeutung. Mit der Entscheidung ist das Urteil nun rechtskräftig. Der Verurteilte muss lebenslang in Haft bleiben.
(fd/krone)