Mit 60 aus dem Job gedrängt
Pensionsdebatte vs. Realität
(15.09.2026) Während in Österreich über längeres Arbeiten, eine Aktivpension und sogar ein Pensionsalter von 67 Jahren diskutiert wird, zeigt ein aktueller Fall aus Wien die Kehrseite der Debatte: Eine erfahrene 60-jährige Buchhalterin wollte weiterarbeiten – wurde nach Darstellung der Arbeiterkammer jedoch systematisch aus ihrem Job gedrängt und schließlich gekündigt. Die Arbeiterkammer Wien zog vor Gericht und erreichte für die Frau einen Vergleich über 15.000 Euro.
Systemzugänge weg – danach kam die Kündigung
Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, hatte Monika S. jahrelang für einen Wiener Betrieb in der Buchhaltung gearbeitet, Bilanzen geprüft und Rechnungen verbucht. Kurz vor ihrem 60. Geburtstag änderte sich die Situation. Während eines Urlaubs wurden ihr demnach Systemzugänge entzogen, anspruchsvolle Tätigkeiten gingen an eine jüngere Kollegin und die erfahrene Mitarbeiterin wurde laut ihrem Bericht zunehmend auf einfache Ablagearbeiten reduziert.
Als sich die 60-Jährige dagegen wehrte, folgte die Kündigung. Die Arbeiterkammer focht diese wegen eines verpönten Motivs und massiver Sozialwidrigkeit an. Das Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht endete schließlich mit einem Vergleich über 15.000 Euro.
AK: Erst sicher bis zur Pension arbeiten können
Ines Stilling von der Arbeiterkammer Wien bringt gegenüber der „Krone“ den Widerspruch zur aktuellen Pensionsdebatte auf den Punkt: „Bevor über längeres Arbeiten debattiert wird, müssen die Menschen erst einmal sicher und gesund bis zum gesetzlichen Pensionsalter arbeiten können.“
Dass Probleme für ältere Beschäftigte kein Einzelfall sind, zeigen auch Daten der AK. Rund drei von zehn größeren Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten haben überhaupt keine 60- bis 64-Jährigen in ihrer Belegschaft. Rund ein Drittel der Frauen wechselt zudem nicht direkt aus einer Beschäftigung in die Pension. Nur etwa sechs von zehn Beschäftigten im Haupterwerbsalter glauben laut AK, ihren derzeitigen Job überhaupt bis zur Pension durchhalten zu können.
Ein weiterer von der AK dokumentierter Fall zeigt das Problem besonders deutlich: Ein 56-jähriger Mitarbeiter wurde nach 35 Jahren in einem Betrieb gekündigt und durch einen jüngeren, billigeren Leiharbeiter ersetzt. Die AK erreichte für ihn 60.000 Euro.
Gleichzeitig wird über Pension mit 67 diskutiert
Ausgerechnet jetzt ist die Diskussion um ein höheres Pensionsantrittsalter in Österreich neu aufgeflammt. WIFO-Chef Gabriel Felbermayr bezeichnete eine Anhebung von 65 auf 67 Jahre zuletzt als notwendig und sprach sich dafür aus, das Pensionsalter künftig stärker an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
Auch VIG-Chef und Ex-Finanzminister Hartwig Löger fordert laut „Krone“ eine stärkere Kopplung des Pensionsalters an die Lebenserwartung. Er argumentiert, dass immer weniger Erwerbstätige immer mehr Pensionisten finanzieren müssten und das Umlagesystem dadurch zunehmend unter Druck gerate. Eine fixe Zahl von 67 nannte Löger dabei allerdings nicht.
Wichtig: Eine generelle Pension mit 67 ist derzeit kein Regierungsbeschluss. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat mehrfach erklärt, dass die Bundesregierung das gesetzliche Pensionsalter nicht auf 67 erhöhen wolle. Ziel sei vielmehr, das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben und mehr Menschen länger in Beschäftigung zu halten.
Das ändert sich bei den Pensionen bereits
Ein Teil der Pensionsreform ist bereits Realität. Seit 1. Jänner 2026 gibt es die Teilpension. Wer bereits Anspruch auf eine Alterspension oder eine vorzeitige Pension hat, kann seine Arbeitszeit um 25 bis 75 Prozent reduzieren und gleichzeitig einen entsprechenden Teil der Pension beziehen. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitszeitreduktion notwendig.
Auch die Korridorpension wird schrittweise verschärft: Das frühestmögliche Antrittsalter steigt von 62 auf 63 Jahre, gleichzeitig werden künftig bis zu 42 statt 40 Versicherungsjahre benötigt. Die Anhebung erfolgt schrittweise bis 2029.
Zusätzlich wurde ein Nachhaltigkeitsmechanismus beschlossen. Werden die geplanten Einsparungs- und Budgetziele im Pensionssystem bis 2030 verfehlt, muss die Regierung gegensteuern. Als mögliche Stellschrauben sind unter anderem Beitragssätze, Voraussetzungen, Pensionsanpassungen oder auch das Antrittsalter vorgesehen.
Neue „Aktivpension“ soll längeres Arbeiten belohnen
Der nächste Schritt soll ab 1. Jänner 2027 kommen. Mit der geplanten Aktivpension will die Regierung Arbeiten nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters attraktiver machen. Vorgesehen ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr. Zusätzlich sollen Arbeitnehmer im Regelpensionsalter keine eigenen Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen. Der Sozialausschuss hat das Paket bereits gebilligt, der Nationalrat soll darüber noch im September entscheiden.
Damit verfolgt die Regierung ein klares Ziel: Ältere sollen länger arbeiten und ihr Wissen länger im Arbeitsmarkt halten. Rund 150.000 Menschen arbeiten laut Bundesregierung bereits heute über ihren Pensionsantritt hinaus.
Frauen-Pensionsalter steigt ohnehin bereits bis 65
Unabhängig von diesen neuen Reformen wird das gesetzliche Pensionsalter der Frauen bereits seit 2024 schrittweise angehoben. Im Jahr 2026 liegt es für die betroffenen Jahrgänge bei 61 Jahren und sechs Monaten, 2027 bei 62 Jahren. Bis 2033 wird das Frauenpensionsalter vollständig an jenes der Männer von 65 Jahren angeglichen.
Für die von der „Krone“ beschriebene Buchhalterin wäre nach deren Angaben das reguläre Pensionsalter 62 Jahre gewesen. Sie wollte aber darüber hinaus weiterarbeiten. Genau hier ist auch die Rechtslage relevant: Eine Frau allein deshalb aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen, weil sie ihr früheres beziehungsweise niedrigeres gesetzliches Pensionsalter erreicht, während Männer bis 65 weiterbeschäftigt werden können, kann eine verbotene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellen. Darauf weist auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft unter Berufung auf die Rechtsprechung hin.
Der große Widerspruch der Pensionsreform
Der Fall legt damit einen zentralen Konflikt der österreichischen Pensionspolitik offen: Der Staat will Menschen länger im Erwerbsleben halten und belohnt künftig Arbeit über das Pensionsalter hinaus – gleichzeitig haben manche Arbeitnehmer bereits ab Mitte 50 Schwierigkeiten, überhaupt noch einen Arbeitsplatz zu behalten.
Genau deshalb fordert die Arbeiterkammer ein Bonus-Malus-System für Unternehmen: Betriebe, die ältere Beschäftigte halten oder neu einstellen, sollen belohnt werden; Unternehmen, die ältere Mitarbeiter systematisch aussortieren, sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Auch in der politischen Debatte gewinnt diese Forderung angesichts der Diskussion über ein mögliches Pensionsalter 67 zunehmend an Bedeutung.
(fd/krone/apa)