Mord an Jennifer S.
Täter kriegt Lebenslang!
(27.08.2026) Acht Jahre nach dem Mord an Jennifer S. ist am Wiener Landesgericht das Urteil gefallen: Der 33-jährige Ex-Freund der damals 21-Jährigen wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Vor Gericht bekannte er sich schuldig, Jennifer nach der Trennung erwürgt und ihre Leiche anschließend in Niederösterreich verscharrt zu haben.
Im aufsehenerregenden Mordfall um Jennifer Scharinger ist am Donnerstag, 27. August 2026, am Wiener Landesgericht das Urteil gefallen. Der ehemalige Lebensgefährte der jungen Frau wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der heute 33-Jährige hatte sich bereits zu Beginn des Prozesses umfassend geständig gezeigt. „Ich bekenne mich voll schuldig zum Mord“, erklärte er vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte die Höchststrafe gefordert und dem Mann vorgeworfen, Jennifer S. getötet zu haben, weil er ihre Entscheidung zur Trennung nicht akzeptieren konnte. Der Angeklagte selbst räumte ein, sie erwürgt zu haben.
Jennifer S. wollte die Beziehung beenden
Die Tat ereignete sich im Jänner 2018 in einer Wohnung in Wien-Brigittenau. Jennifer S. war damals 21 Jahre alt und hatte nach einem Streit endgültig mit ihrem Partner Schluss machen wollen.
Nach den Ermittlungen brachte der körperlich deutlich überlegene Mann die junge Frau zu Boden und würgte sie. Eine gerichtsmedizinische Untersuchung ergab später, dass Jennifer S. durch einen Unterarmwürgegriff gewaltsam ums Leben kam.
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe die Trennung nicht verkraftet und aus Wut gehandelt. Die Staatsanwaltschaft zeichnete dagegen das Bild eines kontrollierenden Partners, der Zurückweisung nicht akzeptieren konnte. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem 33-Jährigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit unter anderem narzisstischen und emotional instabilen Zügen.
Leiche zunächst bei Großweikersdorf versteckt
Nach dem Mord entkleidete der Mann die Tote und transportierte sie aus der Wohnung. Jennifer S. wurde zunächst im Raum Großweikersdorf im Bezirk Tulln vergraben. Einige Wochen später holte der Täter die sterblichen Überreste wieder aus dem Versteck und brachte sie in die Nähe des Truppenübungsplatzes Allentsteig im Bezirk Zwettl. Dort blieben sie jahrelang unentdeckt. Für Jennifers Familie begann damit eine jahrelange Zeit der Ungewissheit. Fast acht Jahre wusste insbesondere ihre Mutter nicht, was mit ihrer Tochter geschehen war.
Ermittlungen waren 2019 eingestellt worden
Der Ex-Freund war schon kurz nach Jennifers Verschwinden ins Visier der Ermittler geraten. Beweisen ließ sich ihm zunächst jedoch nichts. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Freiheitsentziehung wurden im April 2019 eingestellt.
Eine entscheidende Wende kam erst Jahre später.
2025 geriet der Mann erneut in den Fokus, nachdem er in Chats detailliert darüber gesprochen hatte, wie sich eine Leiche beseitigen lasse, ohne verräterische Spuren zu hinterlassen. Jennifers Mutter hatte über Jahre nicht aufgehört, nach Antworten zu suchen.
Geständnis nach fast acht Jahren
Im Dezember 2025 brach der Mann schließlich sein Schweigen. Er gestand die Tat und führte die Ermittler zum Versteck der sterblichen Überreste in der Nähe von Allentsteig. Damit erhielt die Familie nach fast acht Jahren Gewissheit über Jennifers Schicksal. Die Überreste konnten der Vermissten zugeordnet werden. Vor Gericht entschuldigte sich der 33-Jährige bei den Angehörigen und räumte ein, jahrelang keine Verantwortung übernommen zu haben. In seinem Schlusswort sagte er über Jennifer, sie sei ein „wunderbarer Mensch“ gewesen. Über seine eigene Tat erklärte er: „Ich hab' Gott gespielt und ihr das Leben genommen.“
Gutachter sah Gefahr weiterer schwerer Straftaten
Eine zentrale Rolle im Prozess spielte auch das psychiatrische Gutachten. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zwar zurechnungsfähig war, gleichzeitig aber eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung aufweist. Ohne entsprechende Behandlung bestehe die Gefahr weiterer Straftaten mit schweren Folgen. Deshalb hatte die Staatsanwaltschaft neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach § 21 Abs. 2 StGB beantragt.
Acht Jahre lang suchte die Familie nach Jennifer
Der Rechtsvertreter von Jennifers Mutter erinnerte im Prozess daran, wie sehr die jahrelange Ungewissheit die Familie belastet hatte. Ihre Mutter organisierte Suchaktionen und finanzierte teilweise selbst Grabungen.
Vor dem Wiener Landesgericht fand während des Prozesses zudem eine Mahnwache gegen Femizide und Gewalt an Frauen statt. Aktivistinnen forderten neben einer angemessenen Bestrafung auch eine Aufarbeitung der Frage, warum der Fall erst nach fast acht Jahren endgültig geklärt werden konnte. Mit der lebenslangen Haftstrafe ist nun die zentrale strafrechtliche Entscheidung im Mordfall Jennifer S. gefallen.
(fd/apa)